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Vorlage

Risikobaumfällung Sommer 2025

0280/2025/6 22.05.2025 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Für den Sommer 2025 ist im Stadtbezirk III zusätzlich zur regulären Fällung im Winter eine Entnahme bestimmter Bäume vorgesehen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus Kontrollen, bei denen Anzeichen wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden dokumentiert wurden. Da die Standfestigkeit der betroffenen Bäume gegenüber Windlasten nicht mehr gewährleistet ist, besteht ein Risiko für Personen und Eigentum. Auch Bäume, die durch Stürme oder klimatische Ereignisse bereits geschädigt wurden und deren strukturelle Defizite nicht durch baumpflegerische Maßnahmen behoben werden können, sind von der Fällung betroffen.

Die Entscheidung über jede einzelne Entnahme basiert auf unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Für die Nachpflanzung der gefällten Solitärbäume wird empfohlen, diese möglichst an ihrem ursprünglichen Standort zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt bei den entsprechenden Fachabteilungen des Bauherrenamtes FB 67, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten.

Aufgrund klimatischer Veränderungen und der Ausbreitung neuer Schaderreger können kurzfristig weitere Entnahmen erforderlich werden, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2025/2026 wird nach der Sommerpause erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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