Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Unzuverlässige Müllentsorgung in der Straße Am Dönhof
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II für den Stadtbezrag 2 liegt eine Vorlage zur Behandlung von Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vor. Anlass sind Beschwerden mehrerer Bürgerinnen und Bürger über die Müllentsorgung in der Straße Am Dönhof, welche aus Sicht der Anwohner unzuverlässig erfolgt.
Die zuständige Verwaltung, vertreten durch den Bereich Entsorgungswirtschaft, hat zu den eingereichten Eingaben Stellung genommen. In dieser Stellungnahme werden Maßnahmen aufgeführt, die aus entsorgungstechnischer Sicht dazu beitragen könnten, die Situation in dem betreffenden Straßenabschnitt zu verbessern.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen der Stellungnahme angeregten Maßnahmen auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin zu prüfen.
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