Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2023 in das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat einen Antrag auf Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2023 in das Haushaltsjahr 2024 gestellt. Mit diesem Vorhaben wird der Stadtkämmerer gebeten, die nicht verwendeten Mittel des vorangegangenen Haushaltsjahres für das kommende Jahr zur Verfügung zu stellen.
Nach Angaben aus der Vorlage ist der Großteil der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2023 bereits durch beschlossene Maßnahmen gebunden. Dennoch verbleiben zum Jahresende aufgrund unterschiedlicher Gründe freie Mittel im Haushalt. Die Übertragung dieser Restbeträge in das nächste Haushaltsjahr folgt einer Praxis, die in den vergangenen Jahren bereits durch den Stadtkämmerer bewilligt wurde.
Die exakte Größenordnung der zu übertragenden Beträge steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht fest. Eine Abstimmung zur Ermittlung der genauen Summe erfolgt innerhalb des Fachbereichs mit dem zuständigen Sachgebiet Haushalts- und Kostenrechnungsangelegenheiten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2023einstimmig beschlossen
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