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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17Zur Vorlage · 0141/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt, die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U17 bis zur Autobahnbrücke Sommerburgstraße/Theodor-Althoff-Straße fortzuführen. Basierend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, die bisherige Meldung der Linie U11 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zurückzuziehen und stattdessen eine mögliche Verlängerung der Linie U17 in Richtung Flughafen vorzusehen.
Die Untersuchung verschiedener Trassenvarianten ergab, dass eine Erweiterung der Linie U11 aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten nicht förderfähig ist. Im Gegensatz dazu weist die Verlängerung der U17 bis zur Autobahnbrücke einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor auf. Die Stadt plant, die Trassenführung der U17 im Bereich der Autobahnbrücke weiter zu konkretisieren und die Ergebnisse in die Planung des Brückenneubaus einzubeziehen. Zudem soll das Projekt im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Nahverkehrsplans gegenüber anderen Maßnahmen priorisiert werden. Parallel dazu wird die Beendigung der Förderung für Planungsleistungen zur Linie U11 angestrebt. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, der Autobahn GmbH den Bedarf einer Stadtbahntrasse am Standort der Brücke anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.1.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17 hier: Prüfung des störungsfreien Betriebsablaufs bei einer Verlängerung der Stadtbahnlinie U17Zur Vorlage · 0832/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0832/2025 einen Beschluss an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gerichtet. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ergänzend zur bestehenden Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinien U11 und U17 eine Untersuchung zur Betriebsqualität und Fahrplantreue durchführt.
Der Fokus der angeforderten Prüfung liegt auf einer potenziellen Verlängerung der Linie U17, die in Teilen eingleisig geführt wird. Laut Begründung des Antrags werden die Auswirkungen auf den störungsfreien Betriebsablauf sowie die Pünktlichkeit in der aktuellen Studie nicht ausreichend betrachtet. Dabei wird insbesondere auf die eingleisige Streckenführung im Bereich der Sommerburgstraße verwiesen. Die Ergebnisse dieser ergänzenden Prüfung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt werden, bevor weitergehende Planungen für das Projekt durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 1.1.2TOP: Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und / oder U17 Hier: Änderung des Beschlussvorschlages (DS 0141/2025/6)Zur Vorlage · 1038/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen einen Antrag zur Anpassung der Machbarkeitsstudie für die Verlängerung von Stadtbahnlinien vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Untersuchung ausschließlich auf eine mögliche Erweiterung der Linie U17 in den Szenarien „Strecke A 2“ sowie „Strecke C“ zu beschränken. Ein konkreter Planungsbeschluss wird mit diesem Vorgehen nicht verbunden.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung wird die Beendigung der Förderung von Planungsleistungen für das Projekt der Stadtbahnlinie U11 beantragt. Die Planung zur Linie U17 soll stattdessen ergebnisoffen in den Priorisierungsprozess des Nahverkehrsplans einfließen. Zudem sieht der Antrag vor, das Land Nordrhein-Westfalen über die Rücknahme der Planungen zur Linie U11 aus dem ÖPNV-Bedarfsplan zu informieren.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Bitte an das Land, die Ergebnisse der künftigen Machbarkeitsstudie zur U17 in die Planungen der Autobahn GmbH bezüglich der Autobahnbrücke an der Kreuzung Sommerburgstraße und Theodor-Althoff-Straße einzubeziehen. Die Antragsteller begründen das Vorgehen mit einer vorausschauenden Planung, welche die infrastrukturellen Rahmenbedingungen des geplanten Brückenneubaus berücksichtigen soll.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 1.2Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 1.3Sachstand zur Perspektive der SpurbusstreckeZur Vorlage · 0919/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich mit dem Sachstand zur Perspektive der Spurbusstrecke nach Kray auseinander. Im Juni 2024 wurde die Verwaltung beauftragt, langfristige Nutzungsmöglichkeiten für diese Strecke zu entwickeln, wobei auch eine mögliche Umstellung auf Straßenbahnverkehr zu berücksichtigen ist.
Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst den Einsatz einer Straßenbahn zu prüfen. Für die notwendigen Untersuchungen in den Bereichen Infrastrukturplanung, Angebotsplanung und Verkehrsmodellierung werden Ingenieurbüros benötigt. Da diese Fachleistungen gleichzeitig für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans erforderlich sind, wird die Untersuchung zur Umstellung der Spurbusstrecke auf den Straßenbahnbetrieb in die Bearbeitung des Nahverkehrsplans integriert. Die europaweite Ausschreibung zum Nahverkehrsplan läuft aktuell. Der Bericht dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.4Sachstand zum Projekt: Beschleunigung der Buslinien 160/161 - Knotenpunkt Alfredstraße / MartinstraßeZur Vorlage · 0936/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zum Projekt zur Beschleunigung der Buslinien 160 und 161 am Knotenpunkt Alfredstraße/Martinstraße wurde der Verwaltung vorgelegt. Grundlage für die geplanten Maßnahmen ist ein Gutachten aus dem Juni 2022, das die Einrichtung einer separaten Busspur am Haumannplatz sowie eine priorisierte Signalisierung empfiehlt, um Rückstaus zu reduzieren und Fahrzeiten im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.
Auf Basis eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Mai 2023 wurde die Verwaltung beauftragt, den Knotenpunkt unter Berücksichtigung einer Busspur umzuplanen. Aktuell sind die Planungskapazitäten jedoch durch laufende Maßnahmen gebunden. Dies betrifft insbesondere die Erneuerung der Lichtsignalanlagen an den Kreuzungen Haumannplatz/Zweigertstraße und Hufelandstraße/Virchowstraße, die im Rahmen des Straßenbahnbeschleunigungsprogramms für das Jahr 2026 vorgesehen ist.
Die Verwaltung plant, die Maßnahme vorrangig zu bearbeiten, sobald Kapazitäten frei werden. Ein erster Entwurf zur Vorplanung wird für das zweite Quartal 2026 angestrebt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.5Prüfergebnis barrierefreie ÖPNV-Anbindung des RegattaturmsZur Vorlage · 0938/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Möglichkeiten einer barrierefreien Anbindung des Regattaturms an den öffentlichen Personennahverkehr geprüft. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden verschiedene Linienverbindungen sowie der Ausbau von Haltestellen bewertet. Ein Rückgriff auf die ehemalige SeeLinie 181 wurde aufgrund geringer und wetterabhängiger Fahrgastzahlen als nicht zielführend eingestuft. Eine Verlängerung der Quartiersbuslinie 190 ist aufgrund der notwendigen zusätzlichen Personalkosten und Fahrzeugkapazitäten unter den aktuellen Einsparvorgaben nicht finanzierbar. Auch eine Anpassung der Expressbuslinie SB19 wurde abgelehnt, da dies die Flexibilität der Linie einschränken und zu Parallelverkehr mit der S-Bahn S6 führen könnte.
Der geplante barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Bereich des Regattaturms gilt als technisch anspruchsvoll, da er aufwendige Planungen und Abstimmungen mit Straßen.NRW sowie Anpassungen der Straßenachse erfordern würde. Als Alternative schlägt die Verwaltung den barrierefreien Umbau des S-Bahn-Haltepunktes Essen-Hügel vor. Dieser Haltepunkt der Linie S6 bietet eine schnellere Anbindung an den Hauptbahnhof und erschließt sowohl den Baldeneysee als auch die Villa Hügel. Da das entsprechende Fahrplanangebot bereits besteht, würden durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Betriebskosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB beschließen. Das Vorhaben umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung für die Innenstadt sowie die Aufnahme der Finanzierung für das Jahr 2027 und die Folgejahre in die Haushaltsplanung. Das Maßnahmenpaket beinhaltet insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit Priorität A und 15 Zukunftsprojekte mit Priorität B unterteilt sind. Die Umsetzung der Leitprojekte ist bis Ende 2035 vorgesehen.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Leitprojekte beläuft sich auf 20.550.000 Euro, wobei ein Anteil von voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenmitteln gedeckt werden soll. Das gesamte Investitionsvolumen aller Projekte wird auf circa 40.210.000 Euro geschätzt. Die Projekte sind den Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“ zugeordnet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, Förderanträge beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung von Vorhaben wie dem „Grün-blauen Innenstadtband“ und der Umgestaltung des Marktkirchenumfelds vorangetrieben werden. Ziel des Konzepts ist es, Funktionsverluste in der Innenstadt durch ein einheitliches Handeln der beteiligten Akteure zu verhindern. Die fachbereichsübergreifende Steuerung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe unter Federführung des Geschäftsbereichs 7.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 2.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 2.2Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" (DS 0084/2025/7) Hier: Änderung der BeschlussfassungZur Vorlage · 0934/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB zu nutzen und die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ festzulegen.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, zwei spezifische Leitprojekte innerhalb des Gebiets zu erarbeiten: ein Projekt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie ein Projekt zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen, etwa durch Präventionsmaßnahmen. Die Realisierung dieser und weiterer Zukunftsprojekte soll einer separaten Beratung und Beschlussfassung im Rat bedürfen. Für die Umsetzung der Leitprojekte wird ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro veranschlagt, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenanteilen stammen sollen. Die erforderlichen Mittel sollen in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge zur Kofinanzierung einzureichen. Zudem sollen bestehende Vorhaben wie das „Grünblaue Innenstadtband“ und die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds planerisch weiter vorbereitet werden, beispielsweise durch die Durchführung von Wettbewerbsverfahren.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, Ba 2.2"Zur Vorlage · 0750/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Baumaßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, Ba 2.2“ sollen von ursprünglich 6.082.000 EUR auf insgesamt 8.137.000 EUR steigen. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Gesamtkosten um etwa 2.055.000 EUR. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses beraten, bevor der Rat der Stadt Essen im Juli 2025 eine Entscheidung trifft.
Die Mehrkosten resultieren aus einer Zunahme der ausgeschriebenen Leistungen sowie aus Nachträgen. Ein wesentlicher Teil entfällt auf den Straßenbau und den Rückbau des Bahndammes, bedingt durch die Notwendigkeit von Tieferschachtungen aufgrund nicht tragfähiger Bodenverhältnisse sowie erhöhte Entsorgungskosten. Zudem führen Bauzeitverlängerungen zu höheren Ausgaben für die Verkehrssicherung, die baubetriebliche Verwaltung sowie die externe Bauüberwachung. Weitere Kosten entstehen durch Anpassungen der Asphaltdeckschicht zur Lärmminderung und allgemeine Preissteigerungen bei der Begrünung.
Zur Finanzierung sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2025 werden 1.500.000 EUR beantragt, die aus den Projekten „Stoppenberger Straße Erneuerung“ und „Bochholder Straße v. Wüstenhöfer Str. b. Jahnstr.“ umgeschichtet werden sollen. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.670.000 EUR vorgesehen. Die Maßnahme wird zu 75 Prozent durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert, während die Stadt Essen einen Eigenanteil von 25 Prozent trägt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrradstraße Stauseebogen"Zur Vorlage · 0600/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrradstraße Stauseebogen“ beschließen, für die Gesamtkosten von 3.360.000 Euro veranschlagt sind. Das Vorhaben dient dem Ausbau des Radhauptroutennetzes sowie der Schließung einer Lücke zwischen den Stadtteilen Kupferdreh und Heisingen.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke aufgrund geringer Tragfähigkeit sowie die Installation neuer Beleuchtungseinrichtungen auf dem gesamten Straßenabschnitt. Zudem ist eine Neuregelung der Vorfahrt am Übergang von der Lelei in den Stauseebogen vorgesehen, um der Fahrradstraße Vorrang zu gewähren. Hierfür wird die Fahrbahn an der östlichen Seite um zwei Meter in eine angrenzende Grünfläche verbreitert, während auf der westlichen Seite eine Entsiegelung der Straßenfläche geplant ist. Die bestehende Verkehrsinsel wird im Zuge des Umbaus entfernt.
Die Kosten für den Straßenbau belaufen sich auf 2.500.000 Euro und für die Beleuchtung auf 300.000 Euro. Bereits beschlossene Planungs- und Vorbereitungskosten in Höhe von 560.000 Euro sind in der Gesamtsumme enthalten. Die Stadt beabsichtigt, für das Projekt eine Förderung in Höhe von 50 Prozent im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2025 soll aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Heisinger Straße von Vittinghoffstraße bis Uhlenstraße - ErneuerungZur Vorlage · 0653/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0653/2025/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der grundlegenden Erneuerung der Heisinger Straße im Abschnitt zwischen Vittinghoffstraße und Uhlenstraße. Ziel der Maßnahme ist die Behebung von Straßenschäden sowie der Ausbau der Rad- und Fußverkehrsanlagen. Aufgrund angrenzender Schutzgebiete sieht die Empfehlung des Amtes für Straßen und Verkehr die Vorzugsvariante 4 vor, die die Schaffung eines einseitigen, 3,50 bis 4,00 Meter breiten gemeinsamen Geh- und Radwegs vorsieht. Der zweistreifige Querschnitt der Fahrbahn bleibt dabei erhalten.
Im Rahmen der Planung ist zudem der Rückbau des Ausfahrtsbereichs des Restaurants „Jagdhaus Schellenberg“ sowie die Entsiegelung von etwa 140 Quadratmetern Fläche vorgesehen. Die Knotenpunkte Heisinger Straße / Vittinghoffstraße und Heisinger Straße / Uhlenstraße sollen sicherheitsrelevant optimiert und barrierefrei ausgebaut werden. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Aufgabe der Haltestelle „Korte Klippe“ in beiden Richtungen geplant, während die Haltestellen „Schöne Aussicht“ und „Uhlenstraße“ barrierefrei umgestaltet werden sollen.
Die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf circa 6 Millionen Euro brutto. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsanmeldung 2027 sowie über Zuwendungen nach dem ÖPNV-Gesetz NRW. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Baureife beauftragen. Der Rat der Stadt Essen ist für den Beschluss der Änderung des Nahverkehrsplans zuständig.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bebauungsplan Nr. 5/18 "ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße" Stadtbezirk: I, III, IV, Stadtteil: Nordviertel, Altendorf, BocholdZur Vorlage · 0736/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0736/2025/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 5/18 „ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße“. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 38,7 Hektar und erstreckt sich über die Stadtbezirke I, III und IV, konkret über die Stadtteile Nordviertel, Altendorf und Bochold. Das Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers, das rund 1.700 Wohneinheiten vorsieht. Davon sollen mehr als 500 Einheiten im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen. Zusätzlich sind Flächen für Büro- und Gewerbeflächen sowie für die soziale Infrastruktur vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I, III und IV keine Bedenken gegen das Vorhaben erheben und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Vorlage zur Kenntnis nimmt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung des Bebauungsplans beschließen, sofern die Zustimmung der Bezirksvertretung IV vorliegt. Damit einhergehend sollen die Internetveröffentlichung sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Gutachten, festgelegt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte sind in der Vorlage keine spezifischen Beträge für Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen; es wird lediglich eine Vorlagenvorprüfung angeführt. Eine erste Einschätzung der Klimarelevanz erfolgte auf Stufe 1 und bewertet die Auswirkungen des Vorhabens als positiv.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bebauungsplan Nr. 01/16 "Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher (Gladbecker Straße/ Daniel-Eckhardt-Straße)" Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 0593/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplans Nummer 01/16 „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ entscheiden. Das Plangebiet im Essener Stadtteil Vogelheim umfasst zwei räumlich getrennte Teilflächen. Die Fläche „Sturmshof“ wird im Osten durch die B 224 und im Westen durch die Grenze zu Bottrop begrenzt. Der Bereich „Emil Emscher & Gewerbeboulevard“ grenzt im Osten an die Gladbecker Straße sowie im Süden an die Daniel-Eckhardt-Straße.
Das Vorhaben ist Teil der Initiative „Freiheit Emscher“, einer Zusammenarbeit zwischen den Städten Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH. Ziel ist die Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen zu einem modernen Gewerbestandort für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Planung sieht vor, Flächen für technologisch orientierte Gewerbeformen bereitzustellen und Nutzungen wie Einzelhandel oder Vergnügungsstätten auszuschließen. Der Beschluss umfasst zudem die Veröffentlichung des Bebauungsplans inklusive Begründung, Umweltbericht und Gutachten im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung. Damit wird das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bebauungsplan Nr. 3/25 "Hafenstraße Süd/Umwelttrasse" Stadtbezirk: IV/V, Stadtteil: Bergeborbeck/Vogelheim Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentllichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0752/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 3/25 „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ umfasst ein etwa 2,9 Hektar großes Gebiet in den Essener Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für die sogenannte Umwelttrasse, eine geplante Verkehrsverbindung zwischen Bottrop und Essen im Rahmen des Entwicklungsraums „Freiheit Emscher“.
Die Notwendigkeit der Planung ergibt sich aus verschiedenen Entwicklungen im Bereich der Hafenstraße. Grundstückseigentümer haben Bauanträge für Gewerbehallen sowie Nutzungsänderungen eingereicht, deren Erschließung Flächen beansprucht, die für die Umwelttrasse vorgesehen sind. Zudem sind der Ausbau des Essener Stadions und die Errichtung eines Fahrradparkhauses in unmittelbarer Nähe geplant. Um die Umsetzung der Verkehrsverbindung zu ermöglichen, sieht der Entwurf eine Erweiterung der Hafenstraße vor. Die Planung sieht vor, die Straße als Straßenverkehrsfläche für den Umweltverbund auszubauen, einschließlich einer Straßenbahnlinie mit Haltestellen sowie Rad- und Fußwegen. An bestimmten Stellen, etwa am Stadion oder am Knotenpunkt Sulterkamp/Vogelheimer Straße, ist eine Aufweitung des Straßenquerschnitts vorgesehen.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Die Entscheidung über das weitere Verfahren liegt beim Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung IV.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0392/2025/6) aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt den Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ sowie die Planung eines Fahrradparkhauses. Der Beschlussvorschlag sieht den Bau des Stadions auf Basis einer vertieften Kostenschätzung von 28,51 Millionen Euro vor. Parallel dazu ist die Planung eines Fahrradparkhauses mit etwa 1.400 Abstellplätzen bis zur Leistungsphase 3 vorgesehen, wofür Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Zeitplan sieht die Planung bis Ende Dezember 2025 vor, wobei der späteste Baubeginn für den 1. Juli 2026 angesetzt ist.
Die Finanzierung der Vorhaben in Höhe von insgesamt 28,76 Millionen Euro soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 etatisiert sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 2,7 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro für das Jahr 2026 erforderlich. Die weiteren benötigten Mittel in Höhe von 19,36 Millionen Euro werden für die Haushaltsjahre ab 2027 angemeldet.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Informationen zum Verkehrskonzept, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn zur Stadionanbindung für das Jahr 2028 geplant ist. Die Kosten für das Fahrradparkhaus werden auf insgesamt etwa 8,38 Millionen Euro brutto geschätzt, wobei die Baukosten für das Parkhaus voraussichtlich im Jahr 2027 anfallen werden. Die Mitglieder der Aufsichtsrate der Immobilien Management Essen GmbH sowie die Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der IME werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.2Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.3Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: ÄnderungsantragErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 10.Grüne Hauptstadt Europas - 3. Fortschrittsbericht 2023Zur Vorlage · 0748/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Hauptstadt Agentur hat den dritten Fortschrittsbericht zur Bewerbung Essens als Grüne Hauptstadt Europas vorgelegt. Das Dokument bewertet die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren definierten Ziele bis zum Ende des Jahres 2023 in elf Themenfeldern, darunter Klimaschutz, Mobilität, Biodiversität und Luftqualität. Der Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme des quantitativen sowie qualitativen Fortschritts sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In mehreren Bereichen wurden Ziele erreicht oder sind nahe der Zielerreichung. Dazu zählen die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990, die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte an allen Messstationen im Jahr 2024 sowie der Abschluss des Emscher-Umbaus. Auch die Erreichbarkeit des Grünen Wegenetzes innerhalb von 500 Metern vom Wohnort gilt als erreicht. Im Bereich der Öko-Innovation zeigt der Trend eine Entwicklung, sodass das Ziel von 20.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Umweltwirtschaft bis 2025 als erreichbar eingestuft wird.
Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass die Dynamik in Feldern wie dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Lärmminderung und der Recyclingquote nicht ausreicht, um die Ziele auf Basis aktueller Trends rechtzeitig zu erreichen. Für den Modal Split liegen seit 2021 keine neuen Erhebungen vor; eine Haushaltsbefragung zur Mobilität wird derzeit durchgeführt. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Be-MoVe-Projekt, hier: Evaluation und Verstetigung von Standorten für Mobilpunkte in Holsterhausen, Frohnhausen, Rüttenscheid und im SüdviertelZur Vorlage · 0208/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0208/2025/6 befasst sich mit der Evaluation und der geplanten Verstetigung von Standorten für sogenannte Mobilpunkte in den Essener Stadtbezirken I und III. Im Rahmen des Be-MoVe-Projekts wurden zuvor fünf etwa 14 m² große Holzplattformen getestet, um verschiedene Mobilitätsangebote wie die Ruhrbahn, metropolradruhr und stadtmobil miteinander zu verknüpfen. Die zugrunde liegende Evaluation stützt sich auf Daten aus den Jahren 2022 bis 2024.
Die Verwaltung schlägt vor, die Standorte in der Dahnstraße 2, der Berliner Straße 87 sowie in den Cranachhöfen als Mobilpunkte in der bisher erprobten Weise fortzuführen. Dabei wird jeweils die Fläche eines Pkw-Stellplatzes beansprucht. Für den Standort in der Witteringstraße 64 soll die Nutzung als Mobilpunkt ebenfalls beibehalten werden. Am Standort Brunnenstraße 55 soll die Fläche stattdessen als Fahrradabstellanlage verstetigt werden, da die Nutzung von Leihrädern dort nicht die erforderliche Auslastung erreichte.
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur zur Unterstützung der städtischen Strategie, den Fuß- und Radverkehr bis 2035 zu erhöhen. Das Projekt Be-MoVe wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bis 2026 gefördert. Den Beschlussvorschlägen zufolge sollen die Bezirksvertretungen I und III den Bericht zur Kenntnis nehmen und der Verstetigung der erfolgreichen Standorte zustimmen. Zudem soll der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nehmen. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Be-MoVe-Projekt, hier: Erprobung von Standorten für Mobilpunkte in Altenessen-Süd und NordviertelZur Vorlage · 0804/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Be-MoVe-Projekts plant die Verwaltung Essen die Erprobung neuer Standorte für sogenannte Mobilpunkte in den Stadtteilen Altenessen-Süd und Nordviertel. Aufgrund einer Verlängerung des Projektes stehen Fördermittel zur Verfügung, um zusätzliche Fahrradplattformen zu testen. Geplant sind fünf bewegliche Plattformen mit einer Fläche von jeweils 2 mal 7 Metern, die den Platz eines Pkw-Parkplatzes beanspruchen. Diese Mobilpunkte sollen das Angebot des metropolradruhr-Netzes erweitern, eine sichere Abstellmöglichkeit für private Fahrräder bieten und als Informationspunkte für den öffentlichen Nahverkehr dienen.
Die Verwaltung schlägt fünf konkrete Standorte vor, die in Abstimmung mit Partnern wie der Ruhrbahn und metropolradruhr ausgewählt wurden. Dazu gehören der Zwingliplatz im Eltingviertel sowie die Bäuminghausstraße und der U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park in Altenessen-Süd. Weitere Standorte sind die Ecke Schwarze Straße/Rahmstraße sowie der Graitengraben. Ziel der Erprobung ist es, das Leihradnetz zu verdichten und die Anbindung von Wohngebieten an den ÖPNV zu verbessern. Die Bezirksvertretungen I und V sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen die Planungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0511/2025/6 zum Abschlussbericht der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) für die Stadt Essen legt die Ergebnisse eines Planungsprozesses dar, der die Analyse der Sportsituation, die Bewertung von Handlungsfeldern, die Festlegung von Maßnahmen sowie die Optimierung von Strukturen umfasst. Als zentrales Leitziel wurde „Sportstadt Essen für ALLE Menschen“ definiert. Die Planung konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: sozialräumliche Unterschiede, Bewegungsräume, Schulsport sowie die Optimierung der Arbeit der Sport- und Bäderbetriebe. Ein Bestandteil der Planung war zudem die Entscheidung des Rates der Stadt Essen für die Variante 1 der Modellplanung für die Schillerwiese.
Der Bericht wurde in einem Beratungszyklus zwischen Juni 2025 und März 2026 in verschiedenen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen I bis IX, diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat, der Seniorenrat und der Inklusionsbeirat, behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt, die enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem soll die Betriebsleitung regelmäßig über den Umsetzungsstand informieren und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen unter ihrer Federführung einrichten. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: eingebracht - 15.Überplanmäßige Mittelbereitstellungen für die Maßnahmen "Verlängerung U11 FöRi-Planungsvorrat" und "Verlängerung U17 FöRi-Planungsvorrat"Zur Vorlage · 0746/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Jahr 2025 entscheiden. Der Beschlussvorschlag umfasst eine Mittelbereitstellung in Höhe von 747.900 Euro für das Projekt „Verlängerung U11 FöRi-Planungsvorrat“ sowie einen Betrag von 256.600 Euro für die Maßnahme „Verlängerung U17 FöRi-Planungsvorrat“.
Hintergrund der Vorlage ist die Rückzahlung nicht genutzter Fördermittel an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Für beide Projekte wurden im Jahr 2022 Förderanträge gestellt, deren Bewilligungszeitraum aufgrund von Verzögerungen durch den VRR einmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde. Da die Fördermittel jedoch bereits bis Ende 2024 abgerufen und vereinnahmt werden mussten, ist nun die Rückführung der nicht benötigten Beträge erforderlich.
Die Finanzierung der Rückzahlungen soll über das Projekt „Brandschutz U-Bhf Bamlerstraße“ erfolgen, da sich dessen Maßnahmenbeginn auf das zweite Halbjahr 2025 verschiebt und dadurch Mittel frei werden. Für die im Zusammenhang mit der Rückzahlung anfallenden Zinsforderungen in Höhe von etwa 31.000 Euro stehen bereits entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 0884/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung des Nahverkehrsplans für das Quartiersbussystem in Werden beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Modifizierung der Linien 182, 190 und 192 vor, um das Angebot an die bestehende Fahrgastnachfrage anzupassen.
Im Rahmen der Neugestaltung wird die Linie 182 von Werden S über Fischlaken bis zur Haltestelle Am Schwarzen führen. Der Takt wird montags bis freitags tagsüber auf 30 Minuten und in den Abendstunden auf eine Stunde angepasst. Die Linie 192 verkehrt künftig von Werden S über Klemensborn/Barkhovenallee zum Heidhauser Platz und setzt die Fahrt bis zur Ruhrlandklinik fort, wobei eine neue Haltestelle in der Schaphausstraße eingerichtet wird. Die Linie 190 wird gezielt für den Schülerverkehr sowie für Schichtwechselzeiten der Ruhrlandklinik eingesetzt, mit sieben bis acht Fahrten pro Richtung.
Durch die Reduzierung der Takte und die Anpassung der Linienwege sind jährliche Einsparungen von rund 637.000 Euro vorgesehen, was einer Verringerung der Betriebsleistung um etwa 182.000 Kilometer entspricht. Die Anzahl der benötigten Kleinbusse reduziert sich dabei von fünf auf vier Fahrzeuge, wodurch ein Fahrzeug zur Erhöhung der Reserve genutzt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen ist zum Fahrplanwechsel im Januar 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Schwanenkampbrücke und BA 3.3 Ausbau B224/FriedrichstraßeZur Vorlage · 0613/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0613/2025/6 befasst sich mit der Planung und dem Ausbau der B224, der Friedrichstraße sowie der Schwanenkampbrücke in den Bauabschnitten 3.2 und 3.3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen, während die Bezirksvertretung I die Planung zur Kenntnis nimmt. Hintergrund der Maßnahmen ist ein prognostiziertes Verkehrsaufkommen von täglich etwa 72.000 Kfz-Fahrten im Stadtgebiet bis zum Jahr 2030, wobei für die Friedrichstraße eine Belastung zwischen 45.900 und 59.850 Kfz pro Tag vorgesehen ist.
Im Rahmen der Planung ist der Neubau der Schwanenkampbrücke sowie die Erweiterung der Friedrichstraße auf bis zu sieben Fahrstreifen vorgesehen. Die Straßenplanung umfasst zudem Radwege mit einer Breite von zwei Metern, Gehwege mit mindestens 1,80 Metern sowie die Erneuerung von drei Signalanlagen nach Standards der Barrierefreiheit. Bauliche Maßnahmen beinhalten zudem die Neupflanzung von 30 Bäumen und die Fällung von 17 Bäumen. Für die Umsetzung der Verkehrsflächen ist der Erwerb von Flächen der STEAG GmbH und der Deutschen Bahn erforderlich.
Die Kosten für die Bauabschnitte belaufen sich auf etwa 17,4 Millionen Euro für Abschnitt 3.2 und rund 8,6 Millionen Euro für Abschnitt 3.3. Der Umbau der Straßenmaßnahme ist für den Zeitraum von 2027 bis 2029 geplant. Die Offenlage des Bebauungsplans soll im ersten Quartal 2026 stattfinden, gefolgt von einem Satzungsbeschluss im vierten Quartal 2026.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen StraßenraumZur Vorlage · 0951/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in Essen soll die Erarbeitung einer Richtlinie zur Genehmigung von Paketstationen im öffentlichen Straßenraum beauftragen. Bisher befinden sich automatisierte Paketstationen in der Stadt vorwiegend auf Privatgrundstücken, etwa bei Supermärkten oder Tankstellen. Angesichts zunehmender Anfragen von Dienstleistern beabsichtigt die Verwaltung nun, spezifische Regelungen für eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums festzulegen, da bislang keine detaillierten Vorgaben analog zu Carsharing-Stationen existieren.
Die geplante Richtlinie sieht vor, dass die Nutzung öffentlicher Flächen nur in Ausnahmefällen zulässig sein soll, sofern nach einer Alternativprüfung keine geeigneten privaten Standorte zur Verfügung stehen. Um eine Überversorgung zu vermeiden, sollen Sperrzonen um die Stationen eingerichtet werden. Zudem muss die Belieferung der Stationen ohne Gefährdung des Verkehrs ablaufen. Hinsichtlich der Gestaltung wird eine dezente Optik angestrebt, wobei Werbung nur zur Identifikation des Anbieters gestattet sein soll. Die Verwaltung empfiehlt zudem die Erhebung von Gebühren für diese Sondernutzung.
Bei der Abwägung werden sowohl die potenzielle Reduzierung des Lieferverkehrs durch Bündelung als auch die zusätzlichen Wege der Nutzer sowie die Auswirkungen auf das Stadtbild berücksichtigt. Ein Entwurf der Richtlinie soll bis Ende 2025 vorliegen und anschließend erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [1.]Europaplatz - Beseitigung der Unfallhäufungsstelle für den RadverkehrZur Vorlage · 0605/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am Europaplatz in Essen soll eine Unfallhäufungsstelle für den Radverkehr beseitigt werden. Die Maßnahme basiert auf der Empfehlung der örtlichen Unfallkommission, die aufgrund regelmäßiger Unfälle zur Gefahrenabwehr handelt. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 wurden am Knotenpunkt fünf Unfälle und im Zeitraum von 2022 bis 2024 acht Unfälle verzeichnet. Ziel der Planung ist es, die Radverkehrsführung von der Huyssenallee zur Unterführung des Hauptbahnhofs zu verbessern und eine bestehende Netzlücke im Radverkehrsnetz zu schließen.
Das Konzept sieht vor, den vorhandenen überbreiten Radfahrstreifen aus der Huyssenallee bis zur Unterführung am Hauptbahnhof zu verlängern. Die Umsetzung soll durch Markierungsarbeiten erfolgen, deren Kosten auf etwa 20.000 Euro geschätzt werden. Der neue Streifen wird sowohl für den Radverkehr als auch für den Linienbusverkehr genutzt, wobei die Breite die Nutzung durch Gelenkbusse ermöglicht. Durch die Maßnahme entfällt ein Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr.
Eine Verkehrsuntersuchung ergab, dass nach der Fertigstellung der Bahnhofstangente im Jahr 2026 Rückstaus im Kfz-Verkehr während der Mittagszeit auftreten können, während der Busverkehr durch den Sonderfahrstreifen einen Beschleunigungsvorteil erhält. Die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über die Planung in Kenntnis gesetzt. Das Amt für Straßen und Verkehr strebt eine kurzfristige Umsetzung der Markierungsarbeiten an, wobei die Durchführung witterungsabhängig erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Generalsanierung der Geh- und Radwegüberführung über die Wilhelm-Nieswandt-Allee in Höhe der Zeche Carl, ProjektstandZur Vorlage · 0854/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Generalsanierung der Geh- und Radwegüberführung über die Wilhelm-Nieswandt-Allee in Höhe der Zeche Carl befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die Überführung, bestehend aus zwei ehemaligen Eisenbahnbrücken aus dem frühen 20. Jahrhundert, ist seit September 2023 gesperrt, da die Holzkonstruktion durch Witterungseinflüsse und Pilzbefall morsch geworden ist. Nach einer Entscheidung der Bezirksvertretung V wird statt eines reinen Austauschs der Holzbauteile eine umfassende Generalsanierung angestrebt.
Das Team Ingenieurbau des Amtes für Straßen und Verkehr prüft aktuell die notwendigen Korrosionsschutzmaßnahmen an den Stahlkonstruktionen. Da für diese Arbeiten eine Einhausung der Überbauten erforderlich ist, die in den Verkehrsraum der Wilhelm-Nieswandt-Allee ragt, müssen die Maßnahmen in Abschnitten durchgeführt werden. Dabei soll pro Fahrtrichtung mindestens ein Fahrstreifen sowie teilweise Parkstreifen aufrechterhalten werden, während gleichzeitig der Schutz des Baumbestands an der Allee gewährleistet bleibt.
Ergebnisse von Ortsbesichtigungen zeigen, dass eine einfache Erneuerung der Beschichtung aufgrund fortgeschrittener Korrosion und möglicher Materialschwächen nicht ausreicht. Geplant sind zudem die Erneuerung von Verbindungen sowie das Schließen von Spalten zur Vermeidung von Wassereintritt. Zur Vorbereitung der weiteren Planung wird derzeit die Vergabe einer objektbezogenen Schadensanalyse vorbereitet. Ein Vertrag für diese Analyse soll idealerweise im Sommer geschlossen werden, damit die Ergebnisse im Laufe des Jahres vorliegen. Die Bezirksvertretung V und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wurden über den aktuellen Projektstand informiert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [3.]Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) Planungsbeschluss von drei Teilabschnitten zur Umfeldaufwertung Haus ScheppenZur Vorlage · 0774/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0774/2025/6) behandelt den Planungsbeschluss für drei Teilabschnitte zur Umfeldaufwertung des Bereichs Haus Scheppen im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027. Ziel der Maßnahmen ist die Optimierung der räumlichen Struktur, um Nutzungskonflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr zu vermeiden sowie eine barrierefreie Gestaltung zu gewährleisten. Die Planung umfasst unter anderem die Gestaltung des seeseitigen Vorplatzes, die Überarbeitung des Uferwegs sowie die Erschließung des Parkplatzes P1.
Für die Planungs- und Gutachterleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sind 340.000 Euro veranschlagt, wobei 175.000 Euro bereits verausgabt wurden. Die Kosten für die bauliche Umsetzung der drei Teilbereiche werden auf etwa 2 Millionen Euro geschätzt, während das Kostenvolumen für das gesamte Konzept des Umfelds Haus Scheppen auf rund 8 Millionen Euro beziffert wird. Die Finanzierung des verbleibenden Bedarfs von 165.000 Euro soll aus dem Budget 5.670072 erfolgen. Ein Fehlbetrag von 15.000 Euro, der durch nicht verfügbare Fördermittel entstanden ist, soll innerhalb des Deckungsrings für öffentliche Grün- und Parkanlagen aus dem Projekt „öffentl. Grün Neue Wege zum Wasser“ kompensiert werden. Die Entscheidung über diese Kompensation obliegt dem Kämmerer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Gesamtkonzept beschließt und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Planung der drei Teilbereiche beschließen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX das Konzept zur Kenntnis nimmt. Die Umsetzung der Bereiche Straße Hardenbergufer und Pörtingsiepen liegt beim Amt für Straßen und Verkehr, die Bereiche Campingplatz und Haus Scheppen beim Amt für Immobilienwirtschaft.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Eingebracht und die Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates vertagt.
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: Eingebracht und die Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates vertagt. - [4.]Gewerbeboulevard: Bauabschnitte E2 (Daniel-Eckhardt-Straße) und E3aZur Vorlage · 0955/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0955/2025/6 befasst sich mit der Planung und Erschließung der Bauabschnitte E2 (Daniel-Eckhardt-Straße) und E3a des Gewerbeboulevards im Essener Stadtteil Vogelheim. Ziel des Vorhabens ist die Anbindung von vier Potenzialflächen der „Freiweg Emscher“ an das Straßennetz von Essen und Bottrop. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Erweiterung der Daniel-Eckhardt-Straße auf einen 25 Meter breiten Querschnitt inklusive Rad- und Gehweg sowie Grünstreifen, die Erneuerung der Beleuchtung und die Installation eines Entwässerungssystems mittels Speicherrigolen.
Für die Ingenieurleistungen sind Kosten in Höhe von 326.000 Euro für den Abschnitt E2 und 309.000 Euro für den Abschnitt E3a vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt, die Verwaltung mit der Baureife beauftragt und die Ingenieurleistungen freigibt. Das Amt für Straßen und Verkehr bereitet ein Vergabeverfahren vor. Die Bezirksvertretung V erhält die Planung zur Kenntnisnahme.
Die Baukosten werden auf etwa 7.690.000 Euro geschätzt, ergänzt durch rund 635.000 Euro für Planung und Bauüberwachung. Die Bebauungspläne sollen Anfang 2026 rechtskräftig werden. Der Baubeginn für Abschnitt E3a ist für das dritte Quartal 2027 geplant, während für Abschnitt E2 der Zeitraum vom zweiten Quartal 2028 bis zum ersten Quartal 2030 vorgesehen ist. Für die Finanzierung von E3a ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowie eine Verpflichtungsermächtigung aus dem Projekt E1 notwendig. Zudem sind Anpassungen an Altlasten der RAG Montan Immobilien GmbH erforderlich.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [5.]Bewohnerparken Eltingviertel - PlanungsergebnisZur Vorlage · 0954/2025/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0954/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 beschreibt das Planungsergebnis für ein neues Bewohnerparken im Eltingviertel. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Parksuchverkehren durch Berufspendelnde und Besuchende. Im Untersuchungsraum sind 3.440 Einwohner in 1.777 Haushalten gemeldet, wobei 814 Fahrzeuge als Bewohnerfahrzeuge registriert sind. Von den 692 privaten Stellplätzen stehen 450 der Wohnbevölkerung zur Verfügung. Durch die Neugestaltung des Eltingplatzes entfallen künftig 26 der bisher 780 legalen Parkstände im öffentlichen Raum.
Die Planung sieht ein Mischsystem vor, das kostenfreies Parken für Bewohner ermöglicht, sowie die Einrichtung exklusiver Bewohnerparkplätze im Bereich der Grundschule in der Peterstraße und Gertrudisstraße. In der Katzenbruchstraße, am Viehofer Platz und in der Blumenfeldstraße bleibt die aktuelle Regelung ohne neue Beschränkungen bestehen. Die Nutzung der Parkzone 6 durch Studierende, Besucher und Beschäftigte soll durch das Konzept geregelt werden. Ein zusätzliches Parkhaus wird als nicht erforderlich eingestuft.
Hinsichtlich der Gebührenordnung sieht die Vorlage eine Erhöhung der Jahresgebühr für Bewohnerparkausweise von 30 EUR auf 75 EUR vor, was bei der Anzahl der Fahrzeuge zu jährlichen Mehreinnahmen von 54.945 EUR führt. Für das Mischsystem wurden neue Parkgebühren festgelegt, etwa 0,40 EUR für Zeiträume von 16 bis 30 Minuten bei einer Höchstparkdauer von 240 Minuten. Die weitere Vorgehensweise umfasst eine Bürgerinformation sowie die Vorlage von Planungsbeschlüssen in der Bezirksvertretung, den Ausschüssen und dem Rat der Stadt. Nach einem Beschluss durch den Rat wird ein Planungsbüro mit der Beschilderungsplanung beauftragt.
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- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [6.]Installation von Leitbaken auf dem Radfahrstreifen der HuyssenalleeZur Vorlage · 0911/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Installation von Leitbaken auf dem Radfahrstreifen der Huysendenallee. Nachdem im Jahr 2023 bereits die westliche Fahrbahnseite mit entsprechenden Vorrichtungen ausgestattet wurde, sollen nun auch auf der östlichen Seite insgesamt 28 Leitbaken in einem Abstand von zehn Metern angebracht werden. Die Maßnahme basiert auf den Erfahrungen der bisherigen Installationen und soll Radfahrende vor dem unbefugten Befahren des Radfahrstreifens durch Kraftfahrzeuge schützen.
Die Umsetzung der Installation ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Im Bereich der Philharmonie wird nach einer Etablierungsphase eine Variante in Betracht gezogen, die der städtebaulichen Qualität des Ortes entspricht. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 4.000 Euro und werden aus städtischen Eigenmitteln finanziert. Das Projekt ist Teil der Strategie zur Förderung des Radverkehrs im Rahmen der Mobilitätswende der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 19.Deckeninstandsetzungsprogramm zum Erhalt der Straßeninfrastruktur 2025Zur Vorlage · 0953/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 26. Juni 2025 mit dem Sachstandsbericht zum Deckeninstandsetzungsprogramm zur Erhaltung der Straßeninfrastruktur für das Jahr 2025 auseinander. Das Programm dient der Substanzerhaltung der Essener Asphaltstraßen und wird parallel zum investiven Programm des Amtes für Straßen und Verkehr durchgeführt, welches die Erneuerung von Nebenstraßen umfasst. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über konsumtive Mittel.
Der Bericht führt neben bereits abgeschlossenen Projekten aus dem Jahr 2024, wie etwa in der Wintgenstraße oder der Lelei, die laufenden und geplanten Arbeiten für das Jahr 2025 auf. Zu den aktuell umgesetzten Maßnahmen gehören die Instandsetzungen im Graffweg in Steele sowie in der Böhmerstraße in Frohnhausen, deren Baubeginn im Juni 2025 erfolgte. Für das dritte Quartal 2025 sind weitere Arbeiten in verschiedenen Stadtteilen vorgesehen. Dazu zählen Projekte in der Dellwiger Straße und am Reuenberg in Dellwig, die Lierfeldstraße in Altenessen sowie die Frohnhauser Straße in Frohnhausen und die Daniel Eckhardt-Straße in Borbeck. Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen 2026 – Inanspruchnahme von FördermittelnZur Vorlage · 0808/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Jahr 2026 ist der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Essen durch die Inanspruchnahme verschiedener Fördermittel vorgesehen. Die Maßnahmen folgen den gesetzlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des Personenbeförderungsgesetzes mit dem Ziel, die Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr sukzessive zu verbessern.
Die Umsetzung erfolgt über drei verschiedene Förderwege. Im ersten Bereich plant das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) den Umbau von Haltestellen wie Fernblick, Bahrenberg, Krupp Krankenhaus, Fahrenberg und Annental. Diese Maßnahmen werden zu 100 Prozent aus der ÖPNV-Pauschale nach § 11 ÖPNVG NRW finanziert. Der zweite Weg umfasst Einzelmaßnahmen der Ruhrbahn an Haltestellen wie Frohnhausen S, Dresdener Straße, Niebuhrstraße, Onckenstraße, Rüdesheimer Platz, Schölerpad, Preisstraße und Kesselstraße, wobei die Förderquote bis 2027 ebenfalls bei 100 Prozent liegt.
Ein dritter Baustein ist ein Pilotprojekt des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), das durch Unterstützung in der Planungsphase die kommunalen Kapazitäten entlasten soll. Betroffen sind Haltestellen wie Hauptbahnhof, Kleinstraße, Erbach, Grendtor, Gervinusstraße, Huttropstraße, Dreiringsplatz, Paßstraße und Hohenzollernstraße, deren Umsetzung für das Jahr 2027 nach dem entsprechenden Förderantrag geplant ist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Über den Umsetzungsfortschritt werden das ASV und die Ruhrbahn in jährlichen Sachstandsberichten informieren.
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- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Sachstand Gustav-Heinemann-BrückeZur Vorlage · 0882/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zur Gustav-Heinemann-Brücke in Essen-Werden wurde der Bezirksvertretung IX sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aufgrund aktueller statischer Nachrechnungen ist eine umfassende Sanierung erforderlich, um die Betriebsfähigkeit der Brücke bis zum Ende der kalkulierten Restnutzungsdauer im Jahr 2038 aufrechtzuerhalten. Voraussetzung hierfür ist das Ausbleiben von Spannungsrisskorrosion an den Spanngliedern.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung befindet sich in der finalen Phase. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll voraussichtlich im Herbst 2025 erfolgen, wobei ein Baubeginn für das Frühjahr 2026 geplant ist. Die Ausführungsdauer wird auf etwa ein Jahr geschätzt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Verstärkung der Fahrbahnplatte durch zusätzliche Bewehrung, das Anbetonieren von Stahlbetonlisenen im Brückenhohlkasten sowie das Einbringen von Schubnadeln. Da Arbeiten an den äußeren Fahrstreifen notwendig sind, werden Verkehrseinschränkungen auftreten; eine genauere Einschätzung des Umfangs wird für Ende der Sommerferien 2025 erwartet.
Zur Sicherstellung der Standsicherheit wurden bereits Notmaßnahmen wie digitales Riss-Monitoring, wöchentliche Höhennivellements und Gewichtsbeschränkungen im Bereich der Kragarme umgesetzt. Diese reagieren auf die Feststellung, dass ein Bauteilverzug ohne sichtbare Vorankündigung eintreten könnte. Die geschätzten Kosten für die Sanierung belaufen sich auf etwa zwei Millionen Euro, eine abschließende Berechnung steht noch aus.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Planungs- und Bauprogramm Ingenieurbau 2025 (Maßnahmenprioritäten)Zur Vorlage · 0939/2025/6 · Vorlage
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Die Vorlage 0939/2025/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Fortschreibung des Planungs- und Bauprogramms Ingenieurbau 2025. Das Programm umfasst Maßnahmen wie Rückbau, Sanierung, Ersatzneubau sowie Neubau für Zeiträume von zwei bis fünf Jahren. Die Projekte werden in vier Kategorien unterteilt, die nach Umfang und Schwierigkeitsgrad priorisiert sind, um die Kapazitäten der Projektleitungen zu berücksichtigen. Die Liste der Einzelmaßnahmen beinhaltet Brückenbauwerke, Stützwände, Tunnel und Durchlässe in verschiedenen Bezirken. Zu den neu hinzugekommenen Projekten zählen unter anderem die Schatzgräberbrunnen, Stützwände an der Eichendorffschule, die Fußgängerunterführung Katernberger Straße, die Fußgängerunterführung Gemperwiese, die Straßenunterführung Wüstenhöferstraße, der Durchlass Ruhmbach, die Straßenunterführung Cathostraße sowie das barrierefreie Wehr Werden.
Zusätzlich sind Maßnahmenpakete wie das Geländerprogramm, die Erneuerung von 19 Verkehrszeichenbrücken sowie der Umbau alter Eisenbahnbrücken bei Bedarf enthalten, die keinem spezifischen Stadtbezirk zugeordnet sind. Insgesamt umfasst das Team Ingenieurbau derzeit 109 kurz- bis mittelfristige Maßnahmen oder Maßnahmenpakete. Die Verwaltung strebt die Umsetzung gemäß der festgelegten Prioritäten an. Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufwand in der Projektbearbeitung im vergangenen Jahr aufgrund der Marktsituation gestiegen ist, da fehlende Angebote in Vergabeverfahren zu mehrfachen Durchläufen und zeitlichen Verzögerungen führten. Das Arbeitsprogramm soll weiterhin jährlich vorgestellt werden, wobei der Detailgrad in künftigen Beschlussvorlagen erhöht werden soll. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wird als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität das aktuelle Programm zur Kenntnis nimmt.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Maßnahmen nach dem KAG
- 23.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Akstraße von Maxstraße bis Lichtstraße" KAG-Nr. 23KAG090Zur Vorlage · 0792/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird am 26. Juni 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Akstraße entscheiden. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Maxstraße und der Lichtstraße. Die Maßnahme sieht den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik vor, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Leuchten nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen und die Masten als nicht standsicher eingestuft werden.
Die vorläufigen Kosten für das Projekt werden auf 58.000 Euro geschätzt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der entsprechenden Gesetzesänderung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch erwartet, wenngleich für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Gladbecker Straße von Ellernplatz bis Bäuminghausstraße" KAG-Nr.: 24KAG05Zur Vorlage · 0802/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Gladbecker Straße im Abschnitt zwischen Ellernplatz und Bäuminghausstraße. Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der Straßenbeleuchtung an aktuelle Normen sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Anlass für die Maßnahme ist das Ergebnis einer Mastprüfung, wonach die acht Meter hohen Masten nicht standsicher für die drei Meter langen Ausleger sind. In der Folge wurde der Ausleger bereits demontiert. Die geplante Maßnahme umfasst den Austausch der alten Leuchten und die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 208.000 Euro. Das Vorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung durch die Kommune. Die der Stadt dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Technik eine Reduktion des Stromverbrauchs erfolgt, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Kettwiger Weinberg von Prälatenweg bis Am BilsteinZur Vorlage · 0739/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme am Kettwiger Weinberg, die den Abschnitt vom Prälatenweg bis zum Am Bilstein umfasst. Die Maßnahme dient der Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 sowie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung und die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufigen Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 7.000 Euro, wobei zusätzlich kalkulatorische Zinsen in Höhe von 137 Euro anfallen. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Stadt Essen entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlung oder eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erforderlich.
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Leuchtmittel ein geringerer Stromverbrauch erzielt wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.4Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Karlstraße von Altenessener Straße bis Wilhelm-Nieswandt-Allee" KAG-Nr.: 23KAG213Zur Vorlage · 0857/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Karlstraße, welche den Abschnitt von der Altenessener Straße bis zur Wilhelm-Nieswandt-Allee umfasst. Das Vorhaben sieht die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Umstellung auf LED-Technik vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die vorläufigen Gesamtkosten für die Maßnahme werden mit 18.000 Euro beziffert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. In diesem Zusammenhang entfallen zudem die Anforderungen an eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch resultiert aus dem durch die LED-Umstellung eingesparten Stromverbrauch ein gesamtheitlich positiver Effekt auf den Klimaschutz.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Sicherheit im öffentlichen Raum (vgl. DS 1246/2022/CDU/GRÜNE) Hier: Vereinfachung der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in den StadtteilenZur Vorlage · 0915/2025/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU, der Grünen und der FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum eingebracht. Ziel des Vorhabens ist die Vereinfachung der Organisation sowie der Durchführung von Veranstaltungen in den Essener Stadtteilen.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung aufgefordert, darzulegen, inwieweit für relevante Veranstaltungsflächen standort- und veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzepte erstellt werden können. Ein besonderer Fokus soll dabei auf nicht kommerziellen Brauchtumsveranstaltungen wie Stadtteilfesten, Weihnachtsmärkten oder Karnevalsumzügen liegen.
Des Weiteren soll geprüft werden, in welchem Umfang ein Pool mobiler Fahrzeugsperren zur flexiblen Absicherung von Veranstaltungen genutzt werden kann. Dabei sollen wirtschaftliche Faktoren wie die Anschaffung, der Auf- und Abbau sowie die temporäre Lagerung durch eine städtische Tochtergesellschaft bewertet werden. Zudem wird eine Verschlankung, Beschleunigung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse – insbesondere bei Beratung, Antragstellung und Bewilligung – angestrebt, um die Unterstützung für ehrenamtlich tätige Veranstalter zu verbessern. Ergänzend wird die Verwaltung gebeten, weitere Vorschläge zur Entlastung von Veranstaltern einzubringen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.2Bewohnerparkbereiche und Quartiersparkhäuser in HolsterhausenZur Vorlage · 0904/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0904/2025 eingereicht, der sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität richtet. In dem von Ulrich Beul und Stephan Neumann unterzeichneten Dokument wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Planungen für Bewohnerparkbereiche im Essener Stadtteil Holsterhausen wieder aufzunehmen. Dabei wird explizit auf die Vorlage DS 1730/2021/6 Bezug genommen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung Konzepte für neue Bewohnerparkbereiche sowie für Quartiersparkhäuser in Holsterhausen ausarbeitet. Ein besonderer Fokus der Planung soll dabei auf dem Umfeld des Universitätsklinikums Essen liegen. Die Fraktionen beantragen, dass die entsprechenden Vorschläge den zuständigen Gremien im dritten Quartal des Jahres 2025 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Ziel der Vorlage ist die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Parkplatzsituation in dem genannten Stadtgebiet.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 28.Verschiedenes