Einhaltung von Sichtachsen gemäß der Denkmalbereichssatzung bei Neupflanzungen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IX wurde ein Antrag mit der Nummer 0929/2024/CDU/FDP eingebracht, der die Einhaltung von Sichtachsen im Rahmen der Denkmalbereichssatzung zum Gegenstand hat. Die CDU-Fraktion sowie ein Einzelvertreter der FDP beantragen in diesem Dokument, dass die Verwaltung bei allen Neupflanzungen die vorgeschriebenen Sichtbeziehungen auf die Altstadt berücksichtigt.
Die Forderung umfasst ausdrücklich auch Situationen, in denen derzeit vorhandene Bäume oder Sträucher entfernt und durch neue Pflanzen ersetzt werden sollen. Die Sicherstellung der Sichtachsen soll dabei gemäß den Vorgaben der geltenden Denkmalbereichssatzung erfolgen. Der Antrag wurde von Stephan Sülzer für die CDU-Fraktion und Gerd Kolbecher für die FDP eingereicht und ist zur Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.06.2024einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
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