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Vorlage

Bundesstiftung Frühe Hilfen – Umsetzungsstand Frühe Hilfen in Essen

1229/2026/4 08.09.2026 Jugendamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Umsetzungsstand der Frühen Hilfen in Essen informiert über die gesetzlichen Grundlagen, die Rolle der Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie die aktuelle Ausgestaltung der Angebote in der Stadt. Die Frühen Hilfen umfassen präventive Unterstützungsangebote für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren, mit dem Ziel, die elterliche Kompetenz zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern.

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt seit 2017 Mittel bereit, um die Netzwerke zu sichern, die psychosoziale Unterstützung von Familien zu fördern und den Einsatz von Ehrenamtlichen zu ermöglichen. Die Stadt Essen nutzt diese Fördermittel seit 2013. Für das Jahr 2026 beläuft sich die Fördersumme auf 513.201 Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 20 Prozent zu leisten hat. Die Höhe der Förderung orientiert sich maßgeblich am Anteil der Kinder unter drei Jahren im SGB II-Bezug.

In Essen umfasst die Netzwerkkoordination eine Vollzeitstelle sowie eine halbe Verwaltungsassistenz. Ein zentrales Element ist die Arbeitsgruppe Schwangerschaft und Geburt, die als operationale Kooperationsstruktur die Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen verbindet. An dieser Gruppe sind zahlreiche Institutionen, wie Kliniken, Beratungsstellen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie verschiedene Vereine und Ämter beteiligt. Die Arbeitsgruppe tagt vierteljährlich, um die fachliche Abstimmung und die Entwicklung von Präventionsstrategien zu gewährleisten.

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