Bestellung eines Vertreters / einer Vertreterin für die Personalkommission bei der Besetzung der Schulleitungsstelle einer Schule mit bezirklicher Bedeutung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V berät über die Bestellung eines neuen Mitglieds für die Personalkommission, die für die Besetzung von Schulleitungsstellen an Schulen mit bezirklicher Bedeutung zuständig ist. Die Grundlage für die Bildung dieser Kommission bilden das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung. Das Gremium setzt sich aus Vertretern des Schulausschusses, der jeweiligen Bezirksvertretung und des Fachbereichs Schule zusammen.
Ein Sitz in der Personalkommission ist derzeit unbesetzt, da die bisherige Vertreterin des Bezirksbürgermeisters zum 31. Dezember 2025 aus dem Gremium ausgeschieden ist. Die vorliegende Vorlage regelt daher die Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds aus der Mitte der Bezirksvertretung. Ziel ist es, die Vertretung des Bezirksbürgermeisters in der Personalkommission wieder zu besetzen, um die ordnungsgemäße Besetzung von Schulleitungsstellen an Grundschulen, Hauptschulen sowie Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und emotionale sowie soziale Entwicklung im Stadtbezirk V sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026einstimmig beschlossen