Sachstand "Die Heimat", Marienstr. 66a
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII über den aktuellen Sachstand zur Nutzung des Gebäudes in der Marienstraße 66a durch die Partei „Die Heimat“. Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine ursprüngliche Nutzungsuntersagung der Bauaufsichtsbehörde vom Dezember 2025 als fehlerhaft beurteilt und aufgehoben hatte, wurde am 28. April 2026 eine neue Ordnungsverfügung erlassen.
Diese neue Verfügung untersagt die Nutzung des Hinterhofgebäudes für Versammlungszwecke mit sofortiger Wirkung, bis brandschutztechnische Mängel nachweislich beseitigt und eine ausdrückliche Freigabe durch das Amt für Bauordnung erfolgt ist. Über die Beseitigung der Brandschutzmängel hinaus sieht die Verfügung vor, dass die Nutzung der Räumlichkeiten für Parteitätigkeiten – mit Ausnahme verfassungsrechtlich geschützter Versammlungen – spätestens drei Monate nach Bestandskraft der Verfügung untersagt wird.
Gegen die aktuelle Ordnungsverfügung wurde am 12. Mai 2026 Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingelegt, weshalb die Verfügung bislang keine Bestandskraft erlangt hat. Ein gerichtliches Urteil steht noch aus. Laut Mitteilung der Verwaltung wurden einige der brandschutztechnischen Mängel bereits behoben, eine offizielle Freigabe durch die Bauaufsichtsbehörde liegt jedoch noch nicht vor. Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens bleibt abzuwarten.
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