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Vorlage

Markierung nicht-benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radwege in Essen

1327/2026/6 08.09.2026 Geschäftsbereich 6

🟡 In Beratung Nächste Station: 08.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung plant die Einführung einer neuen Regelung für gemeinsame Fuß- und Radwege in Essen, um die Verkehrsführung auf bestimmten Streckenabschnitten zu optimieren. Hintergrund ist die Feststellung, dass an der Bottroper Straße die Fortführung des Radwegs ab der Kreuzung Bottroper Straße / Hövelstraße / Friedrich-Lange-Straße unterbrochen ist. An diesem Abschnitt war zuvor eine Beschilderung vorhanden, die Radfahrern die Nutzung des Gehwegs erlaubte, jedoch die Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit vorschrieb.

Im Rahmen von Verkehrsvermessungen im April 2026 wurde die Frequenz der Fußgänger und Radfahrer ermittelt. Die Ergebnisse zeigten, dass die Werte auf der Bottroper Straße sowie am Berthold-Beitz-Boulevard deutlich unter den Grenzwerten für eine verträgliche Seitenraumbelastung liegen. Um eine Nutzungspflicht für den Radverkehr zu vermeiden, beabsichtigt die Verwaltung, eine alternative Regelung umzusetzen, die in Nordrhein-Westfalen bereits etabliert ist. Dabei sollen durch Bodenmarkierungen mit den Sinnbildern für Fußgänger und Radverkehr sowie einem trennenden Querstrich gemeinsame Wege ohne Benutzungspflicht gekennzeichnet werden.

Die Umsetzung soll zunächst als Erprobung an der Bottroper Straße sowie am Berthold-Beitz-Boulevard in beiden Fahrtrichtungen erfolgen. Die Kosten für die Markierung eines Piktogramms belaufen sich auf etwa 180 Euro brutto. Die Verwaltung plant zudem, die Einführung dieser Neuerung durch Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Die Vorlage liegt der Bezirksvertretung IV, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung I zur Kenntnisnahme vor.

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