Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 20.03.2025
- 3.Stadtteilprojekt Altendorf
- 4.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 5.Bericht der Beauftragten
- 6.Stadtteile stärken, Klima schützen - gemeinsam Handeln in Essen - Teilnahme am Forschungsprojekt "SUETS - Social Urban Emissions Trading Systems"Zur Vorlage · 0461/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beteiligung der Stadt Essen am Forschungsprojekt „SUETS – Social Urban Emissions Trading Systems“ steht zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen VI und III vor. Das Vorhaben, das mit 75.000 Euro von der Volkswagen Stiftung gefördert wird, umfasst die Entwicklung und Erprobung eines sozialen Emissionshandels in den Stadtteilen Katernberg und Holsterhausen. Ziel des Projekts ist es, die Wirksamkeit kommunaler Klimaschutzmaßnahmen durch quartiersübergreifende Kooperationen zu steigern.
Im Rahmen der Untersuchung wird ein sozial-ökologischer Segregationsindex erstellt, der soziodemografische und ökologische Daten der Stadtstruktur miteinander verknüpft. Die wissenschaftliche Analyse dieses Index wird von der Hochschule RheinMain und dem Wuppertal Institut in Abstimmung mit der Grünen Hauptstadt Agentur durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll für die Stadtteile Katernberg und Holsterhausen ein qualitativer Nachhaltigkeitskorridor definiert werden.
Das Projekt sieht vor, verschiedene Formate für den Austausch und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu testen, wie etwa zertifikatsbasierten Handel oder Bonusprogramme. Dabei sollen Anreize geschaffen werden, um die lokale Aktivität im Bereich des Klimaschutzes zu fördern. Neben der Untersuchung der Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz steht die Frage im Fokus, wie durch partizipative Prozesse der soziale Austausch zwischen den Quartieren sowie das gesellschaftliche Handeln im Bereich der Nachhaltigkeit beeinflusst werden können.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.„Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse (DS 0520/2023/6) - Mitteilung des aktuellen Sachstandes zum Teilabschnitt vom Messeparkplatz P2 bis zur Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr.“Zur Vorlage · 0606/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen legt einen Sachstandsbericht zum Teilabschnitt der Grugatrasse zwischen dem Messeparkplatz P2 und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr vor. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE, der Informationen zum Wegezustand sowie zur Ausbauplanung fordert.
Der aktuelle wassergebundene Weg weist aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz Abnutzungserscheinungen wie Pfützenbildung auf. Für den langfristigen Ausbau der Trasse wird derzeit ein Planungsbeschluss erarbeitet. Der vorgesehene Zeitplan sieht die Ausschreibung von Planungsleistungen für Mitte 2025 vor, wobei der Baubeginn der Erweiterung für Ende 2029 und der Abschluss der Arbeiten für 2030 geplant ist.
Als kurzfristige Instandhaltungsmaßnahme prüft der Fachbereich Grün und Gruga die Asphaltierung eines etwa 2,5 Kilometer langen Abschnitts zwischen der Stadtgrenze Mülheim und dem Eingang der Orangerie im Grugapark. Dabei soll die bestehende Breite von 3,5 bis 4 Metern beibehalten werden. Die Asphaltierung dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie einer ganzjährigen Nutzbarkeit; die neue Schicht kann später in den geplanten Gesamtausbau integriert werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat bereits grundsätzliche Zustimmung für diese Maßnahme signalisiert. Die Kosten für die Asphaltierung werden auf rund 800.000 Euro geschätzt und sollen aus Mitteln des Radentscheids finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ausbau Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse Planungsbeschluss Grugatrasse WestZur Vorlage · 0115/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0115/2025/6 liegt ein Planungsbeschluss für den Ausbau der westlichen Grugatrasse-Verbindung vor, die die Stadtteile Essen-Rüttenscheid mit der Stadtgrenze zu Mülheim in Essen-Fulerum verbindet. Das Vorhaben sieht vor, den 2,9 Kilometer langen Abschnitt auf eine Breite von mindestens 5,5 Metern zu erweitern und eine Trennung zwischen dem Rad- und dem Fußverkehr vorzunehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke II und III die Planung zur Kenntnis nehmen. Zudem soll der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 in Höhe von 379.000 Euro beschließen. Die Gesamtkosten für den Ausbau werden auf 3.581.000 Euro geschätzt, wobei die Kosten für die Planungsphasen 6 bis 9 etwa 188.000 Euro betragen sollen. Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Projekt „Fahrradstraßen- und -zonen“. Eine Umsetzung ist bei einer positiven Förderzusage voraussichtlich ab dem Jahr 2028 vorgesehen.
Die Maßnahme ist Teil des Pakets zur Förderung des Radverkehrs im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011. Die Planung basiert auf einem Vergleich zwischen der Stadt Essen und der Deutschen Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht Münster aus dem Jahr 2019. Ziel der Stadt ist es, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis zum Jahr 2035 auf 25 Prozent zu steigern. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 9.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Hundewiese Posener Straße (Thiesbürgerweg/Am Richtenberg)Zur Vorlage · 0742/2025/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk Essen wird über eine Eingabe im Zusammenhang mit der Hundewiese in der Posener Straße, im Bereich Thiesbürgerweg und Am Richtenberg, beraten. Ein Bürger hatte sich hierzu schriftlich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Vertretung gewandt.
Als zuständiger Fachbereich hat Grün und Gruga eine Stellungnahme zu diesem Anliegen abgegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die Eingabe als auch die Stellungnahme von Grün und Gruga zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre das Verfahren zu dem Vorgang abgeschlossen, sofern die Bezirksvertretung bei Bedarf keinen ergänzenden Beschluss fasst. Die Sitzung zur Behandlung des Themas ist für den 22. Mai 2025 angesetzt.
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- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Vierter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2023 und 2024Zur Vorlage · 0616/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2023 und 2024 liegt vor. Ziel des Förderplans ist die Gestaltung altersgerechter Quartiere, die Prävention von Vereinsamung sowie die Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Das jährliche Fördervolumen ist von zuvor 500.000 Euro auf 546.364 Euro im Jahr 2023 und 562.754 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 16 von 22 Anträgen mit einer Gesamtsumme von 32.040,21 Euro bewilligt, während im Jahr 2024 25 von 27 Anträgen mit 99.600,64 Euro gefördert wurden. Die Förderung der SeniorenNetzwerke umfasst bis zu 8.000 Euro pro Netzwerk sowie 2.000 Euro für das Einladungsmanagement.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, die Bezirksvertretungen I–IX sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der Kostenstruktur sind keine spezifischen Angaben zu Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten als separat markiert aufgeführt; die Finanzierung und Veranschlagung beziehen sich auf die entsprechenden Anlagen. Eine Vorlagenvorprüfung ist nicht erforderlich. Die Vor-Einschätzung der Klimaschutzrelevanz wurde auf der Stufe 1 mit einem positiven Ergebnis bewertet.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung)
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Risikobaumfällung Sommer 2025Zur Vorlage · 0280/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Sommer 2025 ist im Stadtbezirk III zusätzlich zur regulären Fällung im Winter eine Entnahme bestimmter Bäume vorgesehen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus Kontrollen, bei denen Anzeichen wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden dokumentiert wurden. Da die Standfestigkeit der betroffenen Bäume gegenüber Windlasten nicht mehr gewährleistet ist, besteht ein Risiko für Personen und Eigentum. Auch Bäume, die durch Stürme oder klimatische Ereignisse bereits geschädigt wurden und deren strukturelle Defizite nicht durch baumpflegerische Maßnahmen behoben werden können, sind von der Fällung betroffen.
Die Entscheidung über jede einzelne Entnahme basiert auf unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Für die Nachpflanzung der gefällten Solitärbäume wird empfohlen, diese möglichst an ihrem ursprünglichen Standort zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt bei den entsprechenden Fachabteilungen des Bauherrenamtes FB 67, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten.
Aufgrund klimatischer Veränderungen und der Ausbreitung neuer Schaderreger können kurzfristig weitere Entnahmen erforderlich werden, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2025/2026 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Digitale Gremienarbeit in der Wahlperiode 2025 bis 2030Zur Vorlage · 0479/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag zufolge sollen Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen mit iPad Air 11" M3 Modellen ausgestattet werden. Die Ausstattung umfasst zudem Tastaturen und optional Apple Pencils. Für die Anschaffung von etwa 350 Geräten wird ein außerplanmäßiger Finanzbedarf von voraussichtlich 355.950 Euro veranschlagt.
Die Maßnahme dient der Fortführung und dem Ausbau der digitalen Gremienarbeit, die bereits seit 2017 etabliert ist. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Stadt Essen und sind nach Ende des Mandats oder bei Verlust des Mandates zurückzugeben. Funktionsfähige Geräte aus der vorangegangenen Periode sollen anschließend zweckmäßig in der Verwaltung eingesetzt werden.
Hinsichtlich des Betriebs sieht die Vorlage vor, dass die Geräte nicht über das Essener Systemhaus fernverwaltet werden, um Kosten zu begrenzen. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Installation notwendiger Software und die Durchführung von Updates zuständig. Die Verwaltung stellt lediglich Benutzeranleitungen sowie Zugangsdaten für die App iRICH zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Standortauswahl für ein Lastenrad-Verleihstationen an der Gemarkenstraße und der GervinusstraßeZur Vorlage · 1560/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Entscheidungsvorlage zur Standortauswahl von zwei Lastenrad-Verleihstationen im Stadtbezirk III vor. Grundlage ist der Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 30. August 2023, ein System mit zwölf Standorten im Stadtgebiet einzuführen. Der Betrieb der Stationen wurde für eine Laufzeit von vier Jahren an das Unternehmen Nextbike vergeben.
Für den Standort in der Gemarkenstraße wurden drei Alternativen anhand von neun Kriterien, darunter Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Rangierflächen, bewertet. Der Gemarkenplatz erhielt die höchste Punktzahl und wird als Standort empfohlen. Für die Gervinusstraße wurden ebenfalls drei Standorte verglichen. Hier erwies sich der Gervinusplatz als die am besten geeignete Option, da dieser Standort eine gute Zugänglichkeit, ausreichende Rangierflächen sowie eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und eine Nutzungsmischung aufweist. Trotz einer eingeschränkten Sichtbarkeit durch Baumbestand und einer fehlenden Anbindung an das Radverkehrsnetz erzielte dieser Platz die höchste Bewertung. Die Alternativen in der Gervinusstraße und der Berliner Straße wurden aufgrund geringerer Punktzahlen bei der Zugänglichkeit und Sichtbarkeit nicht empfohlen.
Durch die Nutzung der Lastenräder wird eine Reduktion von etwa 1,1 Tonnen CO2 pro Jahr erwartet, basierend auf der Ersetzung von jährlich rund 5.000 Kilometern an Pkw-Fahrten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III die Einrichtung der Stationen an den identifizierten Plätzen zur Kenntnis nimmt, woraufhin der Aufbau der Stationen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor der Gaststätte in der Savignystr.66/ Ecke Iheringstraße in Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 0521/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In Essen-Holsterhausen ist die Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé vor der Gaststätte „Marktschänke“ in der Savignystraße 66, an der Ecke zur Iheringstraße, vorgesehen. Die Inhaberin hat beantragt, eine Fläche von 0,80 Metern Tiefe und 6,00 Metern Breite auf dem öffentlichen Gehweg zu nutzen. Die Aufstellung des Cafés soll jährlich im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober unmittelbar an der Ladenfassade erfolgen.
Die Bezirksvertretung III wurde über die bereits erfolgten befristeten Erlaubnisse für die Jahre 2021 bis 2024 in Kenntnis gesetzt. Diese Genehmigungen wurden unter anderem im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zur Unterstützung der Gastronomie während der Corona-Pandemie erteilt. Für die beantragte unbefristete Nutzung ab dem Jahr 2025 bestehen seitens der Verwaltung und der beteiligten Fachbereiche keine Bedenken. Mit der vorliegenden Vorlage wird zudem die formelle Anhörung der Bezirksvertretung III durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Einstimmig keine Bedenken - Vorbehaltlich der abschließenden Überprüfung der Restweggehbreite.
Ergebnis: Einstimmig keine Bedenken - Vorbehaltlich der abschließenden Überprüfung der Restweggehbreite. - 15.Aufstellung einer Blumenpyramide auf der öffentlichen Gehwegfläche im Bereich Gervinusplatz/ Berliner Straße in Essen-FrohnhausenZur Vorlage · 0656/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung III sieht die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Blumenpyramide im Bereich Gervinusplatz und Berliner Straße in Essen-Frohnhausen vor. Der Antrag wurde von der Interessengemeinschaft Frohnhausen – Mein Frohnhausen e. V. gestellt.
Die geplante Konstruktion auf der öffentlichen Gehwegfläche hat eine Grundfläche von 1,50 mal 1,50 Metern sowie eine Höhe von circa zwei Metern. Die Aufstellung ist für den Zeitraum von Frühjahr bis Herbst 2025 geplant und soll das Straßenbild im Stadtteil Frohnhausen ergänzen. Ähnliche Maßnahmen, wie bereits genehmigte Blumenampeln an Laternenmasten, sind in diesem Bereich vorhanden.
Die Verantwortung für die Bepflanzung, Bewässerung und Pflege der Pyramide liegt bei einem Fachbetrieb. Die Kosten für die Aufstellung sowie die laufende Pflege werden von der antragstellenden Interessengemeinschaft getragen; ebenso übernimmt diese die Verkehrssicherungspflicht. Da das verwaltungsinterne Prüfverfahren noch läuft, die Verwaltung jedoch eine Erteilung der Erlaubnis nach positiver Prüfung plant, wird die Zustimmung der Bezirksvertretung zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen beantragt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Aufstellung einer Blumenpyramide auf einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Hirtsiefer Straße/Altendorfer Straße in Essen-AltendorfZur Vorlage · 0657/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Altendorfer Bürgerverein e. V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die temporäre Aufstellung einer Blumenpyramide auf einer öffentlichen Grünfläche im Bereich der Hirtsieferstraße und Altendorfer Straße in Essen-Altendorf beantragt. Die geplante Konstruktion soll eine Grundfläche von 1,50 mal 1,50 Metern sowie eine Höhe von circa zwei Metern aufweisen.
Die Aufstellung ist für den Zeitraum von Frühling bis Herbst 202gestellt und dient der Verschönerung des Straßenbildes. Die Bepflanzung, Bewässerung und Pflege der Pyramide sollen durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Der Antragsteller übernimmt dabei die anfallenden Kosten sowie die Verkehrssicherungspflicht. In diesem Straßenabschnitt sind bereits Blumenampeln an Laternenmasten genehmigt.
Die zuständige Verwaltung führt derzeit ein internes Prüfverfahren durch, wobei die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses angedacht ist. Um eine rechtzeitige Umsetzung zu gewährleisten, wird der Bezirksvertretung III die Zustimmung zur beantragten Sondernutzung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Beleuchtung Spazierweg Helgolandring / LürmannwaldZur Vorlage · 0721/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, auf dem Spazierweg zwischen dem Helgolandring und der Straße Lührmannwald eine Beleuchtung einzurichten. Die Essener Stadtverwaltung wird hiermit ersucht, die entsprechende Infrastruktur zu schaffen.
Der betreffende Wegabschnitt ist derzeit nicht beleuchtet, mit Ausnahme des Bereichs an der Klaus-Schorn-Sporthalle. Laut dem Antrag von Dietrich Ostermann, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der BV III, erschwert die fehlende Beleuchtung – insbesondere während der dunklen Jahreszeit – die Nutzung des Weges. Dies betrifft unter anderem Schülerinnen und Schüler, die den Pfad für ihren Schulweg, etwa zur Schule an der Waldlehne, nutzen. Die Bezirksvertretung III hat dem Antrag zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Einstimmig beschlossen mit Änderungen
Ergebnis: Einstimmig beschlossen mit Änderungen - 18.Entfernung des Bewuchses entlang der Gitter auf den Randstreifen der A40 an der JenkestraßeZur Vorlage · 0726/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, die EBE dazu aufzufordern, den Bewuchs entlang der Gitter auf den Randstreifen der A40 im Bereich der Jenkestraße zu entfernen. In dem von Dietrich Ostermann eingereichten Dokument wird darauf hingewiesen, dass der betreffende Bereich stark bewachsen ist.
Die Fraktion führt an, dass die Pflege und Sauberhaltung dieses Abschnitts eine vertragliche Pflicht der EBE darstellt. Zudem wird im Antrag angeführt, dass entsprechende Grünpflegemaßnahmen im vergangenen Jahr nicht durchgeführt wurden. Mit dem Antrag wird die Umsetzung der pflegerischen Verpflichtungen zur Sicherstellung eines sauberen Zustands der Randstreifen gefordert.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Fußgängerüberweg an der Einfahrt zum Parkhaus P1 des Universitätsklinikums EssenZur Vorlage · 0727/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, die Sicherheit am Übergang zur Einfahrt des Parkhauses P1 des Universitätsklinikums Essen zu verbessern. Konkret wird das Universitätsklinikum aufgefordert, an dieser Stelle einen Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens einzurichten.
Hintergrund der Forderung ist ein Ortstermin im April 2025, bei dem gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksdienstbeamten festgestellt wurde, dass die Einfahrt durch einfahrende Fahrzeuge regelmäßig blockiert wird. Dies beeinträchtigt das Passieren des Bereichs durch Fußgänger. Darüber hinaus soll die Einrichtung eines Zebrastreifens der Polizei eine Handhabe ermöglichen, um gegen Fehlverhalten von Fahrzeugführern rechtlich vorgehen zu können.
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- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Herstellung der Verkehrssicherheit auf dem Gehweg Holsterhauser Straße vor dem Waldthausen StiftZur Vorlage · 0728/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat einem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt, die Verkehrssicherheit auf einem Gehwegabschnitt der Holsterhauser Straße wiederherzustellen. Der betroffene Bereich liegt vor dem Waldthausen Stift.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung aufgefordert, diesen Teilbereich des Gehwegs in einen begehbaren und verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Ursache für den aktuellen Zustand ist das Wurzelwerk der dort befindlichen Linden, welches zu einem Aufwurf des Bodenbelags geführt hat. Laut der Vorlage stellt dies eine Beeinträchtigung für die Nutzung des Gehwegs dar, insbesondere für Rollstuhlfahrer sowie Passanten mit Rollatoren.
In dem von Dietrich Ostermann eingereichten Dokument wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Vergangenheit auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde. Bisherige Maßnahmen, wie das Aufstellen von Warnbaken, seien nicht ausreichend gewesen und hätten die Passage des Gehwegs teilweise zusätzlich erschwert. Die Behebung der durch die Baumwurzeln verursachten Schäden soll nun durch die Stadtverwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 21.Kennzeichnung Bodenpoller auf dem Parkplatz Berliner Straße Ecke SybelstraßeZur Vorlage · 0729/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Kennzeichnung von Bodenpollern auf dem Parkplatz an der Berliner Straße, Ecke Sybelstraße, befasst. Der von Dietrich Ostermann, Vorsitzendem der CDU-Fraktion in der BV III, eingereichte Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, die dort befindlichen schwarzen Bodenpoller verkehrssicher zu kennzeichnen.
Hintergrund des Antrags ist die mangelnde Sichtbarkeit der Poller bei Dunkelheit. Laut dem Dokument stellen die schwarzen Bodenpoller eine Unfallquelle sowie eine Stolpergefahr dar. Um diese Gefahren zu beseitigen, wird eine entsprechende Kennzeichnung oder Sichtbarmachung durch die zuständigen Stellen gefordert. Die Bezirksvertretung III hat diesem Anliegen zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Wendeverbot auf der Hufelandstraße Richtung MargarethenhöheZur Vorlage · 0731/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung III beantragt die Einführung eines Wendeverbots auf der Hufelandstraße in Richtung Margaretenhöhe. Die Stadtverwaltung von Essen soll an der dortigen Linksabbiegespur ein entsprechendes Verkehrszeichen (VZ Nr. 272) aufstellen, um das Wenden von Fahrzeugen an dieser Stelle zu unterbinden.
Grundlage für den Antrag ist die Behinderung des Verkehrsflusses durch Fahrzeuge, die an der beschriebenen Stelle wenden. Dies erschwere das Linksabbiegen in die Holsterhauser Straße Richtung Margaretenhöhe und löse regelmäßig Rückstaus aus, die bis in die Linksabbiegespur für das Parkhaus 1 des UKE reichen.
Ein ähnlicher Antrag der CDU-Fraktion wurde im Juni 2024 von der Bezirksvertretung III abgelehnt. Nach einem aktuellen Ortstermin durch den zuständigen Bezirksdienstbeamten Herrn Hehnke liegt nun jedoch eine Empfehlung für die Aufstellung des Wendeverbotszeichens vor. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Verkehrsfluss an dieser Stelle störungsfrei zu gestalten und der Polizei bei Verstößen eine Handhabe gegen zuwiderhandelnde Fahrzeugführer zu geben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23.Zuwendungen für Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 0678/2025/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezund III entscheidet in ihrer Sitzung am 22. Mai 2025 über die Vergabe von Zuwendungen an verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen im Bezirk. Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst finanzielle Unterstützungen für unterschiedliche Projekte und Einrichtungen.
Ein Teil der Mittel ist für den Bürgerverein Frohnhausen zur Anschaffung von Pavillons in Höhe von 639 Euro vorgesehen. Das Diakoniewwerk Essen erhält Zuwendungen für das Angebot „Fun IN Frohnhausen“ über 1.556 Euro sowie für ein Ferienprogramm in Höhe von 1.375 Euro.
Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Mittelvergabe liegt auf der Förderung von Medienbeständen in mehreren Büchereien des Bezirks. Hierfür sind Beträge für die Bücherei St. Antonius (1.180 Euro), die Bücherei Heilige Familie (1.500 Euro), die Bücherei St. Elisabeth (1.000 Euro) und die Bücherei St. Mariä Empfängnis (1.200 Euro) vorgesehen. Zudem ist eine Zuwendung in Höhe von 700 Euro für Malerarbeiten an der Initiative „Altendorfer Bürger engagieren sich“ enthalten.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — siehe Niederschrift
Ergebnis: siehe Niederschrift - 24.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0740/2025/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung III am 22. Mai 2025 werden verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage mit der Nummer 0740/2025/BV III informiert über den aktuellen Stand zu drei spezifischen Themen im Stadtbezirk, die auf vorangegangenen Beschlüssen basieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Mitteilungen betrifft die Ampelschaltung in der Heinitzstraße. Dieser Punkt bezieht sich auf einen Beschluss aus dem Mai 2024. Des Weiteren informiert die Verwaltung über die Bereitstellung neuer Abfallbehälter im Stadtteil Altendorf, was auf Beschlüsse aus den Sitzungen vom September 2024 und Februar 2025 zurückgeht.
Ein dritter Aspekt der Mitteilungen befasst sich mit der Beseitigung von Unrat sowie Sperrmüll an mehreren Stellen der Münchener Straße. Dieser Vorgang ist Gegenstand eines Beschlusses aus einer Sitzung im März 2025. Die Vorlage wurde von Fölster unterzeichnet und dient der Information des Gremiums über die Umsetzung dieser bereits beschlossenen Anträge.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.1Ampelschaltung Heinitzstraße (Beschluss zu Antrag 0688/2024/GRÜNE/ SPD aus der Sitzung vom 16.05.2024)
- 24.2Neue Abfallbehälter in Altendorf (Beschlüsse zu Antrag 1302/2024/GRÜNE/SPD aus der Sitzung vom 19.09.2024 und 13.02.2025)
- 24.3Beseitigung von Unrat und Sperrmüll auf der Münchener Straße an mehreren Stellen (Beschluss zu Antrag 0372/2025/CDU aus der Sitzung vom 20.03.2025)
- 25.Anfragen
- 26.Unerledigte Beschlüsse
- 27.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Mitteilungen und Anfragen
- 29.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil