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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.04.2026
- 2.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2026
- 3.„Anerkennung des BürgerTreffs Ruhrhalbinsel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII für zunächst ein Jahr“Zur Vorlage · 1288/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins BürgerTreff Ruhrhalbinsel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendhilfe und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der im Jahr 2015 gegründete, in Essen-Überruhr ansässige Verein umfasst aktuell 48 Mitglieder und finanziert seine ehrenamtliche Arbeit durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Fördergelder. Neben Angeboten für Senioren sowie im Bereich Kunst und Kultur ist der Verein seit 2018 in der Jugendhilfe tätig. Das Programm umfasst unter anderem Ferienfreizeiten, Workshops zu Themen wie Robotik oder Kultur sowie kreative Angebote für Kinder und Jugendliche. Zudem bestehen Kooperationen mit lokalen Schulen, Kindertagesstätten und der Stadtteilbibliothek.
Die Ziele der Vereinsarbeit im Bereich der Jugendhilfe umfassen die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die Teilhabe an kultureller Bildung sowie die Stärkung sozialer Kompetenzen. Die Verwaltung stellt fest, dass der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen und die städtischen Richtlinien für die Anerkennung erfüllt. Ein Austausch mit der zentralen Jugendhilfeplanung des Jugendamtes findet statt, wobei die Fertigstellung eines Schutzkonzeptes im weiteren Verfahren vorgesehen ist. Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist eine persönliche Vorstellung durch eine verantwortliche Vertretung des Vereins vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 4.Konzept zur sozialräumlichen Beratung für Zugewanderte
- 5.Einführung der Bezahlkarte für den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- 6.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2026
- 7.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2025
- 8.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2026Zur Vorlage · 1103/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen hat für das zweite Quartal 2026 einen Controllingbericht zum Bereich der unter 25-Jährigen (U25) vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorliegt. Der Bericht thematisiert die Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf die Leistungsbezieher sowie die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden im Bereich SGB II durchschnittlich 6.494 Personen aus der Ukraine betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe belaufen sich auf rund 11,5 Millionen Euro, wovon etwa 7,7 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden können. Bei den Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,9 % gesunken, während die Zahl der ukrainischen Geflüchteten leicht um 0,3 % gestiegen ist.
Die Arbeitslosenquote der U25-Jährigen lag im Juni 2026 bei 7,8 %. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,3 % und die Anzahl der Personen um 1,8 %. Die Integrationsquote der U25-Jährigen verzeichnete einen Rückgang von 2,7 % gegenüber dem Vorjahreswert und blieb 4,6 % hinter dem Zielwert für Juni 2026 zurück. Ein wesentlicher Fokus der Arbeit der Jugendberufsagentur bleibt die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit durch Beratung und Maßnahmen. Zudem werden gesetzliche Änderungen wie die Umbenennung des Bürgergeldes in Grundsicherungsgeld sowie die Anpassung des Mindestlohns auf 13,90 Euro thematisiert.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 9.Bau- und Baubeginnbeschluss zum Ersatz-Neubau der Kita Mölleneystraße
- 10.Überplanmäßige Mittelbereitstellung JugendamtZur Vorlage · 1013/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Vorlage zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 52.200.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 vorgelegt. Die beantragten Mittel sollen vier spezifische Produktgruppen abdecken, um die Zahlungsfähigkeit bei gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen. Der Bedarf ergibt sich aus veränderten Rahmenbedingungen, steigenden Fallzahlen sowie erhöhten Kosten, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung Mitte 2024 nicht absehbar waren.
Im Bereich des Unterhaltsvorschusses wird ein überplanmäßiger Mittelbedarf von 1,1 Millionen Euro prognostiziert, bedingt durch steigende Fallzahlen und höhere durchschnittliche Beträge pro Kind. Bei der Hilfe zur Erziehung wird ein Bedarf von 33,3 Millionen Euro veranschlagt, was auf eine Zunahme komplexer Hilfefälle, steigende Kosten für stationäre Unterbringungen sowie höhere Entgelte der freien Träger zurückzuführen ist.
Für die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder wird ein Netto-Mehrbedarf von 15,2 Millionen Euro ausgewiesen. Dieser resultiert aus der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Kindpauschalen sowie der Übernahme von Trägeranteilen. In der Produktgruppe für Hilfen für junge Volljährige und sonstige Leistungen nach dem SGB VIII wird ein Bedarf von 2,6 Millionen Euro prognostiziert, der durch höhere Aufwendungen bei Inobhutnahmen und komplexere Hilfeverläufe begründet ist. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel soll nach derzeitigen Erkenntnissen über das Jahresergebnis erfolgen. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss werden die Vorlage mit einer Empfehlung an den Rat der Stadt Essen weiterleiten.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 11.Controllingbericht des Jugendamtes II. Quartal 2026Zur Vorlage · 1328/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss erhält mit der Vorlage 1328/2026/4 den Controllingbericht des Jugendamtes für das zweite Quartal des Jahres 2026. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni 2026 und dient der Information des Gremiums.
Der vorliegende Bericht umfasst die Auswertung der finanziellen und organisatorischen Kennzahlen des Jugendamtes für den genannten Zeitraum. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Eine inhaltliche Prüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen der Vorlage als nicht relevant eingestuft. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 12.Durchführung der Partnerschaft für Demokratie Essen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“Zur Vorlage · 1069/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll die Fortsetzung der „Partnerschaft für Demokratie Essen“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beschließen. Mit dieser Entscheidung wird die politische und verwaltungstechnische Absicherung der Partnerschaft für das Förderjahr 2026 sowie der notwendige Nachweis gegenüber dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erbracht. Die Partnerschaft wird bereits seit Juni 2015 umgesetzt, wobei für das Jahr 2026 ein rückwirkender Förderbescheid vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Die erforderlichen kommunalen Eigenmittel wurden in die Haushaltsplanungen integriert.
Ziel der Initiative ist die Stärkung der demokratischen Kultur, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements sowie die Arbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit. Die Partnerschaft vernetzt die kommunale Verwaltung mit Akteuren aus der Zivilgesellschaft, freien Trägern und der Jugend. Als zentrale Elemente der Förderperiode 2025 bis 2032 fungieren das Jugendamt als federführendes Amt, eine Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Jugendforum.
Die Umsetzung soll mit bestehenden kommunalen Strategien, wie dem Handlungskonzept „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“, verknüpft werden. Das Jugendamt übernimmt dabei die Steuerung, die Sicherstellung der förderrechtlichen Anforderungen sowie die Qualitätssicherung. Für die Verwaltung und Begleitung des Bundesprojektes werden 0,5 Stellenanteile aus einer bestehenden Planstelle bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 13.Pfingst Open Air Essen (POA) 2027 bis 2029 – Projektförderung
- 14.Schule als sicherer Ort – 2. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt präventiv-pädagogischer Maßnahmen
- 15.Anpassung der Verträge „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0758/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Anpassung der Verträge für kriminalpräventive Maßnahmen in verschiedenen Stadtteilen. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung des Sockelbetrags, der ab dem Jahr 2027 dauerhaft auf 124.326 Euro angehoben werden soll. Diese Anpassung umfasst die Deckung gestiegener Personal- und Sachkosten sowie die Angleichung der Mittelverteilung zwischen den beteiligten Quartieren. Für das laufende Haushaltsjahr ist eine anteilige Erhöhung des Sockelbetrags ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Vernetzung in den Stadtteilen, um die Kriminalität zu reduzieren und das Sicherheitsempfinden zu erhöhen. Betroffen sind Projekte im Nordviertel, in Altenessen, Süd, Katernberg, Altendorf und Borbeck. Durch die Anpassung der Mittel soll eine Gleichstellung der finanziellen Ressourcen in den verschiedenen Quartieren erreicht werden. Die Gesamtkosten für die fünf Maßnahmen belaufen sich nach der geplanten Aufstockung auf 621.630 Euro, was einer jährlichen Erhöhung um insgesamt 125.522,31 Euro entspricht.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Produktgruppe 1.06.09.02, wobei für das laufende Jahr eine ergänzende Bereitstellung von 62.761,16 Euro vorgesehen ist. Die vertraglichen Änderungen betreffen die Zusammenarbeit mit den Trägern Caritas-SKF-Essen, dem Diakoniewerk Essen, der Werkstatt Solidarität Essen sowie der Arbeiterwohlfahrt Essen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Umsetzung des Beschlussvorschlags.
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- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 16.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1118/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Thema Kinderschutz in Essen legt die Entwicklungen der Fallzahlen für den Zeitraum von 2021 bis 2025 dar. Ziel der Berichterstattung ist die Kenntnisnahme der statistischen Veränderungen im Bereich der Gefährdungsmeldungen durch verschiedene Gremien und Institutionen.
Im Jahr 2025 verzeichnete der Sozialdienst im Rahmen der Überprüfung von Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung insgesamt 3.378 Meldungen. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 21 % gegenüber dem Vorjahr 2024. In 1.698 Fällen wurde eine Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt festgestellt. In 653 Fällen bestätigte sich keine Gefährdung, jedoch wurde ein Hilfebedarf identifiziert, während in 1.027 Fällen weder eine Gefährdung noch ein Hilfebedarf vorlag.
Die Auswertung der Meldergruppen zeigt, dass die höchste Anzahl an Hinweisen aus dem Bereich der Schulen (598 Meldungen) sowie von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (739 Meldungen) einging. Auch Meldungen aus dem persönlichen Umfeld, etwa durch Bekannte, Nachbarn oder Verwandte, sowie durch Elternteile sind Bestandteil der Statistik. Bemerkenswert ist die Verdopplung der Meldungen durch Minderjährige im Vergleich zum Vorjahr. Die Verwaltung führt die steigenden Fallzahlen unter anderem auf eine zunehmende Sensibilisierung von Fachkräften in Institutionen wie Kitas, Schulen und dem Gesundheitswesen sowie auf die flächendeckende Einführung von Schutzkonzepten zurück.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 17.Sachbericht 2025 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1257/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachbericht 2025 der Fachstelle für spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt dokumentiert die Arbeit der Kooperation zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendpsychologischen Institut. Die Fachstelle verzeichnete im Berichtszeitraum einen Anstieg der Fallzahlen. Während die Beratungen von betroffenen Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen von 198 im Vorjahr auf 212 Personen stiegen, erhöhte sich die Zahl der Beratungen von Fachkräften von 116 auf 269 Personen.
Die Beratungsleistungen umfassen Krisenintervention, therapeutische Unterstützung sowie die Begleitung in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Die Altersgruppe der Betroffenen reichte von einem bis zu 27 Jahren. Die Anfragen erfolgten primär über Eltern oder Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialdienst, der Polizei, Schulen und Kindertagesstätten. Durch die Zunahme komplexer Anliegen entstehen derzeit Wartezeiten von sechs bis acht Wochen, wobei Krisenfälle kurzfristig versorgt werden.
Neben der direkten Beratung von Betroffenen liegt ein Schwerpunkt auf der Unterstützung von Fachkräften und der Zusammenarbeit mit Institutionen der Jugendhilfe. Die Fachstelle ist zudem in die Schulung neuer Mitarbeitender des Jugendamtes sowie in die Vernetzung mit Gremien wie der Kinderschutzallianz eingebunden. Der Bericht weist zudem auf die Zunahme von sexualisierter Gewalt im digitalen Raum hin. Die Vorlage liegt den zuständigen Ausschüssen sowie dem Inklusionsbeirat zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 18.Bundesstiftung Frühe Hilfen – Umsetzungsstand Frühe Hilfen in EssenZur Vorlage · 1229/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Umsetzungsstand der Frühen Hilfen in Essen informiert über die gesetzlichen Grundlagen, die Rolle der Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie die aktuelle Ausgestaltung der Angebote in der Stadt. Die Frühen Hilfen umfassen präventive Unterstützungsangebote für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren, mit dem Ziel, die elterliche Kompetenz zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern.
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt seit 2017 Mittel bereit, um die Netzwerke zu sichern, die psychosoziale Unterstützung von Familien zu fördern und den Einsatz von Ehrenamtlichen zu ermöglichen. Die Stadt Essen nutzt diese Fördermittel seit 2013. Für das Jahr 2026 beläuft sich die Fördersumme auf 513.201 Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 20 Prozent zu leisten hat. Die Höhe der Förderung orientiert sich maßgeblich am Anteil der Kinder unter drei Jahren im SGB II-Bezug.
In Essen umfasst die Netzwerkkoordination eine Vollzeitstelle sowie eine halbe Verwaltungsassistenz. Ein zentrales Element ist die Arbeitsgruppe Schwangerschaft und Geburt, die als operationale Kooperationsstruktur die Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen verbindet. An dieser Gruppe sind zahlreiche Institutionen, wie Kliniken, Beratungsstellen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie verschiedene Vereine und Ämter beteiligt. Die Arbeitsgruppe tagt vierteljährlich, um die fachliche Abstimmung und die Entwicklung von Präventionsstrategien zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 19.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII Berichtszeitraum vom 1. November 2025 bis 30. Juni 2026Zur Vorlage · 1241/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 30. Juni 2026 liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vor. Die Stelle unterstützt junge Menschen mit Behinderungen oder entsprechenden Leistungsansprüchen sowie deren Familien bei der Begleitung in komplexen Antrags- und Zuständigkeitsverfahren sowie bei der Vermittlung zwischen Leistungsträgern.
Im aktuellen Berichtszeitraum kamen 176 neue Klientinnen und Klienten hinzu, wodurch sich die Gesamtzahl der seit Einführung beratenen Personen auf 483 erhöht hat. Das Kontaktvolumen stieg auf insgesamt 2.891 Kontakte, wobei im Durchschnitt etwa 5,9 Kontakte pro Fall stattfanden. Die Hauptanliegen der Beratungen liegen in der Unterstützung der Familien (53,4 %) sowie im Informationsbedarf zu Zuständigkeiten und Leistungsansprüchen (40,verkehr).
Personell stehen drei Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Die Koordinierungsstelle wurde im April 2026 intern besetzt, während eine weitere Beratungsstelle derzeit vakant ist und ein Nachbesetzungsverfahren läuft. Die Vernetzungsarbeit konzentrierte sich unter anderem auf den Übergang von Kindertageseinrichtungen in die Schule sowie den Austausch mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Kooperationspartnern im Bereich der Ferienangebote.
Die Analyse der Fälle zeigt, dass 63,8 % der beratenen jungen Menschen männlich sind. Ein Anstieg der Anfragen betrifft insbesondere Kinder im Grundschulalter zwischen 6 und unter 10 Jahren. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Eltern (43,8 %), wobei die Zuweisungen über den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes und durch Schulen im Berichtszeitraum zugenommen haben.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 20.Familienzentren in Essen: Neuer Standort Leoplatz 18Zur Vorlage · 1228/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Neuverteilung eines Förderpaketes für Familienzentren in Essen ab dem Kita-Jahr 2026/2027. Familienzentren fungieren als Schnittstelle zwischen frühkindlicher Bildung, Elternberatung und Prävention und werden auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen gefördert. Für das Kita-Jahr 2026/2027 stehen der Stadt Essen insgesamt 114 Förderpakete zur Verfügung, wobei ein Paket im Wert von 25.268,19 Euro durch einen Trägerwechsel frei geworden ist.
Die Kita Hundebrinkstraße 35 in Altenessen-Süd verliert aufgrund eines Trägerwechsels zum Träger „ZukunftsOrientierte Kinderbetreuung gGmbH“ ihren Status als Familienzentrum. Das dadurch frei gewordene Förderpaket wurde innerhalb der Projektgruppe Familienzentren neu zugewiesen. Die Entscheidung fiel einstimmig zugunsten der Kita Leoplatz 18 in Essen-Frintrop aus. Diese Einrichtung wird ebenfalls von der „ZukunftsOrientierten Kinderbetreuung gGmbH“ betrieben. Die Kita Leoplatz 18 war zuvor Teil eines Verbund-Familienzentrums, trat jedoch zur Sicherung der personellen und strukturellen Stabilität nach dem Trägerwechsel vorübergehend von der Rezertifizierung zurück. Ab dem Kita-Jahr 2026/2027 wird die Einrichtung wieder als Familienzentrum geführt. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Verteilung dem Land melden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung)
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 21.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Ablösung der Jugendamtssoftware JuAVEZur Vorlage · 1320/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Essen beantragt die außerplanmäßige Bereitstellung von 329.062 Euro für das Haushaltsjahr 2026. Diese Mittel sind für die Ablösung des bisherigen Fachverfahrens „JuAVE“ durch die Software „LogoData“ vorgesehen. Das bisherige System, das auf Microsoft Access basiert, wird vom Essener Systemhaus (ESH) zukünftig nicht mehr unterstützt.
Das neue Fachverfahren soll die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Sozialen Dienste, der wirtschaftlichen Erziehungshilfe sowie der Jugendgerichtshilfe sicherstellen. Zu den Zielen der Umstellung gehören die erfolgreiche Migration von Altdaten, die Digitalisierung von Prozessen sowie die Anbindung an ein Dokumentenmanagementsystem. Der Leistungsumfang umfasst Softwarelizenzen, Schulungen für die Administration und Anwender sowie Beratungs- und Serviceleistungen durch das ESH und die Firma LogoData.
Die Gesamtkosten für die Erwerbung und Inbetriebnahme des neuen Systems werden bis zum Jahr 2027 auf rund 886.256 Euro geschätzt. Davon entfallen investive Kosten in Höhe von etwa 609.159 Euro auf die Jahre 2026 und 2027. Die im Jahr 2026 fällige Summe von 329.062 Euro soll aus dem Projekt „Investive Zuschüsse an freie Träger“ gedeckt werden, da dort Mittel aus veranschlagten Zuschüssen nicht vollständig benötigt werden. Die Finanzierung der im Jahr 2027 anfallenden Kosten soll im Rahmen des Änderungsnachweises zum Haushalt 207/2028 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)
- 22.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 23.Beschlusskontrolle
- 24.Anträge
- 25.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil