Entscheidung über die Behandlung einer Bürgereingabe gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung Hier: Abfahrt A44 Kupferdreh Ri. Nierenhof; Gefahr für Fußgänger
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel muss über die Behandlung einer erneuten Bürgereingabe zur Verkehrssituation an der Autobahnabfahrt A44 in Richtung Nierenhofer Straße entscheiden. Die Eingabe thematisiert die Gefährdung von Fußgängern im Bereich der Ausfahrt Kupferdreh.
Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass die Situation bereits mehrfach in der Bezirksvertretung behandelt wurde. Eine frühere Überprüfung der Lichtzeichenanlagen ergab, dass die Ampelschaltungen ausreichend sind, woraufhin die Aufstellung eines Hinweisschildes erfolgte. Im Februar 2022 fand zudem ein Ortstermin unter Beteiligung der Polizei und einer Vertretung des Amtes für Straßen und Verkehr statt. Das Ergebnis dieses Termins sah vor, die Entwicklung nach der Öffnung der Dilldorfschule abzuwarten. Ein Antrag auf Anpassung der Autobahnabfahrt wurde im April 2022 von der Bezirksvertretung mehrheitlich abgelehnt.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Essen kann die Bezirksvertretung von einer sachlichen Prüfung absehen, sofern eine Eingabe kein neues Sachvorbringen zu bereits entschiedenen Anliegen enthält. Die Bezirksvertretung hat nun die Entscheidung zu treffen, ob sie sich mit dem vorliegenden Vorbringen inhaltlich befassen oder die Eingabe lediglich zur Kenntnis nehmen möchte.
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