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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17Zur Vorlage · 0141/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt, die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U17 bis zur Autobahnbrücke Sommerburgstraße/Theodor-Althoff-Straße fortzuführen. Basierend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, die bisherige Meldung der Linie U11 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zurückzuziehen und stattdessen eine mögliche Verlängerung der Linie U17 in Richtung Flughafen vorzusehen.
Die Untersuchung verschiedener Trassenvarianten ergab, dass eine Erweiterung der Linie U11 aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten nicht förderfähig ist. Im Gegensatz dazu weist die Verlängerung der U17 bis zur Autobahnbrücke einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor auf. Die Stadt plant, die Trassenführung der U17 im Bereich der Autobahnbrücke weiter zu konkretisieren und die Ergebnisse in die Planung des Brückenneubaus einzubeziehen. Zudem soll das Projekt im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Nahverkehrsplans gegenüber anderen Maßnahmen priorisiert werden. Parallel dazu wird die Beendigung der Förderung für Planungsleistungen zur Linie U11 angestrebt. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, der Autobahn GmbH den Bedarf einer Stadtbahntrasse am Standort der Brücke anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.1.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17 hier: Prüfung des störungsfreien Betriebsablaufs bei einer Verlängerung der Stadtbahnlinie U17Zur Vorlage · 0832/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0832/2025 einen Beschluss an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gerichtet. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ergänzend zur bestehenden Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinien U11 und U17 eine Untersuchung zur Betriebsqualität und Fahrplantreue durchführt.
Der Fokus der angeforderten Prüfung liegt auf einer potenziellen Verlängerung der Linie U17, die in Teilen eingleisig geführt wird. Laut Begründung des Antrags werden die Auswirkungen auf den störungsfreien Betriebsablauf sowie die Pünktlichkeit in der aktuellen Studie nicht ausreichend betrachtet. Dabei wird insbesondere auf die eingleisige Streckenführung im Bereich der Sommerburgstraße verwiesen. Die Ergebnisse dieser ergänzenden Prüfung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt werden, bevor weitergehende Planungen für das Projekt durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 1.1.2TOP: Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und / oder U17 Hier: Änderung des Beschlussvorschlages (DS 0141/2025/6)Zur Vorlage · 1038/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen einen Antrag zur Anpassung der Machbarkeitsstudie für die Verlängerung von Stadtbahnlinien vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Untersuchung ausschließlich auf eine mögliche Erweiterung der Linie U17 in den Szenarien „Strecke A 2“ sowie „Strecke C“ zu beschränken. Ein konkreter Planungsbeschluss wird mit diesem Vorgehen nicht verbunden.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung wird die Beendigung der Förderung von Planungsleistungen für das Projekt der Stadtbahnlinie U11 beantragt. Die Planung zur Linie U17 soll stattdessen ergebnisoffen in den Priorisierungsprozess des Nahverkehrsplans einfließen. Zudem sieht der Antrag vor, das Land Nordrhein-Westfalen über die Rücknahme der Planungen zur Linie U11 aus dem ÖPNV-Bedarfsplan zu informieren.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Bitte an das Land, die Ergebnisse der künftigen Machbarkeitsstudie zur U17 in die Planungen der Autobahn GmbH bezüglich der Autobahnbrücke an der Kreuzung Sommerburgstraße und Theodor-Althoff-Straße einzubeziehen. Die Antragsteller begründen das Vorgehen mit einer vorausschauenden Planung, welche die infrastrukturellen Rahmenbedingungen des geplanten Brückenneubaus berücksichtigen soll.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 1.2Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 1.3Sachstand zur Perspektive der SpurbusstreckeZur Vorlage · 0919/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich mit dem Sachstand zur Perspektive der Spurbusstrecke nach Kray auseinander. Im Juni 2024 wurde die Verwaltung beauftragt, langfristige Nutzungsmöglichkeiten für diese Strecke zu entwickeln, wobei auch eine mögliche Umstellung auf Straßenbahnverkehr zu berücksichtigen ist.
Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst den Einsatz einer Straßenbahn zu prüfen. Für die notwendigen Untersuchungen in den Bereichen Infrastrukturplanung, Angebotsplanung und Verkehrsmodellierung werden Ingenieurbüros benötigt. Da diese Fachleistungen gleichzeitig für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans erforderlich sind, wird die Untersuchung zur Umstellung der Spurbusstrecke auf den Straßenbahnbetrieb in die Bearbeitung des Nahverkehrsplans integriert. Die europaweite Ausschreibung zum Nahverkehrsplan läuft aktuell. Der Bericht dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.4Sachstand zum Projekt: Beschleunigung der Buslinien 160/161 - Knotenpunkt Alfredstraße / MartinstraßeZur Vorlage · 0936/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zum Projekt zur Beschleunigung der Buslinien 160 und 161 am Knotenpunkt Alfredstraße/Martinstraße wurde der Verwaltung vorgelegt. Grundlage für die geplanten Maßnahmen ist ein Gutachten aus dem Juni 2022, das die Einrichtung einer separaten Busspur am Haumannplatz sowie eine priorisierte Signalisierung empfiehlt, um Rückstaus zu reduzieren und Fahrzeiten im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.
Auf Basis eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Mai 2023 wurde die Verwaltung beauftragt, den Knotenpunkt unter Berücksichtigung einer Busspur umzuplanen. Aktuell sind die Planungskapazitäten jedoch durch laufende Maßnahmen gebunden. Dies betrifft insbesondere die Erneuerung der Lichtsignalanlagen an den Kreuzungen Haumannplatz/Zweigertstraße und Hufelandstraße/Virchowstraße, die im Rahmen des Straßenbahnbeschleunigungsprogramms für das Jahr 2026 vorgesehen ist.
Die Verwaltung plant, die Maßnahme vorrangig zu bearbeiten, sobald Kapazitäten frei werden. Ein erster Entwurf zur Vorplanung wird für das zweite Quartal 2026 angestrebt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.5Prüfergebnis barrierefreie ÖPNV-Anbindung des RegattaturmsZur Vorlage · 0938/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Möglichkeiten einer barrierefreien Anbindung des Regattaturms an den öffentlichen Personennahverkehr geprüft. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden verschiedene Linienverbindungen sowie der Ausbau von Haltestellen bewertet. Ein Rückgriff auf die ehemalige SeeLinie 181 wurde aufgrund geringer und wetterabhängiger Fahrgastzahlen als nicht zielführend eingestuft. Eine Verlängerung der Quartiersbuslinie 190 ist aufgrund der notwendigen zusätzlichen Personalkosten und Fahrzeugkapazitäten unter den aktuellen Einsparvorgaben nicht finanzierbar. Auch eine Anpassung der Expressbuslinie SB19 wurde abgelehnt, da dies die Flexibilität der Linie einschränken und zu Parallelverkehr mit der S-Bahn S6 führen könnte.
Der geplante barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Bereich des Regattaturms gilt als technisch anspruchsvoll, da er aufwendige Planungen und Abstimmungen mit Straßen.NRW sowie Anpassungen der Straßenachse erfordern würde. Als Alternative schlägt die Verwaltung den barrierefreien Umbau des S-Bahn-Haltepunktes Essen-Hügel vor. Dieser Haltepunkt der Linie S6 bietet eine schnellere Anbindung an den Hauptbahnhof und erschließt sowohl den Baldeneysee als auch die Villa Hügel. Da das entsprechende Fahrplanangebot bereits besteht, würden durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Betriebskosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 2.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 2.2Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" (DS 0084/2025/7) Hier: Änderung der BeschlussfassungZur Vorlage · 0934/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB zu nutzen und die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ festzulegen.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, zwei spezifische Leitprojekte innerhalb des Gebiets zu erarbeiten: ein Projekt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie ein Projekt zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen, etwa durch Präventionsmaßnahmen. Die Realisierung dieser und weiterer Zukunftsprojekte soll einer separaten Beratung und Beschlussfassung im Rat bedürfen. Für die Umsetzung der Leitprojekte wird ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro veranschlagt, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenanteilen stammen sollen. Die erforderlichen Mittel sollen in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge zur Kofinanzierung einzureichen. Zudem sollen bestehende Vorhaben wie das „Grünblaue Innenstadtband“ und die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds planerisch weiter vorbereitet werden, beispielsweise durch die Durchführung von Wettbewerbsverfahren.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, Ba 2.2"Zur Vorlage · 0750/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Baumaßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, Ba 2.2“ sollen von ursprünglich 6.082.000 EUR auf insgesamt 8.137.000 EUR steigen. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Gesamtkosten um etwa 2.055.000 EUR. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses beraten, bevor der Rat der Stadt Essen im Juli 2025 eine Entscheidung trifft.
Die Mehrkosten resultieren aus einer Zunahme der ausgeschriebenen Leistungen sowie aus Nachträgen. Ein wesentlicher Teil entfällt auf den Straßenbau und den Rückbau des Bahndammes, bedingt durch die Notwendigkeit von Tieferschachtungen aufgrund nicht tragfähiger Bodenverhältnisse sowie erhöhte Entsorgungskosten. Zudem führen Bauzeitverlängerungen zu höheren Ausgaben für die Verkehrssicherung, die baubetriebliche Verwaltung sowie die externe Bauüberwachung. Weitere Kosten entstehen durch Anpassungen der Asphaltdeckschicht zur Lärmminderung und allgemeine Preissteigerungen bei der Begrünung.
Zur Finanzierung sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2025 werden 1.500.000 EUR beantragt, die aus den Projekten „Stoppenberger Straße Erneuerung“ und „Bochholder Straße v. Wüstenhöfer Str. b. Jahnstr.“ umgeschichtet werden sollen. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.670.000 EUR vorgesehen. Die Maßnahme wird zu 75 Prozent durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert, während die Stadt Essen einen Eigenanteil von 25 Prozent trägt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrradstraße Stauseebogen"Zur Vorlage · 0600/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrradstraße Stauseebogen“ beschließen, für die Gesamtkosten von 3.360.000 Euro veranschlagt sind. Das Vorhaben dient dem Ausbau des Radhauptroutennetzes sowie der Schließung einer Lücke zwischen den Stadtteilen Kupferdreh und Heisingen.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke aufgrund geringer Tragfähigkeit sowie die Installation neuer Beleuchtungseinrichtungen auf dem gesamten Straßenabschnitt. Zudem ist eine Neuregelung der Vorfahrt am Übergang von der Lelei in den Stauseebogen vorgesehen, um der Fahrradstraße Vorrang zu gewähren. Hierfür wird die Fahrbahn an der östlichen Seite um zwei Meter in eine angrenzende Grünfläche verbreitert, während auf der westlichen Seite eine Entsiegelung der Straßenfläche geplant ist. Die bestehende Verkehrsinsel wird im Zuge des Umbaus entfernt.
Die Kosten für den Straßenbau belaufen sich auf 2.500.000 Euro und für die Beleuchtung auf 300.000 Euro. Bereits beschlossene Planungs- und Vorbereitungskosten in Höhe von 560.000 Euro sind in der Gesamtsumme enthalten. Die Stadt beabsichtigt, für das Projekt eine Förderung in Höhe von 50 Prozent im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2025 soll aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Heisinger Straße von Vittinghoffstraße bis Uhlenstraße - ErneuerungZur Vorlage · 0653/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundlegende Erneuerung der Heisinger Straße im Abschnitt zwischen Vittinghoffstraße und Uhlenstraße. Da bisherige Maßnahmen lediglich oberflächliche Reparaturen umfassten, ist eine umfassende Sanierung des Straßenoberbaus vorgesehen. Das Vorhaben beinhaltet zudem eine Neuordnung des Straßenquerschnitts, um die Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr zu erweitern.
Aufgrund der angrenzenden Landschafts- und Naturschutzgebiete ist eine Verbreiterung der Verkehrsfläche nicht realisierbar. Das Amt für Straßen und Verkehr empfiehlt daher die Umsetzung einer Variante, bei der einseitig ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt wird. Damit soll die Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen werden, während die zweistreifige Fahrbahn für den motorisierten Verkehr erhalten bleibt.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt die Änderung des Nahverkehrsplans und hat die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen. Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Änderung des Nahverkehrsplans. Neben der Verkehrsführung sieht die Planung eine Anpassung der Oberflächenentwässerung vor, um den rechtlichen Anforderungen im Landschaftsschutzgebiet gerecht zu werden. Zudem sollen die Bushaltestellen im Planungsbereich nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bebauungsplan Nr. 5/18 "ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße" Stadtbezirk: I, III, IV, Stadtteil: Nordviertel, Altendorf, BocholdZur Vorlage · 0736/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 5/18 „ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße“ umfasst ein etwa 38,7 Hektar großes Areal in den Essener Stadtbezirken I, III und IV, konkret in den Stadtteilen Nordviertel, Altendorf und Bochold. Das Gebiet, das ehemals zur Gussstahlfabrik von Thyssen Krupp gehörte, soll im Rahmen der Stadtentwicklung im Bereich des Krupp-Gürtels neu bebaut werden.
Die Planung sieht eine vielfältige Nutzung vor, die Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen kombiniert. Geplant sind rund 1.700 Wohneinheiten, wovon mehr als 500 Einheiten als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden sollen. Während der Bereich am Berthold-Beitz-Boulevard primär für Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen ist, sollen Flächen zwischen der Sterkraden Straße und der Zollstraße dem Wohnen dienen. Die Infrastruktur soll durch eine Grundschule, mehrere Kindertagesstätten sowie die Sicherung von Straßenbahnlinien und Radverkehrswegen ergänzt werden. Zudem sind Grünflächen mit Wasserläufen und öffentliche Spielplätze vorgesehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll beschließen, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der vorliegenden Gutachten im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Damit wird das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fortgesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bebauungsplan Nr. 01/16 "Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher (Gladbecker Straße/ Daniel-Eckhardt-Straße)" Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 0593/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplans Nummer 01/16 „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ entscheiden. Das Plangebiet im Essener Stadtteil Vogelheim umfasst zwei räumlich getrennte Teilflächen. Die Fläche „Sturmshof“ wird im Osten durch die B 224 und im Westen durch die Grenze zu Bottrop begrenzt. Der Bereich „Emil Emscher & Gewerbeboulevard“ grenzt im Osten an die Gladbecker Straße sowie im Süden an die Daniel-Eckhardt-Straße.
Das Vorhaben ist Teil der Initiative „Freiheit Emscher“, einer Zusammenarbeit zwischen den Städten Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH. Ziel ist die Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen zu einem modernen Gewerbestandort für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Planung sieht vor, Flächen für technologisch orientierte Gewerbeformen bereitzustellen und Nutzungen wie Einzelhandel oder Vergnügungsstätten auszuschließen. Der Beschluss umfasst zudem die Veröffentlichung des Bebauungsplans inklusive Begründung, Umweltbericht und Gutachten im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung. Damit wird das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bebauungsplan Nr. 3/25 "Hafenstraße Süd/Umwelttrasse" Stadtbezirk: IV/V, Stadtteil: Bergeborbeck/Vogelheim Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentllichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0752/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 3/25 „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ umfasst ein etwa 2,9 Hektar großes Gebiet in den Essener Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für die sogenannte Umwelttrasse, eine geplante Verkehrsverbindung zwischen Bottrop und Essen im Rahmen des Entwicklungsraums „Freiheit Emscher“.
Die Notwendigkeit der Planung ergibt sich aus verschiedenen Entwicklungen im Bereich der Hafenstraße. Grundstückseigentümer haben Bauanträge für Gewerbehallen sowie Nutzungsänderungen eingereicht, deren Erschließung Flächen beansprucht, die für die Umwelttrasse vorgesehen sind. Zudem sind der Ausbau des Essener Stadions und die Errichtung eines Fahrradparkhauses in unmittelbarer Nähe geplant. Um die Umsetzung der Verkehrsverbindung zu ermöglichen, sieht der Entwurf eine Erweiterung der Hafenstraße vor. Die Planung sieht vor, die Straße als Straßenverkehrsfläche für den Umweltverbund auszubauen, einschließlich einer Straßenbahnlinie mit Haltestellen sowie Rad- und Fußwegen. An bestimmten Stellen, etwa am Stadion oder am Knotenpunkt Sulterkamp/Vogelheimer Straße, ist eine Aufweitung des Straßenquerschnitts vorgesehen.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Die Entscheidung über das weitere Verfahren liegt beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung IV.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.2Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.3Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: ÄnderungsantragErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 10.Grüne Hauptstadt Europas - 3. Fortschrittsbericht 2023Zur Vorlage · 0748/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Hauptstadt Agentur hat den dritten Fortschrittsbericht zur Bewerbung Essens als Grüne Hauptstadt Europas vorgelegt. Das Dokument bewertet die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren definierten Ziele bis zum Ende des Jahres 2023 in elf Themenfeldern, darunter Klimaschutz, Mobilität, Biodiversität und Luftqualität. Der Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme des quantitativen sowie qualitativen Fortschritts sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In mehreren Bereichen wurden Ziele erreicht oder sind nahe der Zielerreichung. Dazu zählen die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990, die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte an allen Messstationen im Jahr 2024 sowie der Abschluss des Emscher-Umbaus. Auch die Erreichbarkeit des Grünen Wegenetzes innerhalb von 500 Metern vom Wohnort gilt als erreicht. Im Bereich der Öko-Innovation zeigt der Trend eine Entwicklung, sodass das Ziel von 20.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Umweltwirtschaft bis 2025 als erreichbar eingestuft wird.
Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass die Dynamik in Feldern wie dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Lärmminderung und der Recyclingquote nicht ausreicht, um die Ziele auf Basis aktueller Trends rechtzeitig zu erreichen. Für den Modal Split liegen seit 2021 keine neuen Erhebungen vor; eine Haushaltsbefragung zur Mobilität wird derzeit durchgeführt. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Be-MoVe-Projekt, hier: Evaluation und Verstetigung von Standorten für Mobilpunkte in Holsterhausen, Frohnhausen, Rüttenscheid und im SüdviertelZur Vorlage · 0208/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Be-MoVe-Projekts der Stadt Essen wird über die Evaluation und die dauerhafte Einrichtung von Mobilpunkten in den Stadtbezirken Frohnhausen, Holsterhausen, Rüttenscheid und im Südviertel berichtet. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I und III die Standorte, die sich in der Erprobungsphase bewährt haben, als Fahrradabstellanlagen bzw. Mobilpunkte verstetigen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die Mobilpunkte nutzen etwa 2x7 Meter große Holzplattformen, welche die Fläche eines Pkw-Stellplatzes beanspruchen. Sie dienen der Verknüpfung verschiedener umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie privater Fahrräder und öffentlicher Leihräder von Anbietern wie Metropolradruhr. Die Maßnahme ist Teil des Handlungskonzepts Modal-Split 2035 zur Stärkung des Umweltverbundes in Essen.
Die Evaluation durch das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung (imobis) basiert auf Erhebungen, Videobeobachtungen und Ausleihdaten der Jahre 2022 bis 2024. Die Untersuchung empfiehlt die Verstetigung der Standorte an der Berliner Straße, der Dahnstraße, den Cranachhöfen sowie der Witteringstraße. An diesen Orten wurde eine Nutzung der Fahrradabstellmöglichkeiten und der Leihradstationen festgestellt. Die Standorte sollen die Mobilitätsoptionen für Bewohner und Kunden des Einzelhandels durch die Verknüpfung mit dem ÖPNV ergänzen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Be-MoVe-Projekt, hier: Erprobung von Standorten für Mobilpunkte in Altenessen-Süd und NordviertelZur Vorlage · 0804/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Be-MoVe-Projekts plant die Verwaltung Essen die Erprobung neuer Standorte für sogenannte Mobilpunkte in den Stadtteilen Altenessen-Süd und Nordviertel. Aufgrund einer Verlängerung des Projektes stehen Fördermittel zur Verfügung, um zusätzliche Fahrradplattformen zu testen. Geplant sind fünf bewegliche Plattformen mit einer Fläche von jeweils 2 mal 7 Metern, die den Platz eines Pkw-Parkplatzes beanspruchen. Diese Mobilpunkte sollen das Angebot des metropolradruhr-Netzes erweitern, eine sichere Abstellmöglichkeit für private Fahrräder bieten und als Informationspunkte für den öffentlichen Nahverkehr dienen.
Die Verwaltung schlägt fünf konkrete Standorte vor, die in Abstimmung mit Partnern wie der Ruhrbahn und metropolradruhr ausgewählt wurden. Dazu gehören der Zwingliplatz im Eltingviertel sowie die Bäuminghausstraße und der U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park in Altenessen-Süd. Weitere Standorte sind die Ecke Schwarze Straße/Rahmstraße sowie der Graitengraben. Ziel der Erprobung ist es, das Leihradnetz zu verdichten und die Anbindung von Wohngebieten an den ÖPNV zu verbessern. Die Bezirksvertretungen I und V sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen die Planungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Abschlussbericht zur Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) vorgelegt. Das Projekt wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. September 2021 initiiert, um die sportliche Situation der Stadt zu analysieren und an moderne urbane Bewegungskulturen anzupassen. Ein externes Fachbüro unter der Leitung von Prof. Kähler führte die Planung über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren durch. Im Rahmen des Prozesses wurden verschiedene Akteure aus der Verwaltung, Sportvereinen sowie sozialen Einrichtungen in Workshops und Arbeitsgruppen einbezogen, um Bedarfe und Entwicklungen im Bereich Sport und Bewegung zu ermitteln.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Zudem sollen verschiedene Fachausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat den Bericht zur Kenntnis nehmen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Planung aussprechen. Für den Rat der Stadt Essen ist vorgesehen, den Abschlussbericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Prüfung der im Bericht enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu beauftragen. Die Betriebsleitung soll die Empfehlungen gegebenenfalls konkretisieren, die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über den Fortschritt informieren und die notwendigen Beschlussfassungen für die Umsetzung von Projekten vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: eingebracht - 15.Überplanmäßige Mittelbereitstellungen für die Maßnahmen "Verlängerung U11 FöRi-Planungsvorrat" und "Verlängerung U17 FöRi-Planungsvorrat"Zur Vorlage · 0746/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Jahr 2025 entscheiden. Der Beschlussvorschlag umfasst eine Mittelbereitstellung in Höhe von 747.900 Euro für das Projekt „Verlängerung U11 FöRi-Planungsvorrat“ sowie einen Betrag von 256.600 Euro für die Maßnahme „Verlängerung U17 FöRi-Planungsvorrat“.
Hintergrund der Vorlage ist die Rückzahlung nicht genutzter Fördermittel an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Für beide Projekte wurden im Jahr 2022 Förderanträge gestellt, deren Bewilligungszeitraum aufgrund von Verzögerungen durch den VRR einmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde. Da die Fördermittel jedoch bereits bis Ende 2024 abgerufen und vereinnahmt werden mussten, ist nun die Rückführung der nicht benötigten Beträge erforderlich.
Die Finanzierung der Rückzahlungen soll über das Projekt „Brandschutz U-Bhf Bamlerstraße“ erfolgen, da sich dessen Maßnahmenbeginn auf das zweite Halbjahr 2025 verschiebt und dadurch Mittel frei werden. Für die im Zusammenhang mit der Rückzahlung anfallenden Zinsforderungen in Höhe von etwa 31.000 Euro stehen bereits entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 0884/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung des Nahverkehrsplans für das Quartiersbussystem in Werden beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Modifizierung der Linien 182, 190 und 192 vor, um das Angebot an die bestehende Fahrgastnachfrage anzupassen.
Im Rahmen der Neugestaltung wird die Linie 182 von Werden S über Fischlaken bis zur Haltestelle Am Schwarzen führen. Der Takt wird montags bis freitags tagsüber auf 30 Minuten und in den Abendstunden auf eine Stunde angepasst. Die Linie 192 verkehrt künftig von Werden S über Klemensborn/Barkhovenallee zum Heidhauser Platz und setzt die Fahrt bis zur Ruhrlandklinik fort, wobei eine neue Haltestelle in der Schaphausstraße eingerichtet wird. Die Linie 190 wird gezielt für den Schülerverkehr sowie für Schichtwechselzeiten der Ruhrlandklinik eingesetzt, mit sieben bis acht Fahrten pro Richtung.
Durch die Reduzierung der Takte und die Anpassung der Linienwege sind jährliche Einsparungen von rund 637.000 Euro vorgesehen, was einer Verringerung der Betriebsleistung um etwa 182.000 Kilometer entspricht. Die Anzahl der benötigten Kleinbusse reduziert sich dabei von fünf auf vier Fahrzeuge, wodurch ein Fahrzeug zur Erhöhung der Reserve genutzt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen ist zum Fahrplanwechsel im Januar 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Schwanenkampbrücke und BA 3.3 Ausbau B224/FriedrichstraßeZur Vorlage · 0613/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Planung für den Ausbau des Berthold-Beitz-Boulevards sowie der Friedrichstraße und der Schwanenkampbrücke. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen zur Baureife zu führen. Das Vorhaben umfasst den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie die Erweiterung der Friedrichstraße im Bereich zwischen der Schwanenkampbrücke und der Kaupenstraße.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ersatz der Schwanenkampbrücke durch einen Neubau, um Platz für zusätzliche Fahrstreifen und Radverkehrsanlagen zu schaffen. Die Planung basiert auf Verkehrsprognosen für das Jahr 2030, die eine Zunahme der Kfz-Fahrten im Nordwesten der Stadt vorsehen. Für den Abschnitt der Friedrichstraße werden tägliche Verkehrsaufkommen zwischen 45.900 und 59.850 Fahrzeugen prognostiziert.
Der geplante Querschnitt der Friedrichstraße sieht bis zu sieben Fahrstreifen sowie angepasste Nebenanlagen wie Gehwege und Grünflächen vor. Die Planung beinhaltet zudem die Einrichtung von Radwegen mit einer Breite von zwei Metern und Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern. An den Knotenpunkten Schederhofstraße und Kruppstraße werden die Verkehrsführung und die Anzahl der Fahrstreifen angepasst, um die Anbindung an das Radergänzungsnetz zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen StraßenraumZur Vorlage · 0951/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in Essen soll die Erarbeitung einer Richtlinie zur Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen Straßenraum beauftragen. Bisher befinden sich automatisierte Paketstationen in der Stadt vorwiegend auf Privatgrundstücken, etwa bei Supermärkten oder Tankstellen. Angesichts zunehmender Anfragen von Dienstleistern beabsichtigt die Verwaltung nun, spezifische Regelungen für eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums festzulegen, da bislang keine detaillierten Vorgaben analog zu Carsharing-Stationen existieren.
Die geplante Richtlinie sieht vor, dass die Nutzung öffentlicher Flächen nur in Ausnahmefällen zulässig sein soll, sofern nach einer Alternativprüfung keine geeigneten privaten Standorte zur Verfügung stehen. Um eine Überversorgung zu vermeiden, sollen Sperrzonen um die Stationen eingerichtet werden. Zudem muss die Belieferung der Stationen ohne Gefährdung des Verkehrs ablaufen. Hinsichtlich der Gestaltung wird eine dezente Optik angestrebt, wobei Werbung nur zur Identifikation des Anbieters gestattet sein soll. Die Verwaltung empfiehlt zudem die Erhebung von Gebühren für diese Sondernutzung.
Bei der Abwägung werden sowohl die potenzielle Reduzierung des Lieferverkehrs durch Bündelung als auch die zusätzlichen Wege der Nutzer sowie die Auswirkungen auf das Stadtbild berücksichtigt. Ein Entwurf der Richtlinie soll bis Ende 2025 vorliegen und anschließend erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [1.]Europaplatz - Beseitigung der Unfallhäufungsstelle für den RadverkehrZur Vorlage · 0605/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am Europaplatz in Essen soll eine Unfallhäufungsstelle für den Radverkehr beseitigt werden. Die Maßnahme basiert auf der Empfehlung der örtlichen Unfallkommission, die aufgrund regelmäßiger Unfälle zur Gefahrenabwehr handelt. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 wurden am Knotenpunkt fünf Unfälle und im Zeitraum von 2022 bis 2024 acht Unfälle verzeichnet. Ziel der Planung ist es, die Radverkehrsführung von der Huyssenallee zur Unterführung des Hauptbahnhofs zu verbessern und eine bestehende Netzlücke im Radverkehrsnetz zu schließen.
Das Konzept sieht vor, den vorhandenen überbreiten Radfahrstreifen aus der Huyssenallee bis zur Unterführung am Hauptbahnhof zu verlängern. Die Umsetzung soll durch Markierungsarbeiten erfolgen, deren Kosten auf etwa 20.000 Euro geschätzt werden. Der neue Streifen wird sowohl für den Radverkehr als auch für den Linienbusverkehr genutzt, wobei die Breite die Nutzung durch Gelenkbusse ermöglicht. Durch die Maßnahme entfällt ein Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr.
Eine Verkehrsuntersuchung ergab, dass nach der Fertigstellung der Bahnhofstangente im Jahr 2026 Rückstaus im Kfz-Verkehr während der Mittagszeit auftreten können, während der Busverkehr durch den Sonderfahrstreifen einen Beschleunigungsvorteil erhält. Die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über die Planung in Kenntnis gesetzt. Das Amt für Straßen und Verkehr strebt eine kurzfristige Umsetzung der Markierungsarbeiten an, wobei die Durchführung witterungsabhängig erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Generalsanierung der Geh- und Radwegüberführung über die Wilhelm-Nieswandt-Allee in Höhe der Zeche Carl, ProjektstandZur Vorlage · 0854/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Generalsanierung der Geh- und Radwegüberführung über die Wilhelm-Nieswandt-Allee in Höhe der Zeche Carl befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die Überführung, bestehend aus zwei ehemaligen Eisenbahnbrücken aus dem frühen 20. Jahrhundert, ist seit September 2023 gesperrt, da die Holzkonstruktion durch Witterungseinflüsse und Pilzbefall morsch geworden ist. Nach einer Entscheidung der Bezirksvertretung V wird statt eines reinen Austauschs der Holzbauteile eine umfassende Generalsanierung angestrebt.
Das Team Ingenieurbau des Amtes für Straßen und Verkehr prüft aktuell die notwendigen Korrosionsschutzmaßnahmen an den Stahlkonstruktionen. Da für diese Arbeiten eine Einhausung der Überbauten erforderlich ist, die in den Verkehrsraum der Wilhelm-Nieswandt-Allee ragt, müssen die Maßnahmen in Abschnitten durchgeführt werden. Dabei soll pro Fahrtrichtung mindestens ein Fahrstreifen sowie teilweise Parkstreifen aufrechterhalten werden, während gleichzeitig der Schutz des Baumbestands an der Allee gewährleistet bleibt.
Ergebnisse von Ortsbesichtigungen zeigen, dass eine einfache Erneuerung der Beschichtung aufgrund fortgeschrittener Korrosion und möglicher Materialschwächen nicht ausreicht. Geplant sind zudem die Erneuerung von Verbindungen sowie das Schließen von Spalten zur Vermeidung von Wassereintritt. Zur Vorbereitung der weiteren Planung wird derzeit die Vergabe einer objektbezogenen Schadensanalyse vorbereitet. Ein Vertrag für diese Analyse soll idealerweise im Sommer geschlossen werden, damit die Ergebnisse im Laufe des Jahres vorliegen. Die Bezirksvertretung V und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wurden über den aktuellen Projektstand informiert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [3.]Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) Planungsbeschluss von drei Teilabschnitten zur Umfeldaufwertung Haus ScheppenZur Vorlage · 0774/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorbereitungen zur Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 liegt ein Konzept zur Umfeldaufwertung des Bereichs Haus Scheppen am Baldeneysee vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, das vorliegende Gesamtkonzept zu beschließen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Für die kurzfristige Umsetzung von drei Teilbereichen bis zum Jahr 2027 sind Mittel in Höhe von 340.000 Euro für Planungsleistungen, Gutachten sowie die Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Die Planung zielt darauf ab, die räumliche Struktur am Haus Scheppen zu optimieren, um Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrenden, Radfahrenden und Fußgehenden zu reduzieren. Ziel ist die Schaffung eines attraktiven, barrierefreien Erholungsraums unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Grundlage für das Konzept war ein mehrstufiger Beteiligungsprozess, der unter anderem Workshops mit Anwohnern sowie eine Online-Umfrage mit rund 1.600 Teilnehmenden umfasste. Dabei wurden Anforderungen wie der Erhalt des Motorradtreffs und der lokalen Gastronomie sowie die Verbesserung der Parksituation in die Planung integriert.
Die kurzfristig geplanten Maßnahmen umfassen den seeseitigen Teil des Vorplatzes inklusive einer Steganlage, die Überarbeitung des Uferwegs sowie die barrierefreie Erschließung der Parkplatzfläche P1. Weitere mittelfristige und langfristige Schritte sind im Gesamtkonzept vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Eingebracht und die Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates vertagt.
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: Eingebracht und die Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates vertagt. - [4.]Gewerbeboulevard: Bauabschnitte E2 (Daniel-Eckhardt-Straße) und E3aZur Vorlage · 0955/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Planung der Bauabschnitte E2 und E3a des geplanten Gewerbeboulevards in Essen-Vogelheim. Mit der Vorlage wird die Beauftragung der Verwaltung zur Herbeiführung der Baureife sowie die Vergabe von Ingenieurleistungen beantragt. Die Kosten für die Planungsleistungen belaufen sich auf 326.000 Euro für den Ausbau der Daniel-Eckhardt-Straße (Abschnitt E2) und 309.000 Euro für den Bauabschnitt E3a.
Das Projekt „Freiheit Emscher“ dient der Erschließung ehemaliger Bergbauflächen, um diese an das Straßennetz von Essen und Bottrop anzubinden. Der Gewerbeboulevard soll als interkommunale Hauptverkehrsstraße fungieren und verschiedene Potenzialflächen wie Emil-Emscher oder den Hafen Coelln-Neuessen an das regionale Verkehrsnetz (A52, A42 und B224) anbinden. Die Abschnitte E2 und E3a bilden dabei den Beginn der Maßnahme auf Essener Stadtgebiet.
Die Planung sieht für die Daniel-Eckhardt-Straße eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts vor, wobei neue Radwege, Gehwege und Grünstreifen entstehen. Im Zuge der Maßnahme entfallen vereinzelte Parkflächen am Straßenrand. Der neu zu schaffende Abschnitt E3a wird auf bisher unbebautem Gelände errichtet. Die bauliche Gestaltung umfasst zudem eine barrierefreie Infrastruktur, die Erneuerung der Beleuchtung sowie ein Entwässerungskonzept über Regenwasser-Speicherrigolen. Für den Ausbau ist zudem Grunderwerb erforderlich, dessen Verhandlungen bereits begonnen haben. Im Rahmen der Begrünung sollen 53 neue Bäume gepflanzt werden.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [5.]Bewohnerparken Eltingviertel - PlanungsergebnisZur Vorlage · 0954/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Eltingviertel besteht laut Planungsbericht ein hoher Parkdruck durch ortsfremden Verkehr, der unter anderem durch Pendler aus dem Gewerbegebiet sowie Besuchende der Innenstadt und der Universität entsteht. Untersuchungen aus dem Jahr 2023 belegen eine Auslastung der öffentlichen Parkflächen von mindestens 80 Prozent über den gesamten Tag, wobei während der Geschäftszeiten eine Überlastung von über 100 Prozent festgestellt wurde. Zudem wird durch geplante Platzumbauten am Eltingplatz die Anzahl der Parkstände im Straßenraum künftig um 26 reduzieren.
Auf Basis des Endberichts des Planungsbüros LK-ARGUS Kassel GmbH sieht das Konzept die Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs vor. Dabei sollen drei Regelungsprinzipien angewendet werden: Ein Großteil der Flächen soll nach einem Mischsystem bewirtschaftet werden, bei dem Parkscheine für bis zu vier Stunden gelten, während Anwohner von der Gebühr befreit sind. In sensiblen Bereichen, wie etwa im Umfeld der Grundschule im Nordviertel in der Peterstraße und der Gertrudisstraße, ist die Einführung von ausschließlichen Bewohnerparkplätzen vorgesehen. Für andere Straßen wie die Katzenbruchstraße bleibt die bisherige Regelung bestehen, wobei Anwohner auch dort Parkausweise erwerben können. Der Bereich südlich der Kleinen Stoppenberger Straße wird nicht in die neue Regelung einbezogen.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung weiterverfolgen und der lokalen Bevölkerung vorstellen. Die Bezirksvertretung I hat zu diesem Vorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [6.]Installation von Leitbaken auf dem Radfahrstreifen der HuyssenalleeZur Vorlage · 0911/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Installation von Leitbaken auf dem Radfahrstreifen der Huysendenallee. Nachdem im Jahr 2023 bereits die westliche Fahrbahnseite mit entsprechenden Vorrichtungen ausgestattet wurde, sollen nun auch auf der östlichen Seite insgesamt 28 Leitbaken in einem Abstand von zehn Metern angebracht werden. Die Maßnahme basiert auf den Erfahrungen der bisherigen Installationen und soll Radfahrende vor dem unbefugten Befahren des Radfahrstreifens durch Kraftfahrzeuge schützen.
Die Umsetzung der Installation ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Im Bereich der Philharmonie wird nach einer Etablierungsphase eine Variante in Betracht gezogen, die der städtebaulichen Qualität des Ortes entspricht. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 4.000 Euro und werden aus städtischen Eigenmitteln finanziert. Das Projekt ist Teil der Strategie zur Förderung des Radverkehrs im Rahmen der Mobilitätswende der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 19.Deckeninstandsetzungsprogramm zum Erhalt der Straßeninfrastruktur 2025Zur Vorlage · 0953/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 26. Juni 2025 mit dem Sachstandsbericht zum Deckeninstandsetzungsprogramm zur Erhaltung der Straßeninfrastruktur für das Jahr 2025 auseinander. Das Programm dient der Substanzerhaltung der Essener Asphaltstraßen und wird parallel zum investiven Programm des Amtes für Straßen und Verkehr durchgeführt, welches die Erneuerung von Nebenstraßen umfasst. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über konsumtive Mittel.
Der Bericht führt neben bereits abgeschlossenen Projekten aus dem Jahr 2024, wie etwa in der Wintgenstraße oder der Lelei, die laufenden und geplanten Arbeiten für das Jahr 2025 auf. Zu den aktuell umgesetzten Maßnahmen gehören die Instandsetzungen im Graffweg in Steele sowie in der Böhmerstraße in Frohnhausen, deren Baubeginn im Juni 2025 erfolgte. Für das dritte Quartal 2025 sind weitere Arbeiten in verschiedenen Stadtteilen vorgesehen. Dazu zählen Projekte in der Dellwiger Straße und am Reuenberg in Dellwig, die Lierfeldstraße in Altenessen sowie die Frohnhauser Straße in Frohnhausen und die Daniel Eckhardt-Straße in Borbeck. Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen 2026 – Inanspruchnahme von FördermittelnZur Vorlage · 0808/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Jahr 2026 ist der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Essen durch die Inanspruchnahme verschiedener Fördermittel vorgesehen. Die Maßnahmen folgen den gesetzlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des Personenbeförderungsgesetzes mit dem Ziel, die Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr sukzessive zu verbessern.
Die Umsetzung erfolgt über drei verschiedene Förderwege. Im ersten Bereich plant das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) den Umbau von Haltestellen wie Fernblick, Bahrenberg, Krupp Krankenhaus, Fahrenberg und Annental. Diese Maßnahmen werden zu 100 Prozent aus der ÖPNV-Pauschale nach § 11 ÖPNVG NRW finanziert. Der zweite Weg umfasst Einzelmaßnahmen der Ruhrbahn an Haltestellen wie Frohnhausen S, Dresdener Straße, Niebuhrstraße, Onckenstraße, Rüdesheimer Platz, Schölerpad, Preisstraße und Kesselstraße, wobei die Förderquote bis 2027 ebenfalls bei 100 Prozent liegt.
Ein dritter Baustein ist ein Pilotprojekt des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), das durch Unterstützung in der Planungsphase die kommunalen Kapazitäten entlasten soll. Betroffen sind Haltestellen wie Hauptbahnhof, Kleinstraße, Erbach, Grendtor, Gervinusstraße, Huttropstraße, Dreiringsplatz, Paßstraße und Hohenzollernstraße, deren Umsetzung für das Jahr 2027 nach dem entsprechenden Förderantrag geplant ist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Über den Umsetzungsfortschritt werden das ASV und die Ruhrbahn in jährlichen Sachstandsberichten informieren.
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Beratungsfolge
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Sachstand Gustav-Heinemann-BrückeZur Vorlage · 0882/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zur Gustav-Heinemann-Brücke in Essen-Werden wurde der Bezirksvertretung IX sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aufgrund aktueller statischer Nachrechnungen ist eine umfassende Sanierung erforderlich, um die Betriebsfähigkeit der Brücke bis zum Ende der kalkulierten Restnutzungsdauer im Jahr 2038 aufrechtzuerhalten. Voraussetzung hierfür ist das Ausbleiben von Spannungsrisskorrosion an den Spanngliedern.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung befindet sich in der finalen Phase. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll voraussichtlich im Herbst 2025 erfolgen, wobei ein Baubeginn für das Frühjahr 2026 geplant ist. Die Ausführungsdauer wird auf etwa ein Jahr geschätzt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Verstärkung der Fahrbahnplatte durch zusätzliche Bewehrung, das Anbetonieren von Stahlbetonlisenen im Brückenhohlkasten sowie das Einbringen von Schubnadeln. Da Arbeiten an den äußeren Fahrstreifen notwendig sind, werden Verkehrseinschränkungen auftreten; eine genauere Einschätzung des Umfangs wird für Ende der Sommerferien 2025 erwartet.
Zur Sicherstellung der Standsicherheit wurden bereits Notmaßnahmen wie digitales Riss-Monitoring, wöchentliche Höhennivellements und Gewichtsbeschränkungen im Bereich der Kragarme umgesetzt. Diese reagieren auf die Feststellung, dass ein Bauteilverzug ohne sichtbare Vorankündigung eintreten könnte. Die geschätzten Kosten für die Sanierung belaufen sich auf etwa zwei Millionen Euro, eine abschließende Berechnung steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Planungs- und Bauprogramm Ingenieurbau 2025 (Maßnahmenprioritäten)Zur Vorlage · 0939/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich mit dem Planungs- und Bauprogramm Ingenieurbau 2025 auseinander. Das Programm dient der strukturierten Umsetzung von Maßnahmen wie Rückbauten, Sanierungen, Ersatzneubauten sowie Neubauprojekten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Die vorliegende Fassung für das Jahr 2025 wurde um neue Erkenntnisse zu bestehenden Bauwerken und aktuelle politische Beschlüsse ergänzt.
Die Priorisierung der insgesamt 109 Maßnahmen oder Maßnahmenpakete erfolgt nicht in einer einheitlichen Gesamtreihenfolge, sondern ist in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Diese Einteilung basiert auf dem geschätzten Projektumfang sowie dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Vorhaben. Durch diese Differenzierung sollen die tatsächliche Bearbeitungsreihenfolge und die personellen Kapazitäten der Projektleitungen im Team Ingenieurbau realistisch abgebildet werden. Neben Brückenbaumaßnahmen umfasst das Programm auch andere Bauwerksarten, wie etwa Stützwände oder Tunnel.
Einige Maßnahmenpakete, darunter das Geländerprogramm sowie Arbeiten an Verkehrszeichenbrücken und alten Eisenbahnbrücken, sind keinem spezifischen Stadtbezirk zugeordnet. Die Prioritätenliste deckt verschiedene Essener Stadtbezirke ab und berücksichtigt die fachliche Expertise der zuständigen Verwaltungseinheiten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Maßnahmen nach dem KAG
- 23.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Akstraße von Maxstraße bis Lichtstraße" KAG-Nr. 23KAG090Zur Vorlage · 0792/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird am 26. Juni 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Akstraße entscheiden. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Maxstraße und der Lichtstraße. Die Maßnahme sieht den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Leuchten nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen und die Masten als nicht standsicher eingestuft werden.
Die vorläufigen Kosten für das Projekt werden auf 58.000 Euro geschätzt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der entsprechenden Gesetzesänderung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch erwartet, wenngleich für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Gladbecker Straße von Ellernplatz bis Bäuminghausstraße" KAG-Nr.: 24KAG05Zur Vorlage · 0802/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Gladbecker Straße im Abschnitt zwischen Ellernplatz und Bäuminghausstraße. Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der Straßenbeleuchtung an aktuelle Normen sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Anlass für die Maßnahme ist das Ergebnis einer Mastprüfung, wonach die acht Meter hohen Masten nicht standsicher für die drei Meter langen Ausleger sind. In der Folge wurde der Ausleger bereits demontiert. Die geplante Maßnahme umfasst den Austausch der alten Leuchten und die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 208.000 Euro. Das Vorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung durch die Kommune. Die der Stadt dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Technik eine Reduktion des Stromverbrauchs erfolgt, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Kettwiger Weinberg von Prälatenweg bis Am BilsteinZur Vorlage · 0739/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme am Kettwiger Weinberg, die den Abschnitt vom Prälatenweg bis zum Am Bilstein umfasst. Die Maßnahme dient der Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 sowie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung und die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufigen Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 7.000 Euro, wobei zusätzlich kalkulatorische Zinsen in Höhe von 137 Euro anfallen. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Stadt Essen entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlung oder eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erforderlich.
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Leuchtmittel ein geringerer Stromverbrauch erzielt wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.4Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Karlstraße von Altenessener Straße bis Wilhelm-Nieswandt-Allee" KAG-Nr.: 23KAG213Zur Vorlage · 0857/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Karlstraße, welche den Abschnitt von der Altenessener Straße bis zur Wilhelm-Nieswandt-Allee umfasst. Das Vorhaben sieht die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Umstellung auf LED-Technik vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die vorläufigen Gesamtkosten für die Maßnahme werden mit 18.000 Euro beziffert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. In diesem Zusammenhang entfallen zudem die Anforderungen an eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch resultiert aus dem durch die LED-Umstellung eingesparten Stromverbrauch ein gesamtheitlich positiver Effekt auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Sicherheit im öffentlichen Raum (vgl. DS 1246/2022/CDU/GRÜNE) Hier: Vereinfachung der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in den StadtteilenZur Vorlage · 0915/2025/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU, der Grünen und der FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum eingebracht. Ziel des Vorhabens ist die Vereinfachung der Organisation sowie der Durchführung von Veranstaltungen in den Essener Stadtteilen.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung aufgefordert, darzulegen, inwieweit für relevante Veranstaltungsflächen standort- und veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzepte erstellt werden können. Ein besonderer Fokus soll dabei auf nicht kommerziellen Brauchtumsveranstaltungen wie Stadtteilfesten, Weihnachtsmärkten oder Karnevalsumzügen liegen.
Des Weiteren soll geprüft werden, in welchem Umfang ein Pool mobiler Fahrzeugsperren zur flexiblen Absicherung von Veranstaltungen genutzt werden kann. Dabei sollen wirtschaftliche Faktoren wie die Anschaffung, der Auf- und Abbau sowie die temporäre Lagerung durch eine städtische Tochtergesellschaft bewertet werden. Zudem wird eine Verschlankung, Beschleunigung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse – insbesondere bei Beratung, Antragstellung und Bewilligung – angestrebt, um die Unterstützung für ehrenamtlich tätige Veranstalter zu verbessern. Ergänzend wird die Verwaltung gebeten, weitere Vorschläge zur Entlastung von Veranstaltern einzubringen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.2Bewohnerparkbereiche und Quartiersparkhäuser in HolsterhausenZur Vorlage · 0904/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0904/2025 eingereicht, der sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität richtet. In dem von Ulrich Beul und Stephan Neumann unterzeichneten Dokument wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Planungen für Bewohnerparkbereiche im Essener Stadtteil Holsterhausen wieder aufzunehmen. Dabei wird explizit auf die Vorlage DS 1730/2021/6 Bezug genommen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung Konzepte für neue Bewohnerparkbereiche sowie für Quartiersparkhäuser in Holsterhausen ausarbeitet. Ein besonderer Fokus der Planung soll dabei auf dem Umfeld des Universitätsklinikums Essen liegen. Die Fraktionen beantragen, dass die entsprechenden Vorschläge den zuständigen Gremien im dritten Quartal des Jahres 2025 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Ziel der Vorlage ist die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Parkplatzsituation in dem genannten Stadtgebiet.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 28.Verschiedenes