Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Akstraße von Maxstraße bis Lichtstraße" KAG-Nr. 23KAG090
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird am 26. Juni 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Akstraße entscheiden. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Maxstraße und der Lichtstraße. Die Maßnahme sieht den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Leuchten nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen und die Masten als nicht standsicher eingestuft werden.
Die vorläufigen Kosten für das Projekt werden auf 58.000 Euro geschätzt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der entsprechenden Gesetzesänderung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch erwartet, wenngleich für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025einstimmig beschlossen