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Vorlage

„Anerkennung des BürgerTreffs Ruhrhalbinsel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII für zunächst ein Jahr“

1288/2026/4 08.09.2026 Jugendamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 08.09.2026 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins BürgerTreff Ruhrhalbinsel e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendhilfe und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.

Der im Jahr 2015 gegründete, in Essen-Überruhr ansässige Verein umfasst aktuell 48 Mitglieder und finanziert seine ehrenamtliche Arbeit durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Fördergelder. Neben Angeboten für Senioren sowie im Bereich Kunst und Kultur ist der Verein seit 2018 in der Jugendhilfe tätig. Das Programm umfasst unter anderem Ferienfreizeiten, Workshops zu Themen wie Robotik oder Kultur sowie kreative Angebote für Kinder und Jugendliche. Zudem bestehen Kooperationen mit lokalen Schulen, Kindertagesstätten und der Stadtteilbibliothek.

Die Ziele der Vereinsarbeit im Bereich der Jugendhilfe umfassen die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die Teilhabe an kultureller Bildung sowie die Stärkung sozialer Kompetenzen. Die Verwaltung stellt fest, dass der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen und die städtischen Richtlinien für die Anerkennung erfüllt. Ein Austausch mit der zentralen Jugendhilfeplanung des Jugendamtes findet statt, wobei die Fertigstellung eines Schutzkonzeptes im weiteren Verfahren vorgesehen ist. Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist eine persönliche Vorstellung durch eine verantwortliche Vertretung des Vereins vorgesehen.

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