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Bezirksvertretung VIII

Parksituation Krapenbrink Eingabe aus der Bürgerschaft

0606/2024/BV VIII 07.05.2024 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel hat sich mit einer Eingabe aus der Bürgerschaft zur Parksituation am Krapenbrink befasst. Nach einer Prüfung der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass im Bereich des Anwohnerverkehrs keine Probleme bekannt sind. Auch das Einfahren der EBE in Rückwärtsfahrt wird nicht als problematisch bewertet.

Aus bauordnungsbehördlicher Sicht ist kein Einschreiten erforderlich, da die betreffende Fläche nicht als Feuerwehrfläche ausgewiesen ist und somit keine Anordnung eines Parkverbots notwendig ist. Als Maßnahme wurde vorgeschlagen, an der Zufahrt auf die fehlende Wendemöglichkeit hinzuweisen. Ein entsprechender Hinweis wurde dem Antragsteller bereits mitgeteilt. Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich deren Auffassung an.

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