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Vorlage

Einrichtung von 2 Carsharing-Plätzen an der Altenessener Straße 434

1134/2026/6 22.09.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟡 In Beratung Nächste Station: 22.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sieht die Einrichtung von zwei Carsharing-Stellplätzen an der Altenessener Straße 434 vor. Ein Anbieter von stationsbasiertem Carsharing hat beantragt, zwei bisher als Allgemeinparkplätze genutzte Flächen im nicht bewirtschafteten Parkraum in Carsharing-Stellplätze für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor umzuwandeln.

Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung solcher Flächen bildet das ergänzte Straßen- und Wegegesetz NRW sowie die spezifischen Richtlinien der Stadt Essen für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Im Rahmen des Masterplans Verkehr 2018 sowie der Zielsetzungen zur Erreichung eines veränderten Modal Split bis zum Jahr 2035 wird die Erweiterung des Carsharing-Angebots als Maßnahme zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs betrachtet.

Das interne Prüfverfahren der Verwaltung verlief positiv, sodass die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis beabsichtigt ist. Die Genehmigung für diesen Standort, an dem Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor stationiert werden, ist auf eine Dauer von vier Jahren befristet. Im Rahmen des Verfahrens wird die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk V angehört, wobei der Beschlussvorschlag vorsieht, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die beabsichtigte Einrichtung der Stellplätze erhebt.

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