Geschwindigkeitsbegrenzung Frohnhauser Straße zwischen Dahlmannstraße und Schönebeckweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag zur Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Frohnhauser Straße vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen der Dahlmannstraße, im Bereich der Wendeschleife, und dem Schönebeckweg an der Stadtgrenze zu Mülheim.
Mit diesem Vorhaben wird die Stadtverwaltung von Essen beauftragt, zu untersuchen, ob eine Festlegung der Geschwindigkeit auf 30 km/h umsetzbar ist. Die Fraktion begründet den Prüfauftrag unter anderem mit der aktuellen Baustellensituation sowie dem Zustand der Straßenoberfläche in diesem Bereich. Zudem wird angeführt, dass aufgrund der vorhandenen Querungshilfe lediglich bei der Wendeschleife ein Risiko für Fußgänger besteht, die Straße an anderen Stellen zu überqueren. Ziel des Antrags ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem betroffenen Abschnitt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen
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