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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.04.2026
- 2.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2026
- 3.„Anerkennung des BürgerTreffs Ruhrhalbinsel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII für zunächst ein Jahr“Zur Vorlage · 1288/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins BürgerTreff Ruhrhalbinsel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendhilfe und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der im Jahr 2015 gegründete, in Essen-Überruhr ansässige Verein umfasst aktuell 48 Mitglieder und finanziert seine ehrenamtliche Arbeit durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Fördergelder. Neben Angeboten für Senioren sowie im Bereich Kunst und Kultur ist der Verein seit 2018 in der Jugendhilfe tätig. Das Programm umfasst unter anderem Ferienfreizeiten, Workshops zu Themen wie Robotik oder Kultur sowie kreative Angebote für Kinder und Jugendliche. Zudem bestehen Kooperationen mit lokalen Schulen, Kindertagesstätten und der Stadtteilbibliothek.
Die Ziele der Vereinsarbeit im Bereich der Jugendhilfe umfassen die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die Teilhabe an kultureller Bildung sowie die Stärkung sozialer Kompetenzen. Die Verwaltung stellt fest, dass der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen und die städtischen Richtlinien für die Anerkennung erfüllt. Ein Austausch mit der zentralen Jugendhilfeplanung des Jugendamtes findet statt, wobei die Fertigstellung eines Schutzkonzeptes im weiteren Verfahren vorgesehen ist. Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist eine persönliche Vorstellung durch eine verantwortliche Vertretung des Vereins vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 4.Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte
- 5.Einführung der Bezahlkarte für den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- 6.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2026
- 7.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2025
- 8.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2026Zur Vorlage · 1103/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen hat für das zweite Quartal 2026 einen Controllingbericht zum Bereich der unter 25-Jährigen (U25) vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorliegt. Der Bericht thematisiert die Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf die Leistungsbezieher sowie die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden im Bereich SGB II durchschnittlich 6.494 Personen aus der Ukraine betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe belaufen sich auf rund 11,5 Millionen Euro, wovon etwa 7,7 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden können. Bei den Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,9 % gesunken, während die Zahl der ukrainischen Geflüchteten leicht um 0,3 % gestiegen ist.
Die Arbeitslosenquote der U25-Jährigen lag im Juni 2026 bei 7,8 %. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,3 % und die Anzahl der Personen um 1,8 %. Die Integrationsquote der U25-Jährigen verzeichnete einen Rückgang von 2,7 % gegenüber dem Vorjahreswert und blieb 4,6 % hinter dem Zielwert für Juni 2026 zurück. Ein wesentlicher Fokus der Arbeit der Jugendberufsagentur bleibt die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit durch Beratung und Maßnahmen. Zudem werden gesetzliche Änderungen wie die Umbenennung des Bürgergeldes in Grundsicherungsgeld sowie die Anpassung des Mindestlohns auf 13,90 Euro thematisiert.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 9.Bau- und Baubeginnbeschluss zum Ersatz-Neubau der Kita Mölleneystraße
- 10.Überplanmäßige Mittelbereitstellung JugendamtZur Vorlage · 1013/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Haushaltsjahr 2026 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.200.000 Euro für das Jugendamt vor. Die beantragte Mittelzuweisung erfolgt gemäß § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Finanzierung der Summe soll nach aktuellem Kenntnisstand zu Lasten des Jahresergebnisses erfolgen.
Die Mittel sind für verschiedene Produktgruppen der Jugendhilfe vorgesehen. Davon entfallen 33,3 Millionen Euro auf die Hilfe zur Erziehung, 15,2 Millionen Euro auf Tageseinrichtungen für Kinder sowie 2,6 Millionen Euro auf Hilfe für junge Volljährige und sonstige Leistungen nach dem SGB VIII. Ein weiterer Betrag von 1,1 Millionen Euro ist für den Unterhaltsvorschuss vorgesehen. Als Ursachen für diesen Bedarf werden steigende Fallzahlen, höhere Kosten infolge von Tarifabschlüssen sowie gesetzliche Erhöhungen der Kindpauschalen angeführt.
Die Mehraufwendungen ergeben sich aus gesetzlichen Pflichtaufgaben und vertraglichen Verpflichtungen, unter anderem aus Leistungen nach dem SGB VIII sowie aus Betreuungsverträgen mit den Eltern. Die Verwaltung stuft diese Ausgaben als sachlich und zeitlich unabweisbar ein. Im Rahmen einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz werden die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Der Entscheidungsprozess sieht Empfehlungen durch den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss im September 2026 vor, bevor der Rat der Stadt Essen am 16. September 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 11.Controllingbericht des Jugendamtes II. Quartal 2026Zur Vorlage · 1328/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss erhält mit der Vorlage 1328/2026/4 den Controllingbericht des Jugendamtes für das zweite Quartal des Jahres 2026. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni 2026 und dient der Information des Gremiums.
Der vorliegende Bericht umfasst die Auswertung der finanziellen und organisatorischen Kennzahlen des Jugendamtes für den genannten Zeitraum. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Eine inhaltliche Prüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen der Vorlage als nicht relevant eingestuft. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 12.Durchführung der Partnerschaft für Demokratie Essen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“Zur Vorlage · 1069/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll die Fortsetzung der „Partnerschaft für Demokratie Essen“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beschließen. Mit dieser Entscheidung wird die politische und verwaltungstechnische Absicherung der Partnerschaft für das Förderjahr 2026 sowie der notwendige Nachweis gegenüber dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erbracht. Die Partnerschaft wird bereits seit Juni 2015 umgesetzt, wobei für das Jahr 2026 ein rückwirkender Förderbescheid vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Die erforderlichen kommunalen Eigenmittel wurden in die Haushaltsplanungen integriert.
Ziel der Initiative ist die Stärkung der demokratischen Kultur, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements sowie die Arbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit. Die Partnerschaft vernetzt die kommunale Verwaltung mit Akteuren aus der Zivilgesellschaft, freien Trägern und der Jugend. Als zentrale Elemente der Förderperiode 2025 bis 2032 fungieren das Jugendamt als federführendes Amt, eine Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Jugendforum.
Die Umsetzung soll mit bestehenden kommunalen Strategien, wie dem Handlungskonzept „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“, verknüpft werden. Das Jugendamt übernimmt dabei die Steuerung, die Sicherstellung der förderrechtlichen Anforderungen sowie die Qualitätssicherung. Für die Verwaltung und Begleitung des Bundesprojektes werden 0,5 Stellenanteile aus einer bestehenden Planstelle bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 13.Pfingst Open Air Essen (POA) 2027 bis 2029 – Projektförderung
- 14.Schule als sicherer Ort – 2. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt präventiv-pädagogischer Maßnahmen
- 15.Anpassung der Verträge „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0758/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Anpassung der Verträge für kriminalpräventive Maßnahmen in verschiedenen Stadtteilen. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung des Sockelbetrags, der ab dem Jahr 2027 dauerhaft auf 124.326 Euro angehoben werden soll. Diese Anpassung umfasst die Deckung gestiegener Personal- und Sachkosten sowie die Angleichung der Mittelverteilung zwischen den beteiligten Quartieren. Für das laufende Haushaltsjahr ist eine anteilige Erhöhung des Sockelbetrags ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Vernetzung in den Stadtteilen, um die Kriminalität zu reduzieren und das Sicherheitsempfinden zu erhöhen. Betroffen sind Projekte im Nordviertel, in Altenessen, Süd, Katernberg, Altendorf und Borbeck. Durch die Anpassung der Mittel soll eine Gleichstellung der finanziellen Ressourcen in den verschiedenen Quartieren erreicht werden. Die Gesamtkosten für die fünf Maßnahmen belaufen sich nach der geplanten Aufstockung auf 621.630 Euro, was einer jährlichen Erhöhung um insgesamt 125.522,31 Euro entspricht.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Produktgruppe 1.06.09.02, wobei für das laufende Jahr eine ergänzende Bereitstellung von 62.761,16 Euro vorgesehen ist. Die vertraglichen Änderungen betreffen die Zusammenarbeit mit den Trägern Caritas-SKF-Essen, dem Diakoniewerk Essen, der Werkstatt Solidarität Essen sowie der Arbeiterwohlfahrt Essen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Umsetzung des Beschlussvorschlags.
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- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 16.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1118/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (1118/2026/4) enthält einen Bericht über die Entwicklungen der Kinderschutzpraxis in Essen für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Der Bericht wird den zuständigen Ausschüssen, dem Inklusionsbeirat sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Jahr 2025 wurden durch den Allgemeinen Sozialdienst 3.378 Gefährdungsmeldungen geprüft, was einem Anstieg von knapp 21 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In 1.698 Fällen wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Die Meldungen durch Schulen beliefen sich auf 598, während Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft 739 Meldungen einbrachten. Meldungen durch Minderjährige verdoppelten sich im Vergleich zum Vorjahr auf 83.
Innerhalb der erfassten Gefährdungen wurden 771 Fälle psychischer Misshandlung, 767 Fälle von Vernachlässigung, 702 Fälle körperlicher Misshandlung sowie 108 Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert. Bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII entfielen etwa 51 % auf die Altersgruppe der 14- bis 17-Jährigen. Als Gründe für Inobhutnahmen wurden unter anderem Überforderung (27,45 %), körperliche Misshandlung (15,89 %) und Vernachlässigung (15,68 %) identifiziert.
Der Bericht verzeichnet zudem einen Anstieg der Anrufe beim Kinder- und Jugendnotruf auf einen Wert von etwa 2.225 im Jahr 2025. Auch die anonyme Fallberatung erreichte mit 478 Fällen den höchsten Wert des Berichtszeitraums. Die Verwaltung gab an, dass die Nachfrage durch eine personelle Aufstockung ab November 2025 bewältigt werden konnte. Zukünftige Schwerpunkte des Jugendamtes liegen in der Qualitätsentwicklung, der Erstellung von Schutzkonzepten und der Stärkung von Netzwerkstrukturen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 17.Sachbericht 2025 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1257/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachbericht 2025 der Fachstelle für spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt, einer Kooperation zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendpsychologischen Institut, liegt zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vor. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der Beratungen von 198 im Jahr 2024 auf 212 betroffene Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen an, was einem Zuwachs von etwa 7 Prozent entspricht. Besonders stark entwickelte sich die Fachkräfteberatung, die von 116 auf 269 Personen anstieg. Die Fachstelle ist mit drei Vollzeitstellen besetzt, wobei aufgrund der Nachfrage Wartezeiten von sechs bis acht Wochen entstehen, während Krisenfälle kurzfristig versorgt werden können.
Der Bericht thematisiert zudem die Zunahme von Herausforderungen durch sexualisierte Gewalt im digitalen Raum. Laut Daten von jugendschutz.net wurden für das Jahr 2025 insgesamt 15.099 Internetverstöße registriert. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für denselben Zeitraum 41.677 Fälle von Missbrauchsdarstellungen an Kindern sowie 11.515 Fälle an Jugendlichen aus.
Da die Landesförderung auf dem Stand von 2023 verbleibt, steigen die Personalkosten beim freien Träger bei gleichbleibender Förderung. Zudem erschwert eine unbesetzte Stelle beim Deutschen Kinderschutzbund die personelle Kapazität der Fachstelle. Um die Kooperation und das Angebot des Jugendpsychologischen Instituts zu sichern, wird eine Anpassung der kommunalen Bezuschussung an die tatsächlichen Kostenentwicklungen als erforderlich dargestellt. Der Bericht wird im Zeitraum vom 08.09.2026 bis 24.09.2026 im Jugendhilfeausschuss sowie in den Ausschüssen für Schule und Bildung, Soziales, Arbeit und Gesundheit, Chancengerechtigkeit und Integration sowie im Inklusionsbeirat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 18.Bundesstiftung Frühe Hilfen – Umsetzungsstand Frühe Hilfen in EssenZur Vorlage · 1229/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Umsetzungsstand der „Frühen Hilfen“ in Essen erläutert die aktuelle Nutzung von Fördermitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie die verschiedenen präventiven Angebote für Familien. Für das Jahr 2026 ist eine Fördersumme von 513.201 Euro vorgesehen, wobei die Kommune einen Eigenanteil von 20 Prozent leisten muss. Die Grundlage für die Bedarfsplanung bildet die Anzahl der Kinder unter drei Jahren im SGB II-Bezug, die im Jahr 2025 bei 4.411 lag.
Der Bericht dokumentiert verschiedene Kooperationsprojekte, darunter die Arbeit von Familienlotsinnen in den Geburtskliniken des Elisabeth Krankenhauses und des Universitätsklinums Essen. Im Jahr 2025 wurden dort insgesamt 1.489 Familien beraten. Zudem leistete das Babybesuchsteam Kontakt zu 4.810 Familien. Das Angebot „Sicherer Start – Chancen geben“, das gemeinsam mit dem CJD NRW-Nord umgesetzt wird, verzeichnete im Jahr 2025 zahlreiche Hausbesuche, Telefonberatungen und Begleitungen. Ein erheblicher Anteil der betreuten Familien verfügte über einen Migrationshintergrund.
Neben der Kooperation mit dem Jobcenter zur Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs werden Projekte wie die „Präventionskette“ in Bochold und Bergeborck sowie das Pilotprojekt „Kitalotsinnen“ im Bezirk V aufgeführt. Die Vorlage beschreibt zudem die Einbindung verschiedener Institutionen wie der AWO-Familienbildungsstätte oder des Kinderschutzbundes in die Eltern- und Familienbildung. Für die künftige Entwicklung wird die Prüfung von Lotsendiensten in Arztpraxen sowie die Intensivierung der Vernetzung im Sozialraum angestrebt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 19.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII Berichtszeitraum vom 1. November 2025 bis 30. Juni 2026Zur Vorlage · 1241/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt legt den Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 30. Juni 2026 vor. In diesem Berichtszeitraum verzeichnete die Beratung 176 neue Klientinnen und Klienten, wodurch sich die Gesamtzahl der seit Januar 2024 beratenen Personen auf 4.833 erhöht hat. Insgesamt wurden 1.186 Kontakte registriert, die sich aus 576 schriftlichen, 377 telefonischen und 233 persönlichen Interaktionen zusammensetzen. Die durchschnittliche Falllaufzeit belief sich auf 150,8 Tage. Die personelle Kapazität umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei eine Stelle in der Beratung vakant ist. Der Bericht wird verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss, dem Rat der Stadt Essen sowie dem Inklusionsbeirat, zur Kenntnis vorgelegt.
Die Auswertung der Anfragen zeigt eine Zunahme der Anfragen durch Eltern auf 43,8 Prozent sowie einen Anstieg der Anfragen durch den Allgemeinen Sozialen Dienst von 5,2 auf 10,2 Prozent und durch Schulen von 2,9 auf 8,5 Prozent. Bei den abgeschlossenen Fällen sind seelische Beeinträchtigungen mit 34,1 Prozent am häufigsten vertreten, gefolgt von geistigen (19,3 Prozent) und körperlichen Beeinträchtigungen (18,8 Prozent). Aufgrund der steigenden Fallzahlen und Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII wird ab dem 20. Juli 2026 ein Pilotprojekt im Bezirk III durchgeführt, um einheitliche Standards zu erproben. Eine Zwischenevaluation mit Fokus auf die fiskalische Betrachtung ist für Anfang Dezember 2026 vorgesehen. Zudem wird auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verwiesen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 20.Familienzentren in Essen: Neuer Standort Leoplatz 18Zur Vorlage · 1228/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Neuverteilung eines Förderpaketes für Familienzentren in Essen ab dem Kita-Jahr 2026/2027. Familienzentren fungieren als Schnittstelle zwischen frühkindlicher Bildung, Elternberatung und Prävention und werden auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen gefördert. Für das Kita-Jahr 2026/2027 stehen der Stadt Essen insgesamt 114 Förderpakete zur Verfügung, wobei ein Paket im Wert von 25.268,19 Euro durch einen Trägerwechsel frei geworden ist.
Die Kita Hundebrinkstraße 35 in Altenessen-Süd verliert aufgrund eines Trägerwechsels zum Träger „ZukunftsOrientierte Kinderbetreuung gGmbH“ ihren Status als Familienzentrum. Das dadurch frei gewordene Förderpaket wurde innerhalb der Projektgruppe Familienzentren neu zugewiesen. Die Entscheidung fiel einstimmig zugunsten der Kita Leoplatz 18 in Essen-Frintrop aus. Diese Einrichtung wird ebenfalls von der „ZukunftsOrientierten Kinderbetreuung gGmbH“ betrieben. Die Kita Leoplatz 18 war zuvor Teil eines Verbund-Familienzentrums, trat jedoch zur Sicherung der personellen und strukturellen Stabilität nach dem Trägerwechsel vorübergehend von der Rezertifizierung zurück. Ab dem Kita-Jahr 2026/2027 wird die Einrichtung wieder als Familienzentrum geführt. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Verteilung dem Land melden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung)
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 21.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Ablösung der Jugendamtssoftware JuAVEZur Vorlage · 1320/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Essen beantragt die außerplanmäßige Bereitstellung von 329.062 Euro für das Haushaltsjahr 2026. Ziel der Maßnahme ist die Ablösung des bestehenden Fachverfahrens „JuAVE“ durch das neue System „LogoData“. Die Gesamtkosten für die Erneuerung werden bis zum Jahr 2027 auf rund 886.256 Euro geschätzt, wobei sich die investiven Kosten auf 609.159 Euro und die konsumtiven Kosten auf 277.097 Euro belaufen. Für das Jahr 2027 sind weitere Auszahlungen in Höhe von 280.097 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Mittel für 2026 soll über das Projekt „Investive Zuschüsse an freie Träger“ erfolgen, während die Mittel für 2027 im Rahmen des Änderungsnachweises zum Haushalt 2027/2028 angemeldet werden.
Das neue Fachverfahren dient der systematischen Bearbeitung von Fällen sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie etwa des SGB VIII. Es stellt die rechtliche Absicherung bei der Dokumentation von Kindeswohlgefährdung oder familiären Problemen sicher. Eine lückenhafte Dokumentation könnte die Nachvollziehbarkeit von Fallverläufen sowie die Grundlage für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung beeinträchtigen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz ein. Der Entscheidungsprozess umfasst die Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie die Entscheidung des Rates der Stadt Essen im September 2026.
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- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 22.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 23.Beschlusskontrolle
- 24.Anträge
- 24.1Weiterentwicklung der Jugendorte in EssenZur Vorlage · 1478/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Weiterentwicklung der Jugendorte in Essen eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, gemeinsam mit den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren relevanten Akteuren einen stadtweiten Dialogprozess einzuleiten. Ziel dieses Prozesses ist die Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Jugendorte.
Im Rahmen dieses Dialogs sollen unter anderem eine inhaltliche Festschreibung des Begriffs „Jugendort“ sowie eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Standorte durchgeführt werden. Dabei sollen Faktoren wie die bauliche Situation, die Erreichbarkeit, die personelle Ausstattung sowie die Kosten und die sozialräumliche Bedeutung bewertet werden. Der Prozess soll zudem die Auswirkungen von Veränderungen bei Trägerstrukturen und der Verfügbarkeit von Liegenschaften untersuchen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung der Bedürfnisse junger Menschen und der Identifizierung von Versorgungslücken in den Stadtteilen, wobei geeignete Beteiligungsformen vorgesehen sind. Die Vorlage fordert die Erarbeitung von Strategien zur langfristigen Sicherung der Angebote, wobei auch mobile, digitale und hybride Formen sowie die Förderung von Ehrenamt und Selbstorganisation berücksichtigt werden sollen. Zudem sollen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Trägern sowie finanzielle Fördermöglichkeiten von Land und Bund geprüft werden. Die Ergebnisse des Prozesses sollen den zuständigen politischen Gremien mit konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 25.Mitteilungen und Anfragen
- 25.1UnterhaltsvorschussZur Vorlage · 1493/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat im Rahmen einer Anfrage an den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Informationen zum Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen angefordert. Der Antrag bezieht sich auf die Untersuchung von Verdachtsfällen, in denen die angegebene Vaterschaft nicht der tatsächlichen familiären Situation entsprechen könnte, um einen möglichen Missbrauch von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu prüfen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie viele Fälle mit entsprechenden Verdachtsmomenten oder nachgewiesenen Missbrauchsfällen derzeit bekannt sind und wie viele dieser Fälle einen Auslandsbezug aufweisen. Zudem wird nach der Entwicklung der Fallzahlen in den vergangenen fünf Jahren sowie nach der Datenbasis für die öffentliche Einschätzung des Oberbürgermeisters gefragt, wonach solche Fälle in Essen vermehrt auftreten sollen.
Des Weiteren werden die jährlichen Ist-Ausgaben der Stadt Essen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie die erzielten Einnahmen durch Rückgriff auf unterhaltspflichtige Personen für den Zeitraum von 2021 bis 2025 abgefragt. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zum Anteil der Leistungen, die nicht durch Rückgriff realisiert werden können, sowie zu den Gründen hierfür, insbesondere bei im Ausland lebenden Personen. Abschließend werden die der Verwaltung zur Verfügung stehenden Instrumente zur Aufklärung von Verdachtsfällen, die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie dem Jobcenter oder der Ausländerbehörde sowie ein etwaiger Änderungsbedarf der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Missbrauch erfragt.
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- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- B.Nicht öffentlicher Teil