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Vorlage

Identitätsnachweispflicht in Freibädern

0935/2024/6 18.06.2024 Sport- und Bäderbetriebe

🟢 Beschlossen 18.06.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (34. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) haben zum 1. Juni 2024 eine Identitätsnachweispflicht in bestimmten Freibädern eingeführt. Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren sind verpflichtet, beim Besuch des Grugabades, des Schwimmzentrums Kettwig sowie des Bad und Sport Oststadt ein Ausweisdokument mitzuführen. Die Maßnahme dient dazu, bei störendem Verhalten eine Identifizierung von Personen zu ermöglichen und die Sicherheit in den Anlagen zu erhöhen.

Die Durchführung der Sichtkontrollen erfolgt durch Personal der RGE vor dem eigentlichen Einlassprozess. Es findet dabei keine Speicherung oder ein Abgleich von Daten statt. In den Freibädern Dellwig und Steele wird die Ausweispflicht seitens der Pächter bislang nicht umgesetzt. Für die laufende Saison 2024 veranschlagen die SBE einen Mehraufwand von etwa 125.000 bis 150.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Budgetmitteln der Grünen Hauptstadt Agentur, konkret aus Minderaufwendungen im Rahmen eines Förderprogramms für die energetische Modernisierung privater Wohngebäude. Über eine dauerhafte Verstetigung der Regelung wird nach einer Evaluierung der Sicherheitslage und der Verhältnismäßigkeit entschieden.

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