Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ zur Kenntnis genommen. Das Bundesprogramm stellt 400 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für investive Projekte zur Verfügung, die die Energieeffizienz steigern und die Anpassung an den Klimawandel fördern. Förderfähig sind unter anderem Sport- und Schwimmhallen, Museen, Theater und Kulturzentren, wobei für Freibäder spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Nutzung erneuerbarer Energien gelten.
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen erläutert, dass für eine Teilnahme am Programm Projekte einen Planungsstand zwischen der Leistungsphase 3 und 5 der HOAI aufweisen müssen. Aktuell erfüllen die in der Planung befindlichen Projekte der Sport- und Bäderbetriebe diese Voraussetzungen nicht, da sie entweder noch nicht die erforderliche Planungsreife erreicht haben oder bereits zu weit fortgeschritten sind. Zudem fehlen die notwendigen Ratsbeschlüsse für die Frist zum 6. Oktober 2023.
Aufgrund der komplexen Anforderungen und fehlender personeller Ressourcen zur Abwicklung der Anträge und Verwendungsnachweise hat sich die zuständige Abteilung an die Kommunal Agentur NRW gewandt. Dort wird Unterstützung bei der Analyse von Förderangeboten sowie bei der Antragstellung und Dokumentation angestrebt. Ein erster Beratungstermin ist für den 2. November 2023 angesetzt. Ziel ist es, vorbereitende Maßnahmen für geeignete Projekte einzuleiten, um eine Antragstellung im kommenden Jahr zu ermöglichen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.09.2023Kenntnis genommen
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