Schriftführung für den Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Im Inklusionsbeirat steht die Bestellung einer neuen Schriftführung zur Disposition. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie der entsprechenden kommunalen Satzungen ist für die Sitzungen des Gremiums eine Niederschrift aufzunehmen, die von einer im Gremium zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung als neue Schriftführerin für den Inklusionsbeirat zu bestellen. Damit verbunden ist die Festlegung der personellen Besetzung für die Erstellung der Protokolle. Neben der vorgeschlagenen Person für die Position der Schriftführerin sind weitere Mitarbeiterinnen der Verwaltung für die Schriftführung vorgesehen. Eine Vertretung für diese Aufgabe soll ebenfalls durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung sichergestellt werden. Die Vorlage dient somit der formellen Regelung der Protokollführung im Gremium.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.01.2024einstimmig beschlossen
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