Tempo 30 km/h Nierenhofer Straße Höhe Kita Klabauterhaus Eingabe aus der Bürgerschaft
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VIII wurde eine Eingabe aus der Bürgerschaft zum Thema einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Nierenhofer Straße im Bereich der Kita Klabauterhaus behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel sowohl die Bürgerinitiative als auch die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW zur Kenntnis nimmt.
Der Landesbetrieb Straßen NRW führt dazu aus, dass eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Nahbereich sozialer Einrichtungen gemäß der Straßenverkehrsordnung für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen vorgesehen ist. Da die Nierenhofer Straße jedoch Teil der Landesstraße L 439 ist und in diesem Abschnitt als freie Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften ausgewiesen wird, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Beschränkung nicht vor.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Landesstraßen der regionalen Verkehrsverbindung dienen und ihre Funktion durch möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen gewährleisten sollen. Des Weiteren wird angeführt, dass außerhalb geschlossener Ortschaften davon auszugehen ist, dass Kinder die Kindertagesstätte in Begleitung von Erwachsenen erreichen und die Straße nicht eigenständig überqueren müssen.
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