Risikobaumfällung Winter 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretung VII über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen für den Zeitraum Winter 2026/2027. Die Entnahme der in der Anlage aufgeführten Bäume ist laut der Verwaltung notwendig, da bei den betroffenen Exemplaren die Gefahr von Sach- oder Personenschäden nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Als Ursachen für die Instabilität werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen vergangener Trockenperioden angeführt. Zudem seien Bäume betroffen, die durch Stürme oder klimatische Ereignisse Schäden wie Risse oder statische Defizite erlitten haben.
Die Entscheidung für jede Fällung basierte auf Kontrollen durch zwei zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf einer sachverständigen Beurteilung. Die Verwaltung empfiehlt, die gefällten solitären Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Stelle nachzupflanzen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der zuständigen Bauherrenämter, etwa für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe oder Straßenbäume.
Die Vorlage weist darauf hin, dass klimatische Veränderungen und die Ausbreitung neuer Schaderreger zu einer physiologischen Schwächung des Baumbestands führen. Es wird davon ausgegangen, dass künftig verstärkt unterjährige Fällungen erforderlich sein werden, über die die Bezirksvertretungen weiterhin einzeln informiert werden.
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