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Vorlage

Überplanmäßige Mittelbereitstellung Jugendamt

1013/2026/4 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage zum Haushaltsjahr 2026 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.200.000 Euro für das Jugendamt vor. Die beantragte Mittelzuweisung erfolgt gemäß § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Finanzierung der Summe soll nach aktuellem Kenntnisstand zu Lasten des Jahresergebnisses erfolgen.

Die Mittel sind für verschiedene Produktgruppen der Jugendhilfe vorgesehen. Davon entfallen 33,3 Millionen Euro auf die Hilfe zur Erziehung, 15,2 Millionen Euro auf Tageseinrichtungen für Kinder sowie 2,6 Millionen Euro auf Hilfe für junge Volljährige und sonstige Leistungen nach dem SGB VIII. Ein weiterer Betrag von 1,1 Millionen Euro ist für den Unterhaltsvorschuss vorgesehen. Als Ursachen für diesen Bedarf werden steigende Fallzahlen, höhere Kosten infolge von Tarifabschlüssen sowie gesetzliche Erhöhungen der Kindpauschalen angeführt.

Die Mehraufwendungen ergeben sich aus gesetzlichen Pflichtaufgaben und vertraglichen Verpflichtungen, unter anderem aus Leistungen nach dem SGB VIII sowie aus Betreuungsverträgen mit den Eltern. Die Verwaltung stuft diese Ausgaben als sachlich und zeitlich unabweisbar ein. Im Rahmen einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz werden die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Der Entscheidungsprozess sieht Empfehlungen durch den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss im September 2026 vor, bevor der Rat der Stadt Essen am 16. September 2026 über den Beschluss entscheidet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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