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Bezirksvertretung VIII

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §36 Abs. 5 GO NW hier: Nutzung des Schulgeländes der Grundschule Burgaltendorf, Alte Hauptstraße 50

0281/2024/BV VIII 05.03.2024 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

🟢 Beschlossen 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII der Ruhrhalbinsel hat die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Gegenstand des Beschlusses ist die Nutzung des Schulgeländes der Grundschule Burgaltendorf in der Alten Hauptstraße 50 als Parkfläche.

Hintergrund der Anfrage, die über die Immobilienwirtschaft und die Schule einging, ist ein Traugottesdienst in der Herz-Jesu-Kirche am Samstag, den 17. Februar 2024. Da für diesen Zeitraum zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr mit einem hohen Verkehrsaufkommen sowie unzureichenden Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum gerechnet wurde, wurde die kurzfristige Bereitstellung des Schulhofs beantragt.

Da aufgrund der Kurzfristigkeit keine reguläre Sitzung der Bezirksvertretung mehr einberufen werden konnte, erfolgte die Entscheidung im Dringlichkeitsverfahren gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW. Seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft liegen keine Einwände gegen die Nutzung vor. Die Bezirksvertretung genehmigt die am 16. Februar 2024 getroffene Dringlichkeitsentscheidung hiermit nachträglich.

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