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Bezirksvertretung VIII

Querung der Schwermannstraße Eingabe nach § 24 GO NW

1080/2025/BV VIII 02.09.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung VIII wird über die Querung der Schwermannstraße beraten. Grundlage der Vorlage 1080/2025/BV VIII ist eine Eingabe aus der Bürgerschaft, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht wurde. Der Gegenstand der parlamentarischen Beratung betrifft die Gestaltung einer Querung in der Schwermannstraße.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Anliegen zur Kenntnis nimmt und sich den entsprechenden Stellungnahmen anschließt. Die Entscheidung basiert auf der Sachverhaltsdarstellung sowie der Stellungnahme der zuständigen Verwaltung, auf die in der Vorlage verwiesen wird.

Die Vorlage dient der formalen Behandlung des Bürgeranliegens. Weiterführende Details zu den konkreten Maßnahmen oder etwaigen Kostenfolgen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten, welche Bestandteil der Entscheidungsgrundlage bilden.

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