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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Wendeverbot auf der Hufelandstraße Richtung Margarethenhöhe

0731/2025/CDU 26.06.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung III beantragt die Einführung eines Wendeverbots auf der Hufelandstraße in Richtung Margaretenhöhe. Die Stadtverwaltung von Essen soll an der dortigen Linksabbiegespur ein entsprechendes Verkehrszeichen (VZ Nr. 272) aufstellen, um das Wenden von Fahrzeugen an dieser Stelle zu unterbinden.

Grundlage für den Antrag ist die Behinderung des Verkehrsflusses durch Fahrzeuge, die an der beschriebenen Stelle wenden. Dies erschwere das Linksabbiegen in die Holsterhauser Straße Richtung Margaretenhöhe und löse regelmäßig Rückstaus aus, die bis in die Linksabbiegespur für das Parkhaus 1 des UKE reichen.

Ein ähnlicher Antrag der CDU-Fraktion wurde im Juni 2024 von der Bezirksvertretung III abgelehnt. Nach einem aktuellen Ortstermin durch den zuständigen Bezirksdienstbeamten Herrn Hehnke liegt nun jedoch eine Empfehlung für die Aufstellung des Wendeverbotszeichens vor. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Verkehrsfluss an dieser Stelle störungsfrei zu gestalten und der Polizei bei Verstößen eine Handhabe gegen zuwiderhandelnde Fahrzeugführer zu geben.

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