Wahl einer 3. Stellvertretung für den Bezirksbürgermeister
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wird in ihrer Sitzung am 5. März 2024 über die Neubesetzung der dritten Stellvertretung des Bezirksbürgermeisters entscheiden. Hintergrund ist das Ausscheiden der bisherigen dritten Stellvertretung aus dem Amt. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung findet für die Nachfolge während der laufenden Wahlperiode ein entsprechendes Verfahren statt.
Die Wahl soll ohne vorherige Aussprache und in geheimer Abstimmung durch Abgabe von Stimmzetteln durchgeführt werden. Wahlvorschläge können von den Fraktionen, von Gruppen einzelner Bezirksvertretungsmitglieder oder von einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Auch die Einbringung von Vorschlägen direkt während der Sitzung ist möglich. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Stimmzettel zu gewährleisten, bittet die Verwaltung darum, Vorschläge bis zum 4. März 2024 einzureichen.
Der Ablauf der Wahl umfasst das Vorlesen der Vorschläge, die Durchführung der geheimen Wahl in einer Wahlkabine sowie das anschließende Auszählen der Stimmen durch Mitglieder, die von den Fraktionen benannt wurden. Bei Gleichstand der Stimmen kann eine Stichwahl oder ein Losentscheid durch den Bezirksbürgermeister erfolgen. Die Gültigkeit der Stimmzettel ist an eine eindeutige Kennzeichnung gebunden, wobei Zusätze zur Ungültigkeit führen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 05.03.2024kein Ergebnis hinterlegt