Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin für die Personalkommission bei der Besetzung der Schulleitungsstelle einer Schule mit bezirklicher Bedeutung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk Zollverein befasst sich mit der Bestellung eines Vertreters sowie einer Vertretung für die Personalkommission bei der Besetzung von Schulleitungsstellen. Diese Kommission ist für Schulen mit bezirklicher Bedeutung zuständig, wozu unter anderem Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung im Verbund gehören.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieser Personalkommission ergibt sich aus § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 8 Absatz 2 a der Hauptsatzung. Die Zusammensetzung der Kommission sieht Vertreter des Schulausschusses, eine Vertretung der jeweiligen Bezirksvertretung und eine Vertretung des Fachbereichs Schule vor. Mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage 1471/2025/BV VI soll die Bezirksvertretung VI ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Stellvertretung für dieses Gremium ernennen. Die Entscheidung hierüber ist für die Sitzung am 12. November 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2025einstimmig beschlossen