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Vorlage

Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2024 der Sport- und Bäderbetriebe Essen

1064/2024/6 20.08.2024 Sport- und Bäderbetriebe

🟢 Beschlossen 20.08.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (35. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät über die Benennung der Prüferin für den Jahresabschluss 2024. Es liegt ein Beschlussvorschlag vor, die gkw:treuadvisa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erneut mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Kanzlei hat bereits die Jahresabschlüsse der Jahre 2022 und 2023 geprüft.

Die Grundlage für diese Benennung bildet § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Betriebsausschuss den Prüfer für die Jahresabschlüsse einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bestimmen muss. Die Betriebsleitung hat den Vorschlag in Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement vorgelegt.

Die Kosten für die Honorarleistung belaufen sich auf 61.285 Euro brutto. Diese werden aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen finanziert. Eine zeitliche Unabweisbarkeit der Bestellung ergibt sich daraus, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Prüfer benannt werden muss.

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