Bestellung einer Schriftführerin und Abberufung einer Schriftführerin für den Rechnungsprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Essen wird über eine personelle Neubesetzung der Schriftführung beraten. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse Niederschriften zu fertigen sind. Diese Protokolle müssen von einer vom Ausschuss bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der bisherigen Zuständigkeiten vor. Da die aktuelle Schriftführerin ihre Tätigkeit in der Geschäftsführung des Rechnungsprüfungsausschusses niederlegt, soll diese Funktion neu besetzt werden. Konkret wird beantragt, die bisherige Schriftführerin aus ihrem Amt abzuberafen. Gleichzeitig soll eine Mitarbeiterin der Verwaltung zur neuen Schriftführerin des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt werden, um die Aufgaben in der Geschäftsführung zu übernehmen. Die Entscheidung über diesen personellen Wechsel steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25. März 2025.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.03.2025einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rechnungsprüfungsamt
- Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2023 09.04.2025
- IT-Prüfungen im Haushaltsjahr 2024 (Jahresbericht) 16.09.2025
- Sitzungstermine des Rechnungsprüfungsausschusses für das Jahr 2026 23.09.2025
- Vergabebericht 2022 - 2024 23.09.2025
- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2024 19.11.2025
- Bestellung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss 24.03.2026