Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Parksituation Henningweg 38
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk 3 wird über eine Bürgeranregung zur Parksituation am Henningweg beraten. Ein Anwohner hat sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Bezirksbürgermeisterin Doris Eisenmenger gewandt, um auf die Parkplatzsituation in den engen Straßenabschnitten des Haarzopfer Gebiets hinzuweisen.
Der Bürger führt aus, dass das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Verlassen der Grundstücke am Henningweg 38 erschwere. Zudem wird angeführt, dass die Durchfahrt für Lieferfahrzeuge sowie für die Feuerwehr im Einsatzfall beeinträchtigt sein könne. Da im Bereich des Hennigwegs 36 bereits eine Fahrbahnschraffierung zur Parkverbotsregelung existiert, wird beantragt, diese Maßnahme auch auf den unmittelbar angrenzenden Bereich vor der Hausnummer 38 auszuweiten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Kenntnisnahme wäre das Verfahren gemäß der Vorlage abgeschlossen, sofern die Bezirksvertretung keinen ergänzenden Beschluss beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024Kenntnis genommen