Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Heidhauser Straße 201 in Essen-Heidhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, für ein Eiscafé in der Heidhauser Straße 201 in Essen-Heidhausen eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Damit soll es der Inhaberin ermöglicht werden, auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal ein Straßencafé einzurichten. Die Nutzung der Fläche ist für den jährlichen Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September vorgesehen. Die beantragte Fläche umfasst eine Tiefe von 1,50 Metern und eine Breite von 15,00 Metern, wobei die Aufstellung von Tischen und Stühlen an die privaten Flächen entlang der Hausfassade grenzt. Ein Teil der Fläche ist aufgrund eines angrenzenden Baumbeetes nicht nutzbar.
Das Ladenlokal befindet sich derzeit noch im Umbau, die Eröffnung ist für das Jahr 2027 geplant. Laut der vorliegenden Vorlage ist die Gehwegbreite in diesem Bereich ausreichend, um einen störungsfreien Fußgängerverkehr zu gewährleisten. Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens wurden von den beteiligten Fachbereichen keine verkehrsrechtlichen, brandschutzrechtlichen oder stadtplanerischen Bedenken gegen die Maßnahme erhoben. Die Vorlage dient der formellen Anhörung der Bezirksvertretung IX für den Stadtbezirk IX. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab dem Jahr 2027 erhebt.
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