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Bezirksvertretung VI

Bestellung eines/einer Kulturbeauftragten und Benennung von Mitgliedern für die Programmkonferenz im Stadtbezirk VI Zollverein

1470/2025/BV VI 12.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 6

🟢 Beschlossen 12.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VI Zollverein befasst sich mit der Bestellung eines Kulturbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk. Zudem soll die Benennung von Mitgliedern aus dem Kreis der Bezirksverordneten für die Programmkonferenz im Stadtbezirk VI festgelegt werden.

Die Programmkonferenz dient dazu, Beiträge der im Kulturbüro erfassten Kulturträger zu beraten und das kulturelle Programm des Bezirks zusammenzustellen, um eine Abstimmung für die Förderung gemäß den geltenden Richtlinien zu ermöglichen. Die Konferenz setzt sich aus den teilnahmeberechtigten Kulturträgern, Vertretern des Kulturbüros sowie städtischer Fachbereiche und Institute, dem Kulturbeauftragten und den von der Bezirksvertretung benannten Mitgliedern zusammen. Eine feste Anzahl der durch die Bezirksvertretung zu bestimmenden Mitglieder ist in den Richtlinien nicht vorgegeben; bisher waren sechs Mitglieder der Bezirksvertretung für die Programmkonferenz benannt.

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