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Vorlage

Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Ruhrau/Dahlhauser Straße (Gewerbegebiet Ruhrau)" Stadtbezirk VII, Stadtteil Horst

1169/2026/7 08.09.2026 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟡 In Beratung Nächste Station: 08.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet „Ruhrau/Dahlhauser Straße“ im Stadtteil Horst vorgelegt. Die Sperre soll für die Dauer von zwei Jahren gelten, wobei bereits abgelaufene Zeiträume seit der ersten Zurückstellung von Baugesuch gemäß § 15 BauGB auf diese Frist anzurechnen sind. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 50 Hektar und wird im Norden durch die Eisenbahnstrecke Essen-Überruhr bis Essen-Steele, im Osten durch die Strecke Essen-Steele bis Essen-Horst, im Süden durch einen Gleisanschluss einer Glashütte und im Westen durch den Grünzug entlang der Ruhr begrenzt.

Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der Bauleitplanung. Da der bestehende Bebauungsplan Nr. 13/80 aufgrund rechtlicher Mängel nicht mehr angewendet wird, befindet sich ein neuer Bebauungsplan bereits im Aufstellungsprozess. Ziel der neuen Planung ist die Sicherung der bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete sowie der Wohngebiete und die Gewährleistung eines angemessenen Immissionsschutzes. Die Veränderungssperre soll verhindern, dass Vorhaben, insbesondere die Installation fester Werbeanlagen an der Haupterschließungsachse, die geplanten verkehrlichen Verbesserungsmaßnahmen oder die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen beeinträchtigen. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Entscheidung empfiehlt, während die Bezirksvertretung VII keine Bedenken erhebt. Der Rat der Stadt soll den Beschluss final fassen.

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