Risikobaumfällung Winter 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Beigeordneten zum Stadtbezirk IV befasst sich mit der Entnahme von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen für den Zeitraum des Winters 2026/2027. Die Verwaltung informiert darüber, dass die im Anhang aufgeführten Bäume aufgrund von Schäden entfernt werden müssen, die die Sicherheit von Personen und Sachwerten beeinträchtigen könnten. Als Ursachen für die Notwendigkeit der Fällungen werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenperioden und Sturmschäden angeführt. Die Vorlage beschreibt zudem, dass klimatische Veränderungen und die Ausbreitung neuer Schaderreger zu einer physiologischen Schwächung des Baumbestands beitragen, weshalb künftig verstärkt mit unterjährigen Fällungen zu rechnen ist.
Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Für den Ersatz der entfernten solitären Bäume empfiehlt die zuständige Fachabteilung Grün und Gruga, die Nachpflanzungen nach Möglichkeit an denselben Standorten durchzuführen. Die Verantwortung für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen und Bauherrenämtern, abhängig von der Art der Fläche, etwa Grünanlagen, Friedhöfe oder Straßenbäume. Die Bezirksvertretung wird über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026anstehend