Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelderstraße in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat einen Bericht zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Konkret geht es um das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in Bochum. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Feststellungsbeschluss zu verabschieden. Dieser Beschluss umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung inklusive eines Umweltberichts und berücksichtigt die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen.
Das Vorhaben zielt darauf ab, das Wohnraumangebot im Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße zu erweitern und die Ansiedlung einer Kindertagesstätte zu ermöglichen. Im aktuellen GFNP ist das betreffende Gebiet teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Grünfläche ausgewiesen. Durch die Änderung soll die Darstellung überwiegend als Wohnbaufläche erfolgen, während die Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzende Bereiche der ehemaligen Güterbahnstrecke als Grünfläche beibehalten werden sollen.
Die Beteiligungsprozesse, sowohl die frühzeitige als auch die förmliche Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit, sind bereits erfolgt. Die in den Verfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung einbezogen. Ein abschließender Feststellungsbeschluss erfordert die gleichlautende Entscheidung der Räte aller sechs beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft. Nach der Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt.
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