Nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 V GO NRW hier: Vergabe bezirklicher Mittel für Kettwiger Rudergesellschaft e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wird im Rahmen der Sitzung am 29. September 2026 über die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beraten. Gegenstand der Vorlage 1195/2026/BV IX ist die Vergabe bezirklicher Mittel an die Kettwiger Rudergesellschaft e.V. für die Durchführung von Erlebnis- und Schnupperwochenenden.
Der Verein hatte am 12. Juni 2026 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt. Eine Entscheidung in der Sitzung vom 30. Juni 2026 wurde zunächst vertagt, da der vorliegende Finanzierungsplan als nicht ausreichend detailliert eingestuft wurde. Nach der Einreichung eines umfassenden Finanzierungsplans durch den Verein am 2. Juli 2026 ergab sich aufgrund des geplanten Zeitraums der Maßnahme im Juli und August 2026 die Notwendigkeit einer zeitnahen Regelung.
Da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung erst im September stattfindet, wurde am 6. Juli 2026 eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW getroffen. Gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW wird dieser Entscheidung nun nachträglich zur Genehmigung durch die Bezirksvertretung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelvergabe nachträglich zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2026anstehend