Parksituation Im Vaeste Eingabe aus der Bürgerschaft
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VIII wird über die Parksituation im Bereich „Im Vaeste“ und „Vaestestraße“ beraten. Hintergrund ist eine Eingabe aus der Bürgerschaft. Laut Angaben der Verwaltung stellt dieser Straßenabschnitt die einzige Zufahrt zu den Anliegergrundstücken dar. Für den Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen muss eine lichte Mindestbreite von drei Metern sowie eine maximale Hindernishöhe von acht Zentimetern sichergestellt sein.
Die Fahrbahnbreite der Vaestestraße reduziert sich ab Hausnummer 5 auf etwa 3,50 Meter. Durch parkende Fahrzeuge verringert sich die nutzbare Breite auf rund 1,80 Meter, wodurch die vorgeschriebene Durchfahrtsbreite unterschritten wird. Ein Parken ist in diesem Bereich gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung aufgrund enger Straßenstellen unzulässig; auch das Parken auf dem Gehweg ist nicht angeordnet. Eine zusätzliche Beschilderung ist aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht zwingend erforderlich.
Das Ordnungsamt ist für die Ahndung von Verstößen zuständig, weist jedoch darauf hin, dass aufgrund personeller Kapazitäten und Dienstzeitregelungen lediglich stichprobenartige Kontrollen in diesem Bereich möglich sind. Die Bezirksvertretung VIII nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet das Ordnungsamt, regelmäßige Kontrollen im genannten Bereich durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 03.03.2026kein Ergebnis hinterlegt