Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Schrägparken in Holsterhausen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk 3 am 21. November 2024 wird über eine Eingabe zum Thema Schrägparken in Holsterhausen beraten. Ein Bürger hatte sich mit einem schriftlichen Anliegen an die Bezirksvertretung gewandt.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat als zuständiger Fachbereich eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die Eingabe des Bürgers als auch die Stellungnahme des Amtes zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre das Verfahren zu der entsprechenden Anregung formal abgeschlossen. Die Vorlage lässt zudem den Spielraum, dass die Bezirksvertretung bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss fassen kann.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024Kenntnis genommen