Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Verkehrssituation Hattingstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VII wurde eine Beschwerde zur Verkehrssituation in der Hattingstraße behandelt. Der Petent regte im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW die Prüfung an, die betreffende Straße als Anliegerstraße einzustufen. Ziel dieser Maßnahme wäre eine Beschränkung des Verkehrs auf Anwohner und Anlieger.
Die Straßenverkehrsbehörde hat ein entsprechendes Vorhaben bereits geprüft und gegen die Anordnung einer solchen Verkehrsbeschränkung entschieden. Die Gründe für diese Ablehnung sind in den Anlagen der Vorlage dokumentiert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Bezirksvertretung VII den Ausführungen der Verwaltung anschließt. Damit wird die Position der zuständigen Behörde zur aktuellen Verkehrslage in der Hattingstraße im Gremium unterstützt.
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