Bestellung eines zusätzlichen Schriftführers für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird über die Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers beraten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die gefassten Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen unter anderem von einer vom Ausschuss zu bestellenden Person unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen Mitarbeiter der Verwaltung zum weiteren stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu bestellen. Die Ernennung erfolgt in der Nachfolge einer bisherigen Besetzung innerhalb der Verwaltung. Damit soll die Fortführung der protokollierenden Tätigkeit im genannten Gremium sichergestellt werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Ausschusses am 7. November 2024 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.11.2024einstimmig beschlossen
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