Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Freigabe der Einbahnstraße Virchowstr. 90-130 für Radverkehr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat sich mit der Frage befasst, ob die Einbahnstraße in der Virchowstraße im Bereich der Hausnummern 90 bis 130 für den Radverkehr freigegeben werden soll. Grundlage der Beratung war eine schriftliche Eingabe eines Bürgers.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Die zuständige Fachabteilung sprach sich in dieser Stellungnahme für eine verkehrsrechtliche Anordnung aus, die der ursprünglichen Anregung entspricht.
Die Bezirksvertretung nahm die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis. Mit dieser Entscheidung gilt das Anliegen als erledigt. Die weitere Umsetzung der verkehrsrechtlichen Änderung erfolgt durch die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024mehrheitlich beschlossen mit Änderungen