Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW hier: Durchfahrtsbeschränkung Alte Kirchstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein befasst sich mit einer Bürgereingabe bezüglich einer möglichen Durchfahrtsbeschränkung in der Alten Kirchstraße. Der Vorgang basiert auf einer Anfrage eines Bürgers aus dem Februar 2024, in der um eine Prüfung weiterer Einschränkungen des Verkehrs im genannten Straßenabschnitt gebeten wurde.
Im Anschluss an eine Sitzung vom Mai 2024 hatte die Bezirksvertretung die Verwaltung mit der zusätzlichen Untersuchung beauftragt, ob eine sogenannte „harte Aufpflasterung“ – vergleichbar mit einer Absperrung in der Schwanhildenstraße – umsetzbar ist. Der zuständige Fachbereich 66, das Amt für Straßen und Verkehr, hat diese Prüfung nun abgeschlossen und die entsprechende Stellungnahme vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre die Bearbeitung der ursprünglichen Eingabe formal abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2025Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)