Benennung der Prüferin für den Jahresabschluss 2026 der Sport- und Bäderbetriebe Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen soll über die Benennung der Prüferin für den Jahresabschluss 2026 entscheiden. Gemäß der vorliegenden Vorlage der zuständigen Beigeordneten wird vorgeschlagen, die gkw:treuadvisa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung der Pflichtprüfung zu beauftragen.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 21 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Bestellung einer Prüferin oder eines Prüfers durch den Betriebsausschuss beschlossen werden muss. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat bereits die Jahresabschlüsse der Jahre 2022 bis 2025 geprüft. Die Betriebsleitung schlägt in Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement vor, das Unternehmen zum fünften und voraussichtlich letzten Mal als Prüferin einzusetzen.
Die Kosten für diese Honorarleistung belaufen sich auf 53.497,50 Euro inklusive nicht abziehbarer Vorsteuer. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 der Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgesehen. Die Vorlage führt zudem aus, dass die Bestellung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für jedes Wirtschaftsjahr sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026anstehend