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Vorlage

Einrichtung eines Unterausschusses Soziales und Benennung der Mitglieder

1264/2026/5 15.09.2026 Amt für Soziales und Wohnen

🟡 In Beratung Nächste Station: 15.09.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit soll im Rahmen der vorliegenden Vorlage einen Unterausschuss Soziales einrichten. Die Einrichtung folgt einem Beschluss des Hauptgremiums aus dem Juni 2026 und dient der fachlichen Beratung sowie der Unterstützung von Entscheidungen. Ziel des Unterausschusses ist es, komplexe Themen, Vorlagen und Anträge in einem kleineren Gremium vertieft zu diskutieren, bevor diese im Hauptausschuss abschließend beraten werden.

Der Unterausschuss befasst sich ausschließlich mit Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Überweisung von Themen erfolgt durch Beschluss des Hauptgremiums. Dem Unterausschuss steht keine eigene Entscheidungs- oder Beschlusskompetenz zu, er kann jedoch Empfehlungen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aussprechen. Eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen ist gemäß der Ausschusszuständigkeitsordnung ausgeschlossen.

Die Zusammensetzung des Gremiums umfasst die Ausschussvorsitzende bzw. den Ausschussvorsitzenden sowie die beiden Stellvertretungen. Zudem sind je Fraktion und Gruppe jeweils ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertretung sowie die beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen vorgesehen. Die Sitzungen des Unterausschusses sollen grundsätzlich nicht mehr als viermal pro Jahr stattfinden und werden nicht öffentlich durchgeführt. Die Vorlage enthält zudem die Benennung der ordentlichen Mitglieder und Stellvertreter aus den verschiedenen Fraktionen, Gruppen und beratenden Organisationen.

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