Grillverbot im öffentlichen Raum
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1406/2026/AFD einen Antrag gestellt, der ein umfassendes Grillverbot im öffentlichen Raum der Stadt Essen vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung damit beauftragt, die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so zu ändern, dass das Grillen auf allen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet, einschließlich der bisher ausgewiesenen Grillzonen, ausnahmslos untersagt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die Wiese an der Henglerstraße in Essen-Steele mit sofortiger Wirkung ihren Status als Grillzone verliert.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisherige Regelung aus ausgewiesenen Grillzonen und einem allgemeinen Verbot außerhalb dieser Bereiche in der Praxis nicht funktioniere. Es wird auf eine zunehmende Anzahl an Beschwerden verwiesen, die unter anderem Vermüllung, Geruchsemissionen, erhöhtes Verkehrsaufkommen, Lärm sowie Störungen der Nachtruhe und Nutzungskonflikte in Grünanlagen umfassen. Zudem wird die aktuelle Regelung als unübersichtliche Struktur mit Vollzugsdefiziten beschrieben. Der Antrag verweist zudem auf die Notwendigkeit, Nachbarschaftsbelästigungen gemäß den Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes zu unterbinden.
Die Vorlage ist zur Beratung in den Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorgesehen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 02.09.2026anstehend