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Bezirksvertretung VIII

Bestellung einer/eines Inklusionsbeauftragten für den Bezirk VIII Ruhrhalbinsel

0161/2024/BV VIII 05.03.2024 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel plant die Neubesetzung der Position eines Inklusionsbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen aus dem Jahr 2022, nach dem ein Inklusionsbeirat und eine Koordinierungsstelle für Inklusion eingerichtet wurden. Im Rahmen dieser Entscheidung wurden die Bezirksvertretungen beauftragt, für ihre jeweiligen Gebiete entsprechende Beauftragte zu benennen.

Die Funktion der Inklusionsbeauftragten umfasst die Beobachtung städtischer Bemühungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur Herstellung gleicher Chancen innerhalb der Stadtbezirke. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Ideen sollen in den Integrationsbeirat zurückgeführt werden. Da das Mandat des bisherigen Inklusionsbeauftragten zum 1. Januar 2024 endete, ist die Neubesetzung der Stelle nun Gegenstand des vorliegenden Beschlussvorschlags.

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