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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Karlstraße von Altenessener Straße bis Wilhelm-Nieswandt-Allee" KAG-Nr.: 23KAG213

0857/2025/6 26.06.2025 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Karlstraße, welche den Abschnitt von der Altenessener Straße bis zur Wilhelm-Nieswandt-Allee umfasst. Das Vorhaben sieht die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Umstellung auf LED-Technik vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die vorläufigen Gesamtkosten für die Maßnahme werden mit 18.000 Euro beziffert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. In diesem Zusammenhang entfallen zudem die Anforderungen an eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.

In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch resultiert aus dem durch die LED-Umstellung eingesparten Stromverbrauch ein gesamtheitlich positiver Effekt auf den Klimaschutz.

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