Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW hier: Viermännerhöfe - Gewichtsbeschränkung LKW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VI Zollverein wird über eine Bürgereingabe zur Prüfung einer Gewichtsbeschränkung für Lastkraftwagen in der Straße „Viermännerhöfe“ beraten. Der entsprechende Antrag wurde im März 2024 von einem Bürger eingereicht und befasst sich mit der möglichen Einführung einer Tonnagebeschränkung für LKW in dem betreffenden Straßenabschnitt.
Dem vorliegenden Dokument ist die Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, beigefügt. Die Bezirksvertretung soll diese Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Sitzung am 21. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen. Durch die bloße Kenntnisnahme der behördlichen Ausführungen wäre das Verfahren zur Bearbeitung der Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW formal abgeschlossen. Die Bezirksvertretung behält sich vor, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 115 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.01.2026Kenntnis genommen