Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Bolzer am Heidhauser Platz
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung behandelt, die den Bolzplatz am Heidhauser Platz betrifft. Ein Antragsteller regte im Februar 2024 an, den Bodenbelag des Spielfeldes durch ein höherwertiges Material zu ersetzen, um die Attraktivität der Sportfläche zu steigern.
Die zuständige Fachabteilung Grün und Gruga hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Die Bezirksvertretung IX nahm die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Anliegen in ihrer Sitzung am 30. April 2024 zur Kenntnis. Damit wurde der Vorgang im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge formal behandelt, um über den Stand der behördlichen Prüfung bezüglich der Bodenbeschaffenheit des Bolzplatzes zu informieren.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.04.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
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